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ERTRAGSSCHADENVERSICHERUNG

Hintergründe zur Ertragschadenversicherung

Ist erst einmal die Diagnose gestellt, dass ein oder mehrere Viehzuchtbetriebe von einer Tierseuche bzw. Tierkrankheit befallen sind, ist das weitere Vorgehen im Interesse der öffentlichen Gesundheit meist recht rigoros. Daher ist eine derartige Diagnose oft mit erheblichen finanziellen Einbußen Seitens der Landwirte verbunden. Um den zählbaren negativen Folgen einer Tierseuche vorzubeugen, sind alle Landwirte verpflichtet in eine Tierseuchenkasse einzuzahlen. Diese Tierseuchenkasse stellt dann dem betroffenen Landwirt im Falle eines Befalls seines Hofes einen finanziellen Ausgleich zur Verfügung. Dieser Ausgleich erfasst aber weitestgehend Tierwerte, also den Schlachtwert des Bestandes zum Zeitpunkt der Krankheitsfeststellung. Nicht erfasst werden dabei jene finanziellen Aufwendungen und Ausfälle, die in der Peripherie eines Tierseuchenbefalles ablaufen, oder aber jene Ausfälle, die gar nicht durch eine Seuche, sondern zum Beispiel durch einen Unfall verursacht sind.

Um auch vor diesen Eventualitäten gefeit zu sein, empfiehlt es sich dem Viehzüchter, über den Abschluss einer Ertragsschadenversicherung nachzudenken. Solche Versicherungen, die nicht wie das Einzahlen in die Tierseuchenkasse obligatorisch für Landwirte sind, decken im Bedarfsfall jene Schäden ab, die durch die Tierseuchenkasse nicht berücksichtigt werden. Solche Schäden, die zwar einen gravierenden Einschnitt in die ökonomische Situation eines Landwirtes bedeuten können, aber durch die Pflichtabsicherung keine Berücksichtigung finden, können neben Diebstahl oder Unfälle im Tierbestand auch Verunreinigungen durch Schadstoffe sein. Daneben umfasst das Leistungsspektrum vieler Versicherer noch die zumindest teilweise Übernahme der Kosten, welche durch Wiederbeschaffung, Desinfektion, die Entsorgung toter Tiere und Sonderentsorgungen von Gülle etc. sowie der Kosten, hervorgerufen durch die Entsorgung vermeintlich verseuchter Milch, entstehen.

Eine Ertragsschadenversicherung sollte daher für die meisten Landwirte eine sinnvolle Ergänzung zu den Leistungen der staatlichen Tierseuchenkasse und sonstiger Tierversicherungen sein, wenngleich ein Großteil der finanziellen Risiken einer Tierseuche bereits durch diese abgedeckt sind.



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