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VGH BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Berufsunfähigkeit Schutz der VGH

Die VGH Berufsunfähigkeitsversicherung schützt den Versicherungsnehmer für den Fall, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, und gleicht die finanziellen Einbußen aus, die durch den Ausfall des laufenden Einkommens entstehen. Die VGH Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dabei ab einem Schweregrad der Berufsunfähigkeit von 50% und unabhängig davon, ob die Berufsunfähigkeit bedingt durch einen Unfall oder eine Krankheit entstanden ist. Hierbei betont die VGH nicht wie andere Versicherungsgesellschaften ausdrücklich, dass sich der Versicherungsschutz nur auf den gelernten Beruf bezieht und nur greift, wenn der Versicherungsnehmer diesen nicht mehr ausüben kann. Der Berufsunfähigkeitsschutz der VGH umfasst auch die jeweils aktuellen beruflichen Tätigkeiten des Versicherungsnehmers.

Im Weiteren setzt die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung auch ein, wenn der Versicherungsnehmer pflegebedürftig ist. Hierbei wird die Pflegebedürftigkeit bereits ab dem ersten Punkt der Bewertungsgrundlage anerkannt. Die VGH Berufsunfähigkeitsversicherung erbringt umgehend die vereinbarte Leistung, wenn der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen den derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben kann bzw. pflegebedürftig ist und zahlt laufende Rentenzahlungen ab dem ersten Tag, an dem die Berufsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Versicherungsnehmer die ihm zustehenden Leistungen auch rückwirkend erhält.

Wenn die Berufsunfähigkeit zum Ersten Mal eintritt zahlt die VGH außerdem eine anfängliche Hilfsleistung, die betraglich drei Monatszahlungen entspricht. Wenn darüber hinaus eine schwerwiegende Krankheit wie Multiple Sklerose, Nierenversagen, ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt der Grund für die Berufsunfähigkeit ist, wird eine Hilfsleistung fällig, die neun Monatszahlungen entspricht. Im Rahmen der Wiedereingliederung zahlt die VGH ebenfalls eine zusätzliche Leistung, die sechs Monatszahlungen entspricht.

Auf Wunsch könnend die Beiträge in die VGH Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig angepasst werden, wobei der Versicherungsnehmer eine Dynamik zwischen 1% und 5% wählen kann. Darüber hinaus erhöhen sich die späteren Rentenleistungen durch Beteiligung an der erfolgsbedingten Überschussbeteiligung der VGH.

Der Versicherungsschutz der VGH Berufsunfähigkeitsversicherung gilt weltweit und selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit in eine andere berufliche Tätigkeit wechselt oder wenn er einem neuen und gefährlichen Hobby nachgeht. Um einen größeren finanziellen Freiraum zu schaffen kann die laufende Beitragszahlung bei Bedarf gestundet werden, bis die Leistung mit Eintritt des Versicherungsfalles fällig wird.

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