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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen Altersvorsorge aus der Rentenversicherung gewinnt die betriebliche Altersvorsorge immer mehr an Bedeutung für alle Arbeitnehmer. Es ist jetzt mittlerweile in das Bewusstsein der Menschen gedrungen, dass die gesetzliche Rente allein für die Erhaltung eines gewissen Lebensstandard im Alter nicht ausreicht.

Deshalb gehört die betriebliche Altersversorgung zum zweiten Standbein im Rahmen der Altersvorsorge. Mit der betrieblichen Altersvorsorge sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses bestimmte Versorgungsleistungen bei Alter, eventueller Erwerbsunfähigkeit oder Tod zu. Dabei kann die betriebliche Altersversorgung finanziell durchaus auch vom Arbeitnehmer über eine Direktversicherung im Zusammenhang mit einer Gehaltsumwandlung getragen werden. Beide Parteien vereinbaren einen Gehaltsverzicht und dafür erteilt der Arbeitgeber dann die entsprechende Versorgungszusage. Von der jeweiligen Gestaltung der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es abhängig, ob nur eine Beitragszusage oder eine Zusage mit Mindestleistung besteht.

In Deutschland gibt es verschiedene Wege der betrieblichen Altersversorgung, die vom Gesetzgeber zugelassen sind. Das sind die Direktversicherung, die Pensionszusage, die Unterstützungskasse, die Pensionskasse und der Pensionsfonds. Ziel dabei ist, dass jedem Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge zugänglich gemacht wird. Allerdings müssen die Arbeitnehmer diese dann auch selbst finanzieren. Durch die bestimmten Neuregelungen im sogenannten "Altersvermögensgesetz" soll die betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden. Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Beschäftigten, wenn er dieses wünscht, die Möglichkeit zu geben, über seine Firma für die Rente private Vorsorge zu betreiben.

In Deutschland werden die Beiträge für die private Altersvorsorge durch staatliche Zulagen, beispielsweise für Kinder und durch Steuervergünstigungen gefördert. Außerdem sind die Beiträge noch bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei. Auch die Vorsorge über die Riester Rente kann für die betriebliche Altersversorgung in Anspruch genommen werden, wenn das Gehalt umgewandelt wird und das ausgewählte Produkt riesterfähig ist.

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