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Rentenversicherung und Altersvorsorge

Selten war eine solide Altersvorsorge so wichtig wie heute. Die gesetzliche Rentenversicherung ist für jüngere Arbeitnehmer heute nicht mehr verlässlich genug, um den Lebensstandard im Alter abzusichern. Doch unzählige Konzepte, Angebote und Versicherungen zur Rente und Altersvorsorge konkurrieren auf dem Markt - und der Durchblick fällt selbst Experten schwer. Riester-Rente, Rürup-Rente, private Rentenversicherung - was ist wann richtig und für wen geeignet. Wie sieht die steuerliche Behandlung von Renten im Alter aus? Ist eine private Rentenversicherung, eine privater Sparplan für die Altervorsorge oder doch eine Lebensversicherung die geeignete Wahl für Sie?

Viele Themen rund um Finanzen und Finanzierungen erfordern einen hohen Beratungsbedarf. Doch während im Thema Onlinekredite das Ganze trotz vieler verschiedener Begriffe und Angebote dennoch überschaubar einfach bleiben kann, sind viele Angestellte / Arbeitnehmer aber auch Selbständige verunsichert. Was müssen Sie bei privaten Rentenversicherungen beachten? Was ist das besondere an einer Fondsgebundenen Rentenversicherung? In dieser Rubrik finden Sie umfangreiche Erläuterungen zum Thema Rentenversicherung und Altersvorsorge.

Rentenversicherungen und Altersvorsorge

Private Rentenversicherung Dass wir nicht auf eine komplette Versorgung über die gesetzliche Rentenversicherung bauen können...

Fondsgebundene Renteversicherung Zur Anlage von Geld für die Altersvorsorge stehen zwei verschiedene Möglichkeiten der Rentenversi...

Gesetzliche Rentenversicherung In der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die in einem beruflichen, unselbststän...

Riester Rente Die Riester Rente ist eine neuere Form der privaten Altersvorsorge. Der Abschluss von Verträgen z...

Rürup Rente Die Rürup Rente ist eine vom Staat geförderte Altersvorsorge für Selbständige. 2005 wurde sie unt...

Betriebliche Altersvorsorge Neben der gesetzlichen Altersvorsorge aus der Rentenversicherung gewinnt die betriebliche Altersv...

Englische Rentenversicherungen Deutsche Versicherer dürfen höchstens 35 Prozent des Kapitals in Aktien investieren. Bei britisch...

Rentenversicherung - Fragen & Antworten

Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es? Im Rentenalter finanziell gut abgesichert: Noch nie war die Altersvorsorge so wichtig wie heute, ...

Altersvorsorge per Direktversicherung Die private Altersvorsorge ist ein wesentlicher Bestandteil im Rahmen der Sicherung des Lebenssta...

Welche Rentenversicherung ist für mich geeignet? Die private Vorsorge wird vor allem für junge Menschen immer wichtiger. Als eines der wichtigsten...

Rente hybrid - sinnvolles Konzept? Wer bei seiner Bank oder Sparkasse einen Fondssparplan abgeschlossen hat, wird während der Finanz...

Volldynamische Rente - was heißt das? Der Begriff der volldynamischen Rente kommt aus der privaten Rentenversicherung. Das volldynamisc...

Möglichkeiten der Rentenversicherung

Irgendwann beginnt für jeden Berufstätigen der letzte Arbeitstag, und der endet mit dem Beginn der Rente. Zwar ist die Rente vom Staat sicher, doch die Tendenz zeigt, dass sie immer kleiner wird. Gut, wer jetzt darüber nachdenkt, wie er oder sie besser für das Alter vorsorgen kann. Welche Möglichkeiten gibt es, welche sind empfehlenswert und welche eher nicht? Hier ein Überblick für alle Interessierten.

Die gesetzliche Rentenversicherung

Der überwiegende Großteil der erwerbstätigen Bevölkerung in Deutschland, also alle Angestellten in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, genießen nach ihrem Arbeitsleben Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einem staatlich organisierten System der Altersversorgung. Das wesentliche Merkmal der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Verpflichtung zu ihrer Mitgliedschaft für alle abhängig Beschäftigten, Azubis, Praktikanten, aber auch für Studenten, gemeldete Arbeitslose und Leistungsempfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV"). Zusätzlich sind Handwerker, Künstler und Publizisten sowie Menschen mit Behinderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenngleich jeweils mit bestimmten Ausnahmen.

Was die gesetzliche Rentenversicherung leistet

Die gesetzliche Rentenversicherung ist in erster Linie als Altersrente für alle Beschäftigten konzipiert. Dabei sind alle Beschäftigten per Gesetz dazu verpflichtet während ihres Berufslebens Beitragszahlungen an die Rentenkasse zu leisten, deren Umfang sich an der Höhe des jeweiligen Bruttolohns orientiert. Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung liegt im Jahr 2014 bei 18,9 % des Bruttolohns, wobei für jeweils ein Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen aufkommen.

Der Anspruch auf eine staatliche Rente beginnt für Beschäftigte in erster Linie mit dem Erreichen eines bestimmten Lebensalters, das momentan für alle Männer und Frauen, die ab 1964 geboren sind, bei 67 Jahren liegt. Darüber hinaus können jene Menschen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, die nachweislich und trotz rehabilitierender Maßnahmen vermindert erwerbsfähig sind. Zudem bekommen die hinterbliebenden Ehepartner von Eheleuten je nach Lebensalter und Erwerbsfähigkeit entweder eine "Kleine" oder "Große Witwen- bzw. Witwerrente".

Die Höhe der gesetzlichen Altersrente

Die Höhe der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann nicht pauschal angegeben werden, da sie sich aus zwei wesentlichen Komponenten zusammensetzt, die das individuelle Erwerbsleben eines jeden Rentenversicherten betreffen und sich in der Frage fassen lassen: Über wieviele Jahre wurden Rentenkassenbeiträge in welcher Höhe eingezahlt? Oder anders formuliert: Je länger jemand gearbeitet hat und umso höher seine Gehälter waren, desto mehr staatliche Altersrente kann derjenige erwarten. In der Praxis jedoch erfolgt die Berechnung der Rente auf der Grundlage vieler weiterer Parameter, zudem werden auch bestimmte Zeiten, in der man nicht erwerbstätig war, wie zum Beispiel während der Kindererziehung oder Ausbildung, auf eine bestimmte Weise in den Rentenanspruch einbezogen.

Nichtsdestotrotz gibt es bei aller individueller Vielfalt der Renteneinkommen zwei statistische Größen, die zeigen, mit welchen Beträgen man aus der staatlichen Altersrente zum einen im Durchschnitt, zum anderen idealerweise rechnen kann: Durchschnittlich haben nämlich Männer Ende des Jahres 2011 in der Bundesrepublik 1029 Euro und Frauen durchschnittlich 613 Euro staatliche Rente im Monat bezogen. Der "ideale" Renter hingegen, auch als "Eckrentner" bezeichnet, der von seinem 22. Lebensjahr an aus seinem Durchschnittseinkommen (West) in die Rentenkasse eingezahlt hätte, wäre im Jahr 2011 mit einer staatlichen Rente in Höhe von immerhin 1.236,15 Euro belohnt worden.

Achtung: Steuer!

Die staatliche Altersrente ist steuerpflichtig, und zwar momentan zu 50 Prozent. Ziel ist es dabei, dass die Renten langfristig in voller Höhe steuerpflichtig werden, allerdings ist damit zu rechnen, dass aufgrund der absehbaren Stagnation der Rentenhöhen nur wenige Renten den für die Besteuerung relevanten Grundfreibetrag überschreiten, geschweige denn erreichen werden.

Wer muss nicht einzahlen in die gesetzliche Rente?

Personen, die nicht in gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen: Zwar sind alle Beschäftigten in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtend zu versichern, nichtsdestotrotz gilt dies eben nicht für eine ganze Reihe an Personen, die nicht zu den abhängig Beschäftigten zählen. Hierzu gehören insbesondere alle Personen, die im Hauptberuf selbständig erwerbstätig sind, wie Unternehmer und Freiberufler.

Darüber hinaus wird dieser Gruppe von Erwerbstätigen das große Heer der Beamten, Richter und Soldaten hinzugerechnet, deren Altersversorgung in gesonderten Gesetzen geregelt ist. Allerdings haben Personen, die sich nicht gesetzlich versichern müssen durchaus und unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, freiwillig der gesetzlichen Rentenversicherung beizutreten.

Das Problem der gesetzlichen Rentenversicherung

Wie bereits erwähnt, ist die gesetzliche Rente, die durchschnittlich in der Bundesrepublik bezogen wird, keinesfalls als üppig zu beschreiben. Schon jetzt haben es Menschen in manchen Regionen Deutschlands schwer, von 1.200 Euro monatlich oder weniger zu leben. Das Stichwort lautet: Altersarmut! Die Lebenshaltungskosten, darunter vor allem die Miete und Nahrung, zehren den Großteil des wenigen Geldes auf. Wie sollen gerade Rentner, die ihr Einkommen mangels Erwerbstätigkeit nicht mehr steigern können und deren Lebenshaltungskosten mehr und mehr die medizinische Versorgung ausmachen, von so wenig Geld leben?

Sicherlich, die Höhe der Rente ist von der Dauer und Höhe der zuvor geleisteten Beiträge abhängig. Allerdings trägt auch das System der gesetzliche Rentenversicherung selbst dazu bei, dass die staatliche Altersrente auch in Zukunft wenn nicht sinken, dann doch zumindest langfristig stagnieren wird, statt entsprechend der Inflation und anwachsenden Lebenshaltungskosten zu steigen.

Der Grund hierfür liegt in der stetigen Modifikation der gesetzlichen Rentenversicherung, damit ihre gesellschaftlichen Kosten ihren kollektiven Nutzen nicht übersteigen. Prinzipiell finanziert durch die von der erwerbstätigen Bevölkerung erwirtschafteten Beiträge, befindet sich die Kassenlage der gesetzlichen Rentenversicherung nichtsdestotrotz in einer ständig prekären Schieflage, da Ausgaben für die Finanzierung der Renten die Steuereinkünfte aus der abhängigen Erwerbsarbeit bei Weitem übersteigen. Aus diesem Grund müssen weitere, fremde Steuermittel zugeschossen werden - momentan jährlich zirka 80 Milliarden Euro! - damit Renten ausgezahlt werden können.

Angesichts dieser Finanzlage und der Perspektive, dass die staatlichen Renten in Zukunft eher fallen als stagnieren werden, steht es außer Frage, dass der einstige Idealismus dieses Generationenvertrags zwischen den erwerbstätigen Beitragszahlern und den Renten beziehenden Ruheständlern verflogen ist, und die gesetzliche Rentenversicherung von den Versicherten wenig mehr als eine Grundsicherung für das Nötigste im Alter verstanden werden muss.

Die gesetzliche Rentenversicherung, dessen Rechtsgrundlage das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) ist, wird durch die Deutsche Rentenversicherung, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, getragen. Mehr Informationen hier: www.deutsche-rentenversicherung.de

Die betriebliche Altersversorgung (bAV)

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung haben Arbeitnehmer in der Bundesrepublik darüber hinaus per Gesetz grundsätzlich den Anspruch auf eine Altersvorsorge, deren Beiträge zu einem gewissen Anteil vom Arbeitgeber geleistet werden. In dieser betrieblichen Altersvorsorge wird das sogenannte Prinzip der "Entgeltumwandlung" angewandt, das heißt, der Arbeitgeber verwendet einen bestimmten Betrag des Bruttolohns seines Arbeitnehmers für den Aufbau einer Altersvorsorge, vorzugsweise in festverzinsliche Papiere und wenige Aktien mit wenig Risiko.

Auch selbständige Unternehmer und Freiberufler, deren Möglichkeiten zur gesetzlichen Basisversorgung limitiert sind, können eine betriebliche Altersvorsorge abschließen. Die entsprechenden Ansprechpartner hierfür sind in erster Linie die bestimmten, berufsständischen Versorgungswerke.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die betriebliche Altersvorsorge birgt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen Vorteile. Arbeitnehmer, die auf diese Weise Teile ihres Bruttolohns für die Altersvorsorge abführen, können Abgaben für die Sozialversicherung und Steuern sparen - insbesondere sind diese Aufwendung für die betriebliche Altersvorsorge von der Einkommenssteuer befreit. Darüber hinaus bietet die betriebliche Altersvorsorge im Vergleich zu vielen privaten Modellen der Altersvorsorge im Allgemeinen höhere Renditen bei gleichzeitig geringeren Beitragskosten. Der größte Vorteil der bAV für den Arbeitgeber ist der, dass seine Aufwendungen dafür als Betriebsausgaben für ihn steuerlich absetzbar sind.

Wie die betriebliche Altersvorsorge funktioniert

In der Praxis gibt es für die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge fünf Möglichkeiten der Organisation: Zum einen auf dem unmittelbaren Weg über den Arbeitgeber, der seinem Arbeitnehmer eine sogenannte Direktzusage für Versorgungsleistungen im Alter gibt, oder mithilfe von betriebsnahen Unterstützungskassen. Zum anderen können für die Durchführung mittelbare Wege über Versicherungsgesellschaften genommen werden, und zwar in Form von Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen.

Welcher Durchführungsweg auch immer gewählt wird, im Allgemeinen werden die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge eines Arbeitnehmers in festverzinsliche Papiere und Aktien angelegt, sodass dem Arbeitnehmer bei Antritt seiner Rente nicht nur der angesparte Betrag, sondern zusätzlich die entsprechenden Zinsen ausbezahlt werden können, wahlweise in monatlichen Beträgen, in bestimmten Teilen oder als Gesamtbetrag. Wie schon bei der gesetzlichen Rente werden auch auf den Bezug der Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge Steuern erhoben. Diese Steuern sind in erster Linie von der Höhe dieser Altersbezüge abhängig.

Beständig bei neuer Anstellung o. Arbeitslosigkeit

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird? Aufgrund der sogenannten "Portabilität" der betrieblichen Altersvorsorge ist mehr und mehr möglich, die Anwartschaft auf eine betriebliche Rente von einem alten zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen. Allerdings geschieht dies nicht automatisch und kann auch abgelehnt werden, weswegen eine erfolgreiche Übernahme von betrieblichen Rentensparplänen mit dem neuen Arbeitgeber bzw. mit den assoziierten Versorgungsdienstleistern verhandelt werden muss. Darüber hinaus ist es gut zu wissen, dass im Falle von Arbeitslosigkeit das im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge angesparte Guthaben von den jeweils zuständigen Sozialbehörden nicht als Vermögen angerechnet wird.

Das Hauptproblem: Niedrige Zinsen

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge wird das Sparguthaben von Arbeitnehmern auf dem Kapitalmarkt investiert, möglichst risikoarm, und zwar vor allem in festverzinsliche Anlagen. Diese Anlageform ist durch das Dilemma gekennzeichnet, dass sie einerseits relative Sicherheit, andererseits relativ wenig Zinsen bietet. Infolgedessen gerät die betriebliche Altersvorsorge bei allen Vorteilen, die sie mit sich bringt, im Vergleich zu anderen, profitableren Anlageformen zur Altersvorsorge zunehmend ins Hintertreffen.

Deshalb sollten die Angebote und Verträge vor Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge genau geprüft werden, um eventuelle Defizite in der Rendite vorab zu klären und, wenn möglich, aus dem Wege zu räumen. Wichtig sind dabei vor allem die Fragen nach der Höhe des Garantiezinses und inwieweit Sparer an Kassenüberschüssen beteiligt werden. Gerade die Direktversicherung erfreut sich aufgrund ihrer attraktiven Flexibilitiät für die Betriebsrente immer größerer Beliebtheit.

Beliebt, aber nur ein Teil der Altersvorsorge

In der Tendenz zeigt sich, dass viele Arbeitgeber immer öfter auf Direktversicherungen verweisen, wenn es um die Realisierung der betrieblichen Altersvorsorge geht. Aufgrund der momentanen Niedrigzinsphase können viele Arbeitgeber auf diese Weise der Festlegung von festen Rentenhöhen und konkreten Zinsätzen aus dem Wege gehen. Nichtsdestotrotz ist die betriebliche Altersvorsorge nach wie vor beliebt, inbesondere bei den Arbeitnehmern, ist einem Arbeitnehmer doch die Anwartschaft auf eine Betriebsrente bereits nach 3 Jahren Zugehörigkeit im Betrieb sicher - genauso sicher wie das Sparguthaben für die Betriebsrente, für dessen Sicherheit bei Unternehmenskonkurs der Pensionssicherungsverein bürgt.

Mehr über die betriebliche Altersvorsorge erfahren Sie zum Beispiel hier: www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/betriebliche_altersversorgung.html

Die private Rentenversicherung

Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder betrieblichen Altersvorsorge, die jeweils zu bestimmten Anteilen aus den Bruttolöhnen, von Arbeitgeberleistungen und staatlichen Zuschüssen finanziert werden, sorgt ein Versicherungsnehmer bei einer privaten Rentenversicherung ausschließlich aus seinem eigenen Netto-Kapital für seine finanzielle Alterssicherung vor. Nichtsdestotrotz gewährt der Staat auch hier zumindest teilweise eine Förderung.

Funktionsweise: Dabei spart der Rentenversicherte mittels monatlicher Prämien ein Vermögen an, das je nach Anlageart und Risikobewertung auf dem Kapitalmarkt Zinsen abwerfen soll. Für die Anlage kommen unter anderem Rentenfonds, die sogenannte "Riester-Rente", die "Rürup-Rente", Kapital-Lebensversicherungen, Immobilien oder diesbezügliche Fonds in Frage. Nach einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt, der nicht dem Renteneintrittsalter entsprechen muss, wird das angesparte Kapital samt Zinsen wahlweise komplett, in bestimmten Teilen oder monatlich als "Leibrente" ausbezahlt.

Bedingungen: Wie profitabel eine private Rentenversicherung für den Rentensparer ist, ist von drei wesentlichen Variablen abhängig, nämlich von der Anlageform, dem jeweiligen Anlagerisiko und der Situation am Zins- und Kapitalmarkt. Werden diesbezüglich die richtigen Entscheidungen getroffen, kann mit dem angelegten Kapital und trotz unvermeidbarer Einflüsse, wie dem Konjunkturverlauf und der Inflation, Profit erwirtschaften werden.

Förderung vom Staat: Die Riester-Rente

Die Riester-Rente gehört zu jenen Modellen der privaten Altersvorsorge, die vom Staat finanziell gefördert werden, und zwar mit Zulagen und Steuervorteilen. Dabei gibt es momentan vier verschiedene Varianten der Riester-Altersvorsorge, nämlich das Fondssparen, Riester-Versicherungen, das Banksparen und den Wohn-Riester, eine Anlageform für die Finanzierung eines Eigenheims.

Konzipiert wurde der Riester-Sparvertrag in erster Linie für Arbeitnehmer, Auszubildende und alle weiteren Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Ausgeschlossen von der Förderung hingegen sind vor allem Selbständige und jene Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.

Die staatliche Förderung eines Riester-Sparvertrag beträgt für einen Arbeitnehmer maximal 154 Euro jährlich, hinzu kommen Zulagen für Kinder und Berufseinsteiger. Zusätzlich können die Sparbeträge bis zu 2.100 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden, abzüglich der Zulagen.

Wie die Riester-Rente funktioniert: Riester-Sparverträge werden vor allem von Banken, Sparkassen und Versicherungen angeboten. Der sogenannte Sockelbetrag, also jener Betrag, der mindestens eingezahlt werden muss, beträgt 60 Euro im Jahr bzw. 5 Euro im Monat. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen allerdings 4 Prozent eines Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr bzw. 2.100 Euro in den Riester-Sparvertrag eingezahlt werden. Wenngleich die Höhe der Eigenleistung grundsätzlich frei gewählt werden kann, stellt dieser Mindesteigenbetrag von 2.100 Euro jährlich die Grenze der Förderung da. Ausgezahlt wird die Riester-Rente mit Renditen und Zinseszinsen momentan nicht vor dem 62. Lebensjahr des Sparers, dann aber bis zum Lebensende. Im Übrigen wird die Riester-Rente mit Beginn der Auszahlung voll besteuert.

Mehr Informationen zur Riester-Rente hier: www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_rente/01_altersvorsorge/riester_rente/riester_rente_index_node.html

Die Rürup-Rente

Auch die Rürup-Rente gehört zu den Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge, allerdings wird sie, anders als die Riester-Rente, nicht durch staatliche Zulagen gefördert. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Rürup-Rente als Basisrente für eine lebenslange Zahlung im Sinne einer Leibrente gedacht ist, sie jedem offen steht, keinen Mindesteigenbetrag verlangt und ihre Beiträge sehr flexibel einbezahlt werden können.

Wie die Rürup-Rente funktioniert: Genauso wie die Riester-Rente wird die Rurüp-Rente nicht durch Umlagen, sondern durch die Verzinsung auf dem Kapitalmarkt finanziert. Derzeit gibt es drei Varianten der Rürup-Rente, nämlich zum einen die "klassische" Rürup-Rente als Rentenversicherung mit garantierten Rentenbeträgen und möglicher Überschussbeteiligung vor allem für sicherheitsbewusste Sparer. Zum anderen können Rentensparer in die fondsgebundene Rürup-Rente investieren, bei der das Sparvermögen sämtlich in Investmentfonds angelegt wird, was durchaus hohe Renditen bieten kann, allerdings mit mehr Risiken und ohne garantierte Rentenbeträge.

Die dritte, eher seltene mögliche Anlageform im Rahmen einer Rürup-Rente ist die der Sofortrente. Hierbei kann eine sofortige Rente bezogen werden, indem man als Rentenbezieher einen einmaligen, vergleichsweise hohen Betrag in den Sparvertrag einzahlt. Diese Rürup-Variante eignet sich also vor allem für Menschen, die sich ohnehin unmittelbar vor dem Rentenalter befinden und über ein entsprechendes Kapital verfügen.

Da der Staat keine Zulagen für die Rürup-Rente gewährt, die Anlageformen teilweise mit einem hohen Risiko verbunden sein können und das Alternativmodell der Riester-Rente eher für gesetzlich rentenversicherungspflichtige Sparer konzipiert ist, eignet sich die Rürup-Rente vor allem für Selbständige, Freiberufler und alle Menschen, die zusätzliches Kapital für diese freiwillige, private Basisrente aufbringen können und wollen.

Steuerlich absetzbar: Selbst wenn Rürup-Sparer nicht in den Genuss staatlicher Zulagen können, so können sie ihre Aufwendungen zu einem erheblichen Teil steuerlich geltend machen - für dieses Jahr voraussichtlich 78 Prozent der Beiträge (Tendenz: steigend) bzw. höchstens 20.000 Euro. Nichtsdestotrotz muss auch die Rürup-Rente mit Beginn des Rentenbezugs versteuert werden, momentan zu einem Anteil von 68 Prozent, in Zukunft vollständig.

Chancen und Risiken: Der größte Vorteil der Rürup-Rente sind sicherlich die flexiblen Beitragshöhen und die entsprechenden Steuervorteile, deren Dimensionen jene der Riester-Rente bei Weitem übersteigen können. Die erforderlichen Beiträge lassen demnach klar erkennen, dass die Rürup-Rente vor allem für die "Zielgruppe" der Selbständigen und Freiberufler geeignet ist, die in der Regel hohe Beiträge leisten können. Gleichwohl können auch Angestellte und Beamte eine Rürup-Rente abschließen.

Allerdings bietet die Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, will heißen, dass bei Rentenbeginn ausschließlich eine monatliche Rente ausbezahlt wird. Genauso wie bei der Riester-Rente wird das Sparvermögen einer Rürup-Rente nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet und ist vor Insolvenz und Pfändung geschützt.

Mehr Informationen zur Rürup-Rente hier: http://ruerup-rente.net/

Fondssparen

Für Sparer, die eine besonders hohe Autonomie in ihrer privaten Altersvorsorge suchen und nicht allzu risikoscheu sind, kann auch das Fondssparen eine gute Wahl sein. Im Rahmen eines Fondssparplans, der meistens ab 50 Euro monatlich möglich ist und mit Beratern von Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften entwickelt und ausgehandelt wird, werden dabei regelmäßig Sparbeträge in einen Sparvertrag eingezahlt und dementsprechend in festgelegte Fonds, das heißt, in Aktienpaketen je nach Auswahl auf dem Kapitalmarkt investiert.

Die Abwicklung des Fondssparen erfolgt über ein Wertpapierdepot, dessen Verwaltung durch den Sparer selbst oder durch Vermögensverwalter vorgenommen wird. Die anfallenden Kosten eines Fondsparplans sind in der Regel sehr transparent und betreffen vor allem den Fondshandel, die Verwaltung und die Depotführung. Auf das Fondssparen werden vor allem die Abgeltungssteuer und Zinsabschlagssteuer angewandt. Neben hohen möglichen Erträgen birgt das Fondssparen Kursrisiken und stellt somit eine Anlageform dar, die eine hohe Kompetenz des Sparers und der Vermögensverwalter erfordert.

Mehr Informationen zu Fondssparplänen: http://www.handelsblatt.com/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/private-altersvorsorge-fondssparplaene-flexibel-aber-aufwendig/4019224.html

Lebensversicherung als Altersvorsorge

Im Allgemeinen handelt es sich bei einer Lebensversicherung um die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen beim Todesfall der versicherten Person. Hierzu werden für die Lebensversicherung monatliche Beiträge gezahlt, damit die Auszahlung einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme im Versicherungsfall, nämlich beim Tod des Versicherten, ausbezahlt werden kann.

Ein Sonderform der Lebensversicherung ist die sogenannte Kapital-Lebensversicherung, mit der abseits des Versicherungsfallschutzes die eingezahlten Beiträge verzinslich angespart und beispielsweise für die Altersvorsorge genutzt werden können. In diesem Fall handelt es sich dabei also um eine Renten-Lebensversicherung, bei der das angesparte Kapital im Erlebensfall, das heißt, wenn der Versicherte zum Ende des Vertragslaufzeit noch lebt, in monatlichen Beträgen ausbezahlt wird.

Allerdings gelten Kapital-Lebensversicherungen - nicht nur zum Zwecke der Altersvorsorge - vor allem aufgrund ihre hohen Kosten als wenig empfehlenswert.

Mehr Informationen zu Kapital-Lebensversicherungen hier: http://www.vzhh.de/versicherungen/30445/schliessen-sie-keine-kapitallebens-oder-rentenversicherung-ab.aspx

Immobilien als Altersvorsorge

Ob das eigene Haus, die eigene Wohnung, Investmentfonds oder eigene Mietshäuser- und/ oder Wohnungen: Der Immobilienmarkt kann für Häuslebauer und Investoren gleichermaßen einen interessanten Beitrag zur Altersvorsorge leisten. Allerdings zeigen sich hier offen die zwei Seiten der Medaille: Während Eigenheimbesitzer momentan von der Niedrigzinsphase profitieren, minimiert diese Flaute auf dem Zinsmarkt die Profite für Immobilieninvestoren. Zudem können die hohen Kaufpreise von lukrativen Immobilien nur langfristig und wenig profitabel durch die Mieteinnahmen kompensiert werden. Und wenn Mieter effektiv für das Alter vorsorgen, beispielsweise mit einer Rürup-Rente, dann sind sie mitunter im Alter finanziell gegenüber Eigenheimbesitzern im Vorteil.

Mehr Informationen zu Immobilien als Altersvorsorge:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/immobilien-als-altersvorsorge-wertzuwachs-n117ur-in-wachsenden-regionen-a-930516.html

 

Weitere Links

Für wen sich die Rieser-Rente möglicherweise nicht lohnt (Süddeutsche):
http://www.sueddeutsche.de/geld/staatliche-foerderung-riester-rente-lohnt-sich-nicht-fuer-jeden-1.1722406

Informationen zur Rürup-Rente (finanzen.de):
http://ruerup-rente.net/

Vor- und Nachteile der Rürup-Rente
https://www.ihre-vorsorge.de/ruerup-rente/vor-und-nachteile-ruerup-rente.html

Vergleich von Fondssparplänen (Finanztest):
http://www.test.de/Fondssparplaene-Kosten-im-Vergleich-1221691-0/

Tipps zur Kapital-Lebensversicherung (Finanztest):
http://www.test.de/Kapital-Lebensversicherung-So-holen-Sie-das-Beste-raus-1345744-0/

Das Problem mit Immobilien als Altersvorsorge (Wirtschaftswoche):
http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/betongold-warum-immobilien-nicht-immer-die-perfekte-altersvorsorge-sind/9072590.html

Youtube-Links

Gesetzliche oder private Rentenversicherung. Wer hat den Nutzen? Vortrag von Prof. Dr. Gerd Bosbach, Universität Freiburg: http://www.youtube.com/watch?v=vfWXWRkoJbc

Wie funktioniert die gesetzliche Rente? http://www.youtube.com/watch?v=ITw8bh2dXk4

Diskussionsrunde bei "Hart, aber fair" (ARD) zum Thema private Vorsorge: http://www.youtube.com/watch?v=FDxQMP1RY9g

Riester Rente, Finger weg! Beitrag von Frontal21 (ZDF): http://www.youtube.com/watch?v=DmUMIIIqu78

So finden Sie den richtigen Rürup-Vertrag (C. Andreas, Versicherungsfachmann): http://www.youtube.com/watch?v=nTv_00gi6pk

(24.01.2014)


Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es?



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