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KURKOSTENVERSICHERUNG - EIN ÜBERBLICK

Versicherung zur Kostenübernahme von Kuren

Kurkosten werden in Deutschland je nach ihrer Veranlassung entweder durch die gesetzliche Rentenversicherung oder durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Für Versicherte in privaten Krankenversicherungen hängt die Finanzierung einer Kur durch die Krankenversicherung vom gewählten Tarif ab, der Anspruch gegen die gesetzliche Rentenversicherung besteht, sofern sie dort versichert sind.

Der Abschluss einer separaten privaten Kurkostenversicherung ist möglich. Diese zahlt die Kosten für die Kurbehandlung, sofern ein Gutachter die Kur befürwortet. Bei einigen Gesellschaften reicht auch die Befürwortung durch den behandelnden Arzt aus. Als Kosten gelten neben der Unterkunft und der Verpflegung auch die erforderlichen Heilanwendungen sowie in der Regel die Reisekosten sowie die Kurtaxe. Üblich ist die Vereinbarung eines Tageshöchstsatzes.

 
Eine Kur beschleunigt die vollständige Genesung

Eine Kur beschleunigt die vollständige Genesung (© Robert Kneschke / Fotolia)

Kurtagegeld als häufigste Variante

Eine Variante der Kurkostenversicherung stellt die verbreitete Kurtagegeldversicherung dar. Diese ist auch für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen sinnvoll, da sie das vereinbarte Geld für jeden Tag der Kur zur freien Verfügung auszahlt. Gesetzlich versicherte Personen haben zwar einen Anspruch auf die Erstattung der notwendigen Kurkosten durch ihre Krankenkasse, dennoch entstehen während der Kur häufig zusätzliche Kosten für ergänzende Behandlungen sowie für die Freizeitgestaltung. Des Weiteren lässt sich die Zahlung der Kurtagegeldversicherung als Zuschuss für zu Besuch kommende Angehörige verwenden.

In der privaten Krankenversicherung versicherte Personen können natürlich den Tagesbetrag ihrer Kurtagegeldversicherung so hoch wählen, dass sie praktisch eine Kurkostenversicherung darstellt. Ein Vorteil der Kurtagegeldversicherung besteht darin, dass die entstandenen Kosten nicht nachgewiesen werden müssen, da der Gegenstand der Versicherung die Zahlung des vereinbarten Betrages für jeden Tag der Kur und nicht der Ausgleich von tatsächlich entstandenen Kosten ist.



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