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Kredite für Arbeitslose?

Banken, die Kredite an ihre Kunden vergeben, prüfen vor dem Kreditabschluss zuerst die Kreditwürdigkeit. Diese ist nur dann gegeben, wenn der Kunde die beim beantragten Kredit fällig werdenden Kreditraten aus seinem eigenen Einkommen finanzieren kann. Eine solche Finanzierung ist aber nach Ansicht der Bank nur möglich, wenn ein monatlicher Haushaltsüberschuss verbleibt. Dieser Haushaltsüberschuss wird im Rahmen einer Haushaltsrechnung ermittelt, die die Banken bei Kreditprüfungen immer durchführen. In dieser Haushaltsrechnung stellen die Banken Einnahmen und Ausgaben gegenüber, um einen möglichen Überschuss oder aber ein Defizit zu ermitteln. Als Einnahmen werden dabei jedoch nicht alle Zahlungen angesehen, die von den Kreditnehmern erzielt werden. Nur Einkünfte, die wirklich dauerhaft zur Verfügung stehen, können die Banken akzeptieren, schließlich wird auch der Kredit für eine längere Laufzeit vergeben. Die Banken müssen daher sicher sein, dass das berechnete Einkommen auch während der Kreditlaufzeit zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, ist das Einkommen beispielsweise nur befristet, kann die Kreditrate nach einiger Zeit womöglich nicht mehr bedient werden, die Kreditkündigung droht. Um dies zu verhindern, akzeptieren die Banken beispielsweise Arbeitslosengeld in der Regel nicht als Einkommen. Diese Leistung wird nur für einen befristeten Zeitraum gezahlt, im Anschluss an diesen Zeitraum erhalten Betroffene nur noch das Arbeitslosengeld II. Dieses jedoch ist lediglich eine Grundsicherung und kann damit kaum für die Rückzahlung eines Kredites eingesetzt werden.

Der Kredit für Arbeitslose ist bei den meisten Banken aufgrund der vorgenannten Kreditprüfungen nicht zu haben. Lediglich einige Kreditvermittler bieten den Kredit für Arbeitslose und versprechen, dass dieser Kredit auch dann ausgezahlt wird, wenn nur Arbeitslosengeld bezogen wird. Dieses Versprechen kann jedoch nur in sehr seltenen Fällen eingehalten werden, oft versuchen die Anbieter lediglich, Gebühren zu verdienen. Selbst der als Schweizer Kredit bekannte schufafreie Kredit wird nur dann vergeben, wenn Antragsteller ein ausreichendes Einkommen nachweisen können.

 
Kredit: Vorheriges, genaues Vergleichen lohnt!

Kredit: Vorheriges, genaues Vergleichen lohnt! ŠN-Media-Images/Fotolia

Tilgung: Was Sie wissen sollten

Unter der Tilgung versteht man die Rückzahlung von Krediten. Die Höhe der Tilgung kann in der Regel individuell zwischen Darlehensnehmer und Bank vereinbart werden, um die Tilgung auf das jeweilige Haushaltsbudget abstimmen zu können. Die Banken bieten in der Regel unterschiedliche Tilgungsmöglichkeiten. In den häufigsten Fällen nutzen Kreditkunden den Ratenkredit oder das Annuitätendarlehen. In beiden Fällen ist die Tilgung in der monatlichen Rate enthalten, die Tilgungsverrechnung erfolgt ebenfalls monatlich. Insbesondere bei Annuitätendarlehen kann aber auch vereinbart werden, dass die Raten quartalsweise bezahlt werden. Die ist für viele Kreditnehmer jedoch weniger interessant, da die Raten dann vergleichsweise hoch sind und immer genau kalkuliert werden können. Sofern eine vierteljährliche Tilgung vereinbart wurde, sollten die Tilgungsbeträge idealerweise monatlich auf einem Gegenkonto angespart werden.

Alternativ zum Annuitätendarlehen bieten die Banken insbesondere bei Baufinanzierungen auch das Tilgungsdarlehen. Bei diesem Darlehen werden die Zinsen meist monatlich bezahlt, die Tilgung hingegen quartalsweise. Durch die regelmäßige Tilgung des Darlehens in gleich bleibender Höhe reduzieren sich die Darlehenssumme und somit auch die zu zahlenden Zinsen. Damit reduziert sich auch die Belastung der Darlehensnehmer aus der Kreditaufnahme. In der Praxis werden Tilgungsdarlehen allerdings sehr selten vergeben.

Die Tilgung des Darlehens muss allerdings nicht regelmäßig während der Laufzeit erfolgen, sondern sie kann auch am Ende der Laufzeit vorgenommen werden. Werden Darlehen erst am Ende der Laufzeit getilgt, spricht man von tilgungsfreien Darlehen, da während der Laufzeit keine Tilgungsleistungen an die Bank zu bezahlen sind. Dafür muss allerdings sichergestellt werden, dass die Tilgung am Laufzeitende auch tatsächlich gewährleistet werden kann. Die Tilgung ist beispielsweise mit einem zuteilungsfreien Bausparvertrag möglich, aber auch Lebensversicherungen oder andere Sparverträge können genutzt werden. Den jeweiligen Tilgungsersatz lässt sich die Bank natürlich nachweisen, beispielsweise in Form von Kontoauszügen oder Bestätigungen von Lebensversicherungen.

Vorzeitige Rückzahlung der Darlehensschuld

Darlehen werden in der Regel langfristig vereinbart. Dies hat für Kreditnehmer den Vorteil, dass sie über einen festen Zeitraum mit garantierten Zinsen rechnen können, die Banken hingegen können den Zinsertrag für die jeweilige Laufzeit bereits in ihren Büchern planen. Da die Darlehen jedoch langfristig vereinbart sind, ist die vorzeitige Rückzahlung der Darlehensschuld oft nicht oder nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. Ob und unter welchen Bedingungen die vorzeitige Rückzahlung der Darlehensschuld möglich ist, ist nicht nur von den Bedingungen der Bank, sondern auch von der jeweiligen Darlehensart abhängig, für die sich Kreditnehmer entschieden haben.

Bei Dispositionskrediten (Dispo) und bei Rahmenkrediten ist die vorzeitige Rückzahlung der Darlehensschuld einfach per Überweisung des noch offenen Betrages möglich. Eine Kündigungsfrist gibt es bei diesen Darlehen nicht. Auch bei Ratenkrediten kann eine vorzeitige Rückzahlung kurzfristig erreicht werden, denn die Kündigungsfristen betragen häufig nur drei Monate. Einige Banken verzichten mittlerweile sogar gänzlich auf Kündigungsfristen und erlauben jederzeitige Sondertilgungen sowie die vorzeitige Rückzahlung der Darlehensschuld. In diesen Fällen werden nicht in Anspruch genommene Zinsen natürlich rückerstattet, auch die Kosten einer Kreditversicherung werden für die restliche Laufzeit erstattet (vgl. auch: Kreditausfallversicherung).

Deutlich schwerer ist die vorzeitige Rückzahlung fast immer bei Immobiliendarlehen. Diese Darlehen weisen Zinsbindungsfristen von bis zu 20 Jahren auf. Währen der Zinsbindungsfrist, so die Allgemeinen Darlehensbedingungen der Banken, ist eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehensschuld in der Regel ausgeschlossen. Erst nach Ablauf von zehn Jahren nach der vollständigen Auszahlung der Darlehenssumme kann eine Kündigung in Erwägung gezogen werden, die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Monate. In begründeten Ausnahmefällen, etwa bei einem Verkauf des Hauses oder einer Scheidung, stimmen die Banken in der Regel jedoch der vorzeitigen Rückzahlung der Darlehensschuld zu. Diese Rückzahlung ist jedoch nur dann möglich, wenn der Bank der hieraus entstehende Schaden ersetzt wird. Die Höhe dieser sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung ist individuell und sollte vorab berechnet werden.

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