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KREDITAUSFALLVERSICHERUNG: ÜBERBLICK

Wenn der Kredit nicht mehr getilgt werden kann

Die Kreditausfallversicherung, auch unter der Bezeichnung Restschuldversicherung bekannt, dient dem Kreditnehmer dazu, sich gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Unfall und den Tod abzusichern. Die Kreditausfallversicherung ist dabei ein Instrument, dass von den Banken und Sparkassen genutzt wird, um Kredite zusätzlich abzusichern.

Tritt der Versicherungsfall ein, übernimmt die Kreditausfallversicherung die Tilgung des restlichen Kredites und der Kreditnehmer muss sich nicht darum sorgen, wie er seine Raten zurückzahlen kann, wenn er Einkommensverluste hinnehmen muss.

Dabei arbeiten die Banken mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften zusammen, in deren Auftrag sie im Zusammenhang mit der Kreditvergabe die relativ teure Kreditausfallversicherung verkaufen. Dafür bekommen die Banken entsprechende Provisionen, die nicht unerheblich ihre Ertragslage verbessern. In den Banken gibt es unter den Mitarbeitern häufig Wettbewerbe, die die Bankmitarbeiter motivieren, die Kreditausfallversicherung bei den Kreditnehmern grundsätzlich mitzuverkaufen. Obwohl gesetzlich eigentlich nicht gestattet, verbinden viele Banken ihre Kreditentscheidung mit der Auflage, dass der Kreditnehmer eine entsprechende Versicherung abschließen muss und in die Kreditangebote wird die Kreditausfallversicherung häufig automatisch eingerechnet.

 
Kreditausfall & Insolvenz

Kreditausfall & Insolvenz (© Birgit Reitz-Hofmann / Fotolia)

Was ist versichert?

Mit Abschluss dieser Versicherung ist der Kreditnehmer dann gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit versichert. Die Versicherung übernimmt die Zahlung der Raten für einen bestimmten Zeitraum. Allerdings ist der Kreditnehmer selbstverständlich verpflichtet, sich um eine neue Anstellung zu bemühen.

Im Krankheitsfall gilt die Kreditausfallversicherung, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen fortbesteht, also nicht während der Phase der Lohnfortzahlung. Im Todesfall des Versicherten übernimmt die Kreditausfallversicherung die Rückzahlung des Kredites, vorausgesetzt der Kreditnehmer verstirbt nicht an einer Krankheit, die er schon hatte, bevor er die Versicherung abgeschlossen hat. Im Zusammenhang mit der Kreditausfallversicherung erfolgt aber keine Gesundheitsprüfung. Dennoch sollte jeder Kreditnehmer das Kleingedruckte im Vertrag lesen, bevor er diesen unterschreibt.

Bei kleineren Kreditsummen über eine längere Laufzeit ist die Kreditausfallversicherung eine Kostenposition, die den Kredit erheblich verteuert. Die Prämien werden im Zusammenhang mit den Raten gezahlt, sind in diese eingerechnet. Allerdings spiegeln sich die Kosten für die Kreditausfallversicherung nicht im effektiven Jahreszins wieder. Würden die Kosten da eingerechnet, hätten viele Kreditnehmer einen Effektivzinssatz jenseits der 20 Prozent und die Kredite würden sich schlechter verkaufen.

Kreditnehmern ist grundsätzlich zu empfehlen, genau zu prüfen, ob sie diese relativ teure Versicherung im Zusammenhang mit dem Kredit benötigen. Für Kleinkredite mit geringen Raten ist die Kreditausfallversicherung auch aus der Sicht der Verbraucherschützer nicht zu empfehlen.



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