Da es heute im Technologiebereich ständige Neuerungen gibt, wäre es für viele Firmen aber auch Privatpersonen nicht bezahlbar, immer optimal ausgestattet oder up to date zu sein. Für Firmen oder Endverbraucher, die dennoch nicht auf bestimmte Gebrauchsgegenstände verzichten wollen, gibt es daher die Möglichkeit des Leasing.
Leasing bedeutet in der eigentlichen Übersetzung, dass man sich einen Gegenstand leiht. Beim herkömmlichen Leasing wird eine bestimmte Summe anbezahlt. Es wird vereinbart, wie lange der Gegenstand geleast werden soll (Leasingdauer). Ebenso wird eine bestimmte monatliche Leasingrate vereinbart. Es gibt aber auch Leasingformen ohne Anzahlung mit entsprechend höherer Leasingrate.
Derjenige, der eine Sache least, hat somit einen genauen Überblick über seine Leasingkosten. Gerade beim Kfz-Leasing ist es wichtig, zu beachten, ob der Leasingvertrag eventuell die Kfz-Versicherung und etwaige Werkstattkosten (Kundendienst) umfasst. So kann man durch einen Leasingvertrag sonst anfallende Nebenkosten sparen.
Am Ende der Leasingdauer hat man meistens die Möglichkeit, den geleasten Gegenstand käuflich zu erwerben oder zu finanzieren. Man sollte sich daher schon während des Leasings überlegen, ob Übernahme bzw. Finanzierung des Gegenstands zum Restkaufpreis möglich und gewünscht ist. Andernfalls kann man den geleasten Gegenstand natürlich auch zurückgeben.
Bei der Zurückgabe des Gegenstandes ist darauf zu achten, dass eine bestimmte Nutzungsvereinbarung (zum Beispiel eine bestimmte Kilometerzahl beim Kfz-Leasing) nicht überschritten wurde. Ansonsten müsste man einen gewissen Betrag für die Überschreitung der Nutzungsvereinbarung bezahlen.
Nach Rückgabe hätte man dann die Möglichkeit, einen neueren Gegenstand erneut zu leasen.
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