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INSASSENUNFALLVERSICHERUNG

Umstritten: Die Insassen Unfall Versicherung

Bei Verbraucherschützern genießt die Insassenunfallversicherung keinen guten Ruf. Die Stiftung Warentest formuliert es unmissverständlich: „Diese Versicherung braucht niemand“ (www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/special/-/1162242/1162242/1218400/) Abgedeckt werden durch diese Versicherung bleibende gesundheitliche Schäden, die die Insassen des KFZ bei einem Unfall erleiden. Die meisten dieser Risiken sind jedoch bereits anderweitig abgedeckt. Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig.

Seit dem Jahr 2002 muss die eigene KFZ Haftpflicht auch für Schäden aufkommen, die Mitfahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall erleiden. Der wesentliche Grund für den Abschluss einer Insassenversicherung ist damit entfallen. Schäden, die von einem unfallflüchtigen und nicht ermittelbaren Fahrer verursacht werden, werden durch den Verein Verkehrsopferhilfe reguliert, dem alle KFZ Versicherer angehören. In einigen Fällen muss die Insassenunfallversicherung tatsächlich zahlen, aber hier bieten sich eher alternative Absicherungsmöglichkeiten an. Schäden, die der Fahrer selbst bei einem von ihm verschuldeten Unfall erleidet, können alternativ durch eine private Unfallversicherung versichert werden, wodurch zugleich auch andere Unfallrisiken abgedeckt werden. Auch das Risiko, dass der Unfall von einem Fußgänger ohne eigene Haftpflichtversicherung verursacht wird kann kostengünstiger abgesichert werden, indem man mit der eigenen Versicherung eine entsprechende Forderungsausfalldeckung vereinbart. Einzig das Risiko, im Ausland in einen fremd verschuldeten Unfall verwickelt zu werden, bei dem die dort teilweise deutlich geringeren Deckungssummen die Personenschäden nicht ausreichend abdecken, bleibt als wirkliches Risiko, das nur durch eine Insassenunfallversicherung abgedeckt wird.

Angeboten werden Insassenunfallversicherungen in verschiedenen Varianten. Es kann maximale Deckungssumme pro Insasse vereinbart werden oder eine pauschale Deckungssumme, die im Schadensfall auf alle betroffenen Insassen aufgeteilt wird. Schließlich bieten einige Anbieter auch personengebundene Policen an, die unabhängig vom Fahrzeug eine bestimmte Person absichern.



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