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KFZ-VOLLKASKOVERSICHERUNG

Die Vollkasko für KFZ jeder Art

Autofahrer, die eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, sichern sich vor den Folgen der Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug, wenn ein Unfall geschehen ist. Durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung werden die Leistungen der Teilkaskoversicherung im übrigen mit eingeschlossen.

Im Einzelnen sind in der Kfz Vollkaskoversicherung Schäden versichert, die zum Beispiel durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung entstehen. Ebenso werden die Kosten übernommen, wenn ein Unfall selbstverschuldet wurde oder der Unfallfahrer wegen einer Fahrerflucht nicht mehr zu ermitteln ist.

Weiterhin zahlt die KFZ-Vollkaskoversicherung den Schaden, wenn den Unfall zum Beispiel minderjährige Kinder verursacht haben, die selbst hierfür nicht haftbar gemacht werden können.

Um jedoch die konkreten Leistungen der Vollkaskoversicherung für das KFZ in Anspruch nehmen zu können, verpflichtet sich der Fahrer des Autos, dieses nur mit einem gültigen Führerschein zu fahren. Weiterhin muss die Verwendung im Einklang mit dem Gesetz erfolgen. Daher sind grobe Fahrlässigkeit sowie ein vorsätzlich verursachter Unfall nicht versichert.

Die Kosten einer KFZ Vollkaskoversicherung orientieren sich an der Typklasse sowie an der Regionalklasse des Fahrzeugs. Aber auch die Anzahl der jährlich gefahrenen Kilometer sowie das Alter des Fahrers spielen bei der Beitragsberechnung eine entscheidende Rolle.
Weiterhin gewähren die Versicherungen bei einer KFZ-Vollkasko Versicherung einen Schadensfreiheitsrabatt. Dieser Rabatt wird in einer Prozentzahl angegeben und richtet sich nach der Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre.

Viele Versicherungsgesellschaften gewähren im Rahmen der Kfz-Vollkaskoversicherung weiterhin zahlreiche Rabatte, so zum Beispiel, wenn der Fahrer älter als 25 Jahre ist, wenn das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage steht oder wenn der Versicherte ein Eigenheim besitzt. Die detaillierten Bedingungen sind jedoch zu hinterfragen.

Kfz Autoversicherung