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HALLESCHE AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG: KURZ & LANG

Die Hallesche Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Auslandsreise-Krankenversicherung der Hallesche Krankenversicherung bietet einen Versicherungsschutz für einen Zeitraum von acht Wochen innerhalb eines Jahres. Hierbei gilt die Versicherung für beliebig viele Auslandsaufenthalte innerhalb des genannten Zeitrahmens. Die Police gilt weltweit.

Erstattet werden Kosten für akut auf der Reise entstehende Erkrankungen. Krankheiten, die bereits vor Beginn der Reise bestanden haben, sind hierbei nicht abgedeckt. Ausnahmen sind Voraberkrankungen, bei denen eine Verschlechterung im Vorhinein nicht abzusehen war.

Die Kostenerstattung bezieht sich konkret auf anfallende Beträge für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, eventuelle Operationen, Zahnbehandlungen mit rein schmerzstillendem Charakter (keine Zahnsanierungen) und Kosten für den Rücktransport ins Heimatland im Krankheitsfall.

 
Hallesche Auslandsversicherung

Hallesche Auslandsversicherung Die Hallesche Krankenversicherung bietet sowohl eine kurzfristige Auslandskrankenversicherung als auch einen langfristigen Auslandskrankenschutz für längere Auslandsaufenthalte (Screenshot www.hallesche.de/private-krankenversicherung/auslandsversicherung.htm am 28.01.2014)

Weitere Details

Es besteht freie Arztwahl, sowie freie Krankenhauswahl. Das Krankenhaus muss jedoch das nächstgelegene zum Aufenthaltsort sein. Falls ein Krankentransport innerhalb der ersten acht Versicherungswochen aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, werden die Kosten bis zum Rücktransport übernommen. Im Todesfall werden die erforderlichen Kosten für eine Überführung in die Bundesrepublik Deutschland übernommen. Die Leistungsgrenze für Überführungen aus dem europäischen Ausland liegt bei 5.000 Euro, aus dem außereuropäischen Ausland bei 10.000 Euro. Im Todesfall werden die Kosten für die Bestattung bis zur Leistungsgrenze für Überführen aus dem Ausland erstattet.

Im Falle einer Erkrankung im Ausland sind sämtliche anfallenden Kosten zunächst selbst zu tragen. Für eine Kostenerstattung nach der Rückkehr aus dem Reiseland sind jeweils die Originalrechnungen einzureichen. Auf diesen muss der Name des behandelnden Arztes vermerkt sein, ferner die exakte Bezeichnung der Krankheit sowie eine Auflistung der einzelnen Leistungen incl. der Daten der Behandlung. Bei stationären Behandlungen im Krankenhaus sind darüber hinaus das Aufnahmedatum und das Entlassungsdatum erforderlich. Medikamentenrechnungen müssen Apothekenrechnungen sein. Es können nur Medikamentenkosten für Medikamente erstattet werden, die ärztlich verordnet worden sind.

Die Hallesche Auslandskrankenversicherung ist als eine Dauerpolice angelegt. Wird sie nicht fristgerecht gekündigt, läuft sie im Folgejahr automatisch weiter.

Kurze / normale Urlaubsreisen:

Hallesche URJEplus Auslandskrankenschutz

Hallesche URJEplus Auslandskrankenschutz Die Hallesche Auslandsreisekrankenversicherung URJEplus gilt für Reisen bis zu 8 Wochen Aufenthaltsdauer (Screenshot www.hallesche.de/private-krankenversicherung/auslandsversicherung/auslandsreisekrankenversicherung am 28.01.2014)

Lange Auslandsaufenthalte:

Hallesche VSAplus vs. Hallesche LR.1

Hallesche VSAplus vs. Hallesche LR.1 Für längerfristige Auslandsaufenthalte gibt es den Auslandskrankenschutz der Halleschen in zwei Tarifen: Der Tarif Hallesche VSAplus deckt Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr Aufenthaltsdauer. Der Tarif Hallesche Auslandskrankenversicherung LR.1 ermöglicht eine private Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt für bis 9 Jahre Aufenthaltsdauer (Screenshot www.hallesche.de/private-krankenversicherung/auslandsversicherung/auslandsversicherung-ein-jahr.htm am 28.01.2014)



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