Sie kommen aus aller Herren Länder, gerne aus Osteuropa, aber auch schon mal aus England, Frankreich oder den U.S.A.: Die Aupair-Studenten. Oftmals ist der Aufenthalt des Gastes der Gegenbesuch, weil das eigene Kind kurze Zeit vorher selbst in der Familie als Aupair zu Gast war. Sicherlich kann es sich nicht jede Familie leisten, ein Aupair zu beherbergen, wenngleich gerade junge Frauen schon mal die Aufgabe der Kinderbetreuung übernehmen. Allerdings sollte niemand ein Aupair aufnehmen, ohne nicht eine entsprechende Versicherung für diesen abgeschlossen zu haben. Denn entgegen der häufig gemachten Äußerung, während des Aufenthaltes in der Gastfamilie seien die Gäste automatisch versichert, muss für einen Aupair eine extra Versicherung abgeschlossen werden. In Deutschland ist die Gastfamilie verpflichtet, für das Aupair eine Krankenversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ein darüber hinausgehender Versicherungsschutz ist sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben. So ist bei manchen Versicherungen die An- und Abreise in die Gastfamilie versichert. Das kann sinnvoll sein, wenn das Aupair aus Kostengründen mit dem Bus zur Gastfamilie reist und dadurch eine lange Anfahrt hat, die zudem noch durch mehrere Länder geht. Der Versicherungsschutz aus dem Heimatland endet meist mit Verlassen des Landes, sodass kein Versicherungsschutz mehr besteht. Was die Versicherungsdauer angeht, so unterscheiden sich Aupair-Versicherungen doch von den bekannten Sachversicherungen. Aupair-Gäste sind selten über ein ganzes Kalenderjahr in der Gastfamilie, sodass spezielle Versicherungen für Aupair-Gäste taggenaue Abrechnungen anbieten, sollte es zu einem Gastfamilien- oder Au-Pair-Wechsel kommen.
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