Versicherungszentrum.de Haftpflichtversicherung Vermögensschadenhaftpflicht


VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT: AUS GUTEM GRUND...

Haftung bei verursachten Vermögensschäden

Die Vermögensschadenhaftpflicht beziehungweise vollständig genannt die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ist für bestimmte Berufsgruppen, die selbstständig oder freiberuflich tätig sind, unabdingbar, wenn sie in ihrem Beruf fremde Interessen vertreten und dabei Tätigkeiten ausüben die mit Beratung, Prüfung, Begutachtung oder Beurkundung zu tun haben.

Fehler können immer passieren, sind diese auf die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, eines Notars oder Steuerberaters zurückzuführen und richten bei Dritten einen sogenannten Vermögensschaden an, muss dafür entsprechend gehaftet werden - dann tritt die Vermögensschadenhaftpflicht ein. Vermögensschäden sind laut Definition entweder entgangene finanzielle Vorteile oder bereits eingetretene finanzielle Nachteile die eine Person entweder durch eine falsche oder durch eine nicht durchgeführte Beratung hinnehmen muss.

 
Vermögensschaden durch Falschberatung

Vermögensschaden durch Falschberatung (© Amir Kaljikovic / Fotolia)

Fehler können passieren, und teuer werden...

Trotz alle Sorgfalt, mit der Anwälte oder auch Notare und Steuerberater ihren Beruf ausüben, ist es immer möglich, dass ein Fehler unterläuft, beispielsweise das Versäumen eines wichtigen Termins vor Gericht, in dessen Folgen Dritten ein immenser Schaden entsteht, den der Verursacher aus privaten Mitteln nicht ausgleichen kann und der seine gesamte berufliche Existenz vernichten würde. Deshalb ist die entsprechende Vorsorge via Vermögensschadenshaftpflicht Versicherung in vielen Bereichen als eine Art Berufshaftpflicht vom Gesetzgeber bereits vorgeschrieben. Wer dann diese Versicherung nicht vorweisen kann, der wird mit einem Berufsverbot bestraft. Die Vorsorge zur Vermögensschadenshaftpflicht beinhaltet auch eine passive Rechtsschutzversicherung, das heißt, Spezialisten des Versicherungsunternehmens prüfen erstmal, ob überhaupt ein Schaden eingetreten ist, und weisen nicht berechtigte Haftpflichtansprüche ab. Sind die Ansprüche des Klägers hingegen berechtigt, wird im Rahmen der Vermögenshaftpflicht die Versicherung sowohl die Verteidigung des Versicherten als auch die Entschädigungszahlung vorgenommen. Anders als bei einer normalen Versicherung entsteht der Versicherungsfall für Vermögensschäden nicht erst mit dem Eintritt des Schadens, sondern bereits dann, wenn der berufliche Fehler passiert, der spätere Schäden nach sich zieht. Es ist durchaus möglich, dass ein Vermögensschaden erst mehrere Jahre nach dem Fehler eintritt. Deshalb bieten die Versicherer eine entsprechende Nachhaftung im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht an.



Sie sind hier: Versicherungszentrum.de Haftpflichtversicherung Vermögensschadenhaftpflicht


Versicherungszentrum.de

Versicherungszentrum.de informiert rund um das Thema Versicherung


Haftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
Jagdhaftpflichtversicherung
Bauherrenhaftpflicht
Gewässerschadenhaftpflicht
Wassersporthaftpflicht
Hausbesitzerhaftpflicht
Gebäudehaftpflichtversicherung
Grundbesitzerhaftpflicht
Tierhalterhaftpflicht
Umwelthaftpflichtversicherung
Vermögensschadenhaftpflicht
Haftpflichtversicherer
Amts-/Diensthaftpflichtversicherung
NAVIGATION: VERSICHERUNG ARTEN, Versicherungszentrum.de


>>>  ZUR STARTSEITE  <<<


Impressum & Datenschutz
Ende Navigation mit allen Versicherungen