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TODESFALLVERSICHERUNG

Risikoversicherung mit Todesfallleistung

Unter der Bezeichnung Todesfallversicherungen werden verschiedene Formen der Lebensversicherungen zusammengefasst. In der klassischen Kapitallebensversicherung wird neben der Altersvorsorge (Sparanteil) auch das Risiko des vorzeitigen Ablebens versichert (Todesfallrisiko).

Eine besondere Form der Todesfallversicherung ist die Risikolebensversicherung, die hauptsächlich zur Absicherung der Hinterbliebenen gewählt wird. Sie wird über einen längeren Zeitraum (meist 20 Jahre) abgeschlossen. Stirbt die versicherte Person während dieser Zeit, erhalten die Bezugsberechtigten oder Erben die vereinbarte Todesfallsumme (Todesfallleistung).

Im Erlebensfall wird kein Kapital ausgezahlt, da erwirtschaftete Überschüsse in der Regel während der Laufzeit zur Senkung der Beiträge verwendet werden. Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind sehr niedrig.

Auch bei der Absicherung von Krediten werden Todesfallversicherungen eingesetzt. Die so genannten Restschuldversicherungen sind "Risikolebensversicherungen mit fallender Todesfallsumme". Die Versicherungssumme und -dauer entsprechen der Summe und Laufzeit des Kredites. Die Restschuldversicherung endet mit der Abtragung des Kredites oder dem vorzeitigen Tod des Versicherungsnehmers. In diesem Fall wird der Kredit mit der Todesfallsumme abgelöst. Die Beiträge sind günstig, da kein Kapital für den Erlebensfall angespart wird.

Die bekannteste Art der Todesfallversicherung ist die Sterbegeldversicherung, in der eine Vorsorge für die spätere Bestattung getroffen wird. Die Laufzeit dieser Versicherung wird nicht zeitlich begrenzt. Sie endet mit dem Tod der versicherten Person. Die vereinbarte, frei wählbare Versicherungssumme wird an die bezugsberechtigten Personen ausgezahlt.

Die privaten Unfallversicherungen schließen ebenfalls eine Todesfallversicherung in ihre Tarife ein. Die festgelegte Summe, die bei Unfalltod gezahlt wird, ist Bestandteil eines Gesamtvertrages, der u.a. auch Zahlungen bei Invalidität oder Krankentagen enthält.

Die meisten Todesfallversicherungen werden als Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt.



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