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GESETZLICHE RENTENVERSICHERUNG

Die gesetzliche Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die in einem beruflichen, unselbstständigen Beschäftigungsverhältnis stehen, versicherungspflichtig. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet einen lebenslangen Schutz gegen alle Risiken, wie Erwerbsminderung, Alter und den Tod. Lediglich Beamte sind aufgrund ihres besonderen Status von der Versicherungspflicht befreit. Einige Gruppen selbstständiger Personen wie beispielsweise Handwerksmeister und Lehrer oder Hebammen sowie Künstler und Publizisten sind auf Antrag ebenfalls pflichtversichert. Zu dem pflichtversicherten Personenkreis gehören auch Auszubildende, Behinderte, Bezieher von Entgeltersatzleistungen, wie Arbeitslose oder Umschüler und Mütter oder Väter, die sich im Erziehungsjahr befinden.

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Solidarprinzip, sie finanziert sich im Wesentlichen durch die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber. Dabei gilt in der Rentenversicherung der Generationenvertrag. Das heißt, mit den laufenden Beiträgen der Versicherten werden die laufenden Rentenzahlungen vorgenommen. Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung liegt zurzeit bei 19,9 % und orientiert sich am beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die immer wieder neu festgelegt wird.

Über die Rentenanpassungen, die in letzter Zeit aufgrund stagnierender Löhne und Gehälter meist ausgefallen sind, nehmen die Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung teil.

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Höhe der gezahlten Beiträge, durch die Entgeltpunkte wird jährlich von den Versicherten ein bestimmter Rentenanspruch erworben. Damit soll gesichert werden, dass das relative Einkommen auch im Alter beibehalten wird, wer also gut verdient erhält später eine höhere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als beispielsweise Geringverdiener.

Aufgrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland zeichnet sich ab, dass immer weniger Beitragszahlern immer mehr Rentenempfänger gegenüberstehen. Das bedeutet, dass immer geringere Einnahmen höhere Ausgaben erfordern. Die gesetzliche Rentenversicherung ist trotz einiger Reformen, wie beispielsweise der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters, weiter reformbedürftig.

Allein mit der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich der erreichte Lebensstandard nicht erhalten, deshalb sollte jeder zusätzlich private Altersvorsorge betreiben.



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