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RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG VON A-Z

Rechtsschutz: Anbieter, Unterschiede, Vergleich

Wer schon einmal in einen Rechtsstreit verwickelt war, egal ob verschuldet oder unverschuldet, kennt den Satz: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe". Ohne anwaltliche Beratung lassen sich Rechtsansprüche nur selten durchsetzen und seien diese Ansprüche rechtlich noch so begründet. Spätestens, wenn eine der Parteien auf ihren Anspruch beharrt, kommt es zu einem Prozess. Waren die Anwaltskosten bis zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch in einem überschaubaren Rahmen, steigen diese ab jetzt in einem exorbitanten Maß. Hinzu kommen Gerichtskosten, Zeugengelder und Kosten für eventuelle Sachverständige. Damit nicht genug, denn bei einem verlorenen Gerichtsverfahren trägt in der Regel die unterlegene Partei die Kosten der Gegenseite. Im Extremfall kann dies den finanziellen Ruin bedeuten.

Rechtsschutzversicherungen bieten Schutz vor solchen Fällen und helfen dem Versicherungsnehmer, sein gesetzlich verankertes Recht auf Klärung einer Streitigkeit vor Gericht durchzusetzen und schützen zusätzlich vor unberechtigten Forderungen Dritter. Damit beschränken sich die Kosten in der Regel auf die Selbstbeteiligung. Selbst bei einer außergerichtlichen Einigung steht die Rechtsschutzversicherung an der Seite des Versicherten. „Recht bekommen“ bleibt dadurch nicht das Recht des finanziell Stärkeren.

 
Es gibt große Unterschiede bei Schutzbriefen

Es gibt große Unterschiede bei Schutzbriefen © Schwede-Photodesign / Fotolia

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Leistungsbereiche von Rechtsschutzversicherungen

Wie sich die Rechtsschutzversicherung definiert, welche Arten es gibt und in welchen Fällen sie Deckung bietet, ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) zusammengefasst. Der Rechtsschutz wird nicht allgemein versichert, sondern für bestimmte Bereiche beziehungsweise in Leistungspaketen, beispielsweise für den privaten Bereich, in Fragen rund um den Bereich Verkehr, für alle beruflichen Belange oder in Zusammenhang mit Immobilien und Wohnraum.
Sie kennzeichnen die vier wichtigsten Rechtsschutz-Arten:
• Privatrechtschutz
• Verkehrsrechtschutz
• Berufsrechtschutz
• Wohn- und Eigentums-Rechtsschutz (siehe Wohnungsrechtsschutz).

Meist bestehen die Versicherungsangebote aus einer Kombination der vier Rechtsschutz-Bereiche, es gibt jedoch noch viele Einzelelemente, siehe z.B. den Verwaltungsrechtsschutz. Die Versicherungsgesellschaften sind jedoch nicht verpflichtet, die komplette Bandbreite anzubieten. Dabei unterscheiden sich die Rechtsschutz-Pakete nicht nur durch die Höhe der Jahresbeiträge, sondern vor allem im Leistungsumfang, was viel gravierender ist. Die Unterschiede lassen sich jedoch meist erst bei genauerem Hinsehen in dem Kleingedruckten feststellen. Dies erschwert den Vergleich zwischen den Angeboten für den durchschnittlich in Versicherungsdingen versierten Bürger, doch mit etwas Hintergrundwissen lässt sich dennoch ein fairer Tarif finden.

Obwohl die Versicherungsgesellschaften wenig daran interessiert sind zur Markttransparenz beizutragen, gibt es aufgrund des steigenden Wettbewerbs unter den Assekuranzen erste Anzeichen für mehr Offenlegung und klarere Aussagen der Rechtsschutzversicherer.

Versicherer im Überblick

Advocard Rechtsschutzversicherung

Allianz Rechtsschutzversicherung

Allrecht Rechtsschutzversicherung

Arag Rechtsschutzversicherung

Bruderhilfe Rechtsschutzversicherung

Concordia Rechtsschutzversicherung

Continentale Conjure Rechtsschutz

DA Direkt Rechtsschutzversicherung

DAS Ideal Rechtsschutzversicherung

Debeka Rechtschutzversicherung

DEVK Plus Rechtsschutzversicherung

Deurag Rechtsschutzversicherung

HDI Rechtsschutzversicherung

Huk24 Rechtsschutzversicherung

Itzehoer Rechtsschutzversicherung

LVM Rechtsschutzplus

Mecklenburgische Rechtsschutz

R+V Rechtsschutzversicherung

Württembergische Rechtsschutz

Privat-Rechtsschutz

Zu den wichtigsten Rechtsschutzversicherungen zählt der Privat-Rechtsschutz, auch privater Rechtsschutz genannt. Er ist sowohl für Privatpersonen als auch für Selbstständige und Kleinunternehmer gedacht. Allerdings darf deren Vorjahresgesamtumsatz aus selbstständiger Arbeit in der Regel die Grenze von 17.500 Euro nicht übersteigen. Keinen Schutz bietet sie vor Haftpflichtansprüchen Dritter. Hierfür ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Sie bietet eine Art passiven Rechtsschutz und stellt damit die perfekte Ergänzung zum Rechtsschutz dar.

Der Privat-Rechtsschutz hat in der Regel folgenden Leistungsumfang: Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Schadensersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz (als Arbeitgeber im häuslichen Umfeld), Sozialgerichts-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht.

Verkehrs-Rechtsschutz

Ebenso wichtig wie der Privat-Rechtsschutz ist der Verkehrs-Rechtsschutz. Beide Rechtsschutz-Bereiche bilden häufig den Grundbestandteil eines Rechtsschutz-Paketes. Einige Versicherer erlauben auch das Abschließen von jeweils nur einer der beiden Rechtsschutz-Bereiche. Der Verkehrs-Rechtsschutz deckt die Risiken eines Eigentümers, Halters, Erwerbers, Mieters, Leasingnehmers oder Fahrers von Kraftfahrzeugen, egal, ob als aktiver oder passiver Verkehrsteilnehmer. Neuerdings bieten einige Unternehmen den Verkehrs-Rechtsschutz und damit die Absicherung als Fußgänger und Radfahrer bereits als Bestandteil der privaten Rechtsschutzversicherung an. Familienmitglieder, die im selben Haus wohnen, lassen sich gegen Aufpreis kostengünstig mitversichern.

Halte- und Parkverstöße werden von der Versicherung nicht gedeckt. Doch nicht vorsätzlich verursachte Straftaten sind durch den Verkehrs-Rechtsschutz abgesichert. Erstattet werden die Kosten, die zur Ermittlung der Ordnungswidrigkeit beitragen. Damit sind Geldstrafen und Bußgelder durch Alkohol am Steuer oder aufgrund überhöhter Geschwindigkeit von der Übernahme ausgeschlossen. Die Kosten eines Verfahrens wegen Führerscheinentzugs werden nur dann getragen, wenn ein Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz besteht. Eine gute Police erlaubt volljährigen Kindern während der Ausbildung oder des Studiums auch das Fahren im eigenen Fahrzeug. Unterschiede zwischen den Policen gibt es auch, was den möglichen Wohnort der Kinder angeht.

Wer ein fremdes Fahrzeug, wie beispielsweise einen Dienst- oder Firmenwagen nutzt, benötigt eine Fahrer-Rechtsschutzversicherung.

Berufs-Rechtsschutz

Der Berufs-Rechtsschutz bietet Deckung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten im beruflichen Bereich und übernimmt beispielsweise die Kosten für Sachverständige und unterstützt bei einer Kündigung. Bei Freiberuflern ist nur die freiberufliche Tätigkeit abgedeckt. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes unterscheiden sich die Berufs-Rechtsschutzverträge nur unwesentlich. Der Versicherungsschutz greift bereits bei drohender Kündigung und hilft auch bei einem fehlerhaften Arbeitszeugnis sowie zur Durchsetzung weiterer Forderungen, wie beispielsweise bei Lohn-, Gehalts-, Überstunden- und Urlaubsansprüchen.

Da sich eine berufliche Situation heute schlagartig ändern kann, ist dieser Rechtsschutz-Bereich enorm wichtig geworden. Denn ohne Arbeit und ohne finanzielle Rücklagen ist es schwer, gegen den Ex-Arbeitgeber zu prozessieren. Umso wichtiger ist der rechtzeitige Abschluss der Berufs-Rechtsschutzversicherung, denn der Versicherungsschutz greift erst nach 3 Monaten.

Wohn- und Eigentums-Rechtsschutz

Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Mietrecht zählen zu den häufigsten Auseinandersetzungen. Der Wohn- und Grundstücks-Rechtsschutz ermöglicht die Durchsetzung von rechtlichen Interessen als Mieter, Pächter, Verpächter, Eigentümer und Vermieter sowie als Nutzungsberechtigter von Immobilien. Deshalb wird er häufig auch als Miet- oder Vermieter-Rechtsschutz bezeichnet. Auch die Streitigkeiten rund um Garagen und Kfz-Abstellplätze sind damit abgedeckt. Häufiger betreffen die Streitigkeiten jedoch nicht korrekte Nebenkostenabrechnungen, ungerechtfertigte Mieterhöhungen sowie Beschädigungen in der Wohnung. Auch bei diesem Rechtsschutz steht der Versicherungsschutz erst nach 3 Monaten zur Verfügung. Deshalb empfiehlt sich auch hier ein frühzeitiger Abschluss der Wohn- und Eigentums-Rechtsschutzversicherung.

Stiftung Warentest online

Stiftung Warentest zu Rechtschutzversicherungen

Stiftung Warentest zu Rechtschutzversicherungen Immer eine gute Informationsquelle: test.de von Stiftung Warentest (Website-Screenshot vom 16.01.2012)

Was kostet der Rechtsschutz?

Rechtsschutz-Pakete gibt es in verschiedenen Preisklassen. Während der Berufs-Rechtsschutz in der Regel nicht alleine angeboten wird, sind der Verkehrs- oder Mietrechtsschutz bereits für unter 100 Euro im Jahr erhältlich. Ein Rundum-Sorglos-Paket mit den wichtigsten Leistungen gibt es zwischen 200 und 350 Euro. Doch wer nur auf den Preis schaut, wird unter Umständen später mit geringeren Leistungen im Schadensfall rechnen müssen. Eine gute Rechtsschutzversicherung hat in der Regel einen angemessenen Preis. Ein Familien-Tarif mit einer Kombination aus Privat-, Berufs-, Verkehrs- sowie Wohn- und Eigentums-Rechtsschutz kostet meist zwischen 300 und 400 Euro pro Jahr.

Wer kann eine Rechtschutzversicherung abschließen?

Einen Rechtsschutz können sowohl Nichtselbstständige, Selbstständige und Freiberufler sowie Firmen abschließen. Die Versicherungsbeiträge sind für Selbstständige jedoch etwas höher, da sie häufiger in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Es gibt Single- sowie Familien-Tarife, die gleichzeitig den Ehepartner und minderjährige Kinder absichern. Doch auch die unverheirateten, volljährigen Kinder sind abgesichert, zumindest so lange sie keiner auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit gegen Entgelt nachgehen.

Rechtsschutzversicherung - besser heute als morgen

Versicherungsunternehmen sind Unternehmen mit einer Gewinnabsicht. Folglich sind sie nicht daran interessiert, nur in Notsituationen zur Kasse gebeten zu werden. Aus diesem Grund existiert nach dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die so genannte Wartezeit. Während dieser Zeit bezahlt der Versicherte zwar den Versicherungsbeitrag, doch der Leistungsschutz tritt erst nach Ablauf der Wartezeit in Kraft. Dies bedeutet, dass die Versicherung nicht für die Deckung eines Rechtsstreits während der Wartezeit aufkommt. Damit minimieren die Unternehmen ihr Risiko und schützen sich vor kurzfristiger Ausnutzung im Bedarfsfall.

Nun läge es nahe, den Versicherungsfall erst nach Ablauf der Wartezeit zu melden, doch so einfach funktioniert das nicht. Denn mit dem Deckungsübernahme-Verfahren überprüft die Versicherungsgesellschaft den Entstehungszeitpunkt der Auseinandersetzung. Liegt dieser Zeitpunkt vor dem Vertragsabschluss, schützt die Versicherung nicht. Ist der Ursprung der Streitigkeit während der Wartezeit entstanden, gehen die Assekuranzen bereits bei Versicherungsabschluss von einem erhöhten Risiko aus. Eine Auseinandersetzung war vorhersehbar und aus diesem Grund lehnen die Versicherer hier ebenfalls eine Kostenübernahme ab.

Die Wartezeit

In der Regel liegt die Wartezeit bei 3 Monaten, doch dies ist abhängig von der Art des Rechtsschutzes. In seltenen Fällen ist die Wartezeit auch länger, beispielsweise 6 Monate oder 1 Jahr. In Ausnahmefällen, wie zum Beispiel beim Rechtsschutz-Baustein Eherecht, existiert sogar eine Wartezeit von bis zu 3 Jahren.

Das es teilweise auch kürzere Wartezeiten gibt, zeigt der zunehmende Wettbewerb und der damit steigende Druck unter den Assekuranzen. Beispielsweise bietet die NRV-Versicherung anstelle der 3 Monate nur 2 Monate Wartezeit. Allerdings empfiehlt sich der Blick ins Kleingedruckte, um vor unliebsamen Überraschungen solcher „Schnäppchen“ sicher zu sein. Denn nirgendwo bekommt der Versicherungsnehmer etwas geschenkt.

In Bereichen des Rechtsschutzes, in welchen der Versicherte einen Versicherungsfall nur schwer beeinflussen oder vorhersehen kann, existiert häufig keine Wartezeit, wie beispielsweise im Verkehrs-Rechtsschutz und in Teilen des Privat-Rechtsschutzes. In diesem Fall steht dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz direkt nach Vertragsabschluss zur Verfügung.

Alternativen ohne Wartezeit

Möglicherweise ist der eine oder andere Versicherer bereit, gegen die Zahlung einer höheren Versicherungsprämie auf die Wartezeit zu verzichten. Auch das Rückdatieren wird in der Versicherungsbranche häufig „angeboten“. Damit werden zwar Versicherungsbeiträge für den Zeitraum der Rückdatierung fällig, doch der Versicherungsschutz steht dann sofort zur Verfügung. Das sollte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass auch hier die Versicherungsgesellschaften jeden Schadensfall mit Blick auf den tatsächlichen Entstehungszeitpunkt der Auseinandersetzung sehr genau unter die Lupe nehmen werden.

Sicher ist dagegen der Wegfall der Wartezeit bei einem Anbieterwechsel. Aufgrund des Verdrängungswettbewerbs nimmt der Kampf um Kunden stetig zu. Deshalb sind Versicherungsnehmer bei einem Anbieterwechsel in der Regel von einer Wartezeit ausgenommen – zumal sie bereits früher einmal die Wartezeit beim Erstvertrag in Kauf genommen haben. Im Übrigen entfällt auch dann die Wartezeit, wenn Kinder, die bisher über den Familien-Rechtsschutz mitversichert waren, eine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen. Für die Anerkennung der Vorversicherung muss in beiden Fällen der Übergang nahtlos erfolgen. Ebenso müssen die gleichen Rechtsschutz-Bereiche wieder versichert werden.

Wie findet sich der passende Tarif?

Zunächst ist es wichtig zu wissen, welche Risiken überhaupt existieren und durch welchen Rechtsschutz sie abzusichern sind. Nur ein individuell zugeschnittenes Rechtsschutz-Paket kann im Bedarfsfall optimalen Schutz bieten. Dafür eignet sich in der Regel eine Kombination verschiedener Rechtsschutz-Bausteine, wobei der Privat-Rechtsschutz eine solide Basis bilden kann. Verkehrs-, Berufs- sowie Wohn- und Eigentums-Rechtsschutz können bei Bedarf optional gebucht werden.

Wichtige Rechtsschutz-Bereiche im Detail:

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Schützt bei Streitigkeiten in Verbindung mit Versicherungs-, Darlehens-, Reise-, Kauf- oder Reparaturverträgen und der Wahrnehmung von dinglichen Rechten.
Wartezeit: 3 Monate
Beispiel: mangelhafte Ware und die rechtliche Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen

Verwaltungs-Rechtsschutz im Verkehrsbereich
Unterstützt bei Fragen rund um die Fahrerlaubnis.
Wartezeit: 3 Monate
Beispiel: Führerscheinentzug

Verwaltungs-Rechtsschutz im Privatbereich
Unterstützt bei Streitigkeiten vor einem deutschen Verwaltungsgericht in Nicht-Verkehrs-Angelegenheiten.
Wartezeit: 3 Monate
Beispiel: Sozialhilferecht

Straf-Rechtsschutz
Im Fall eines Vorwurfes wegen fahrlässigem Vergehen hilft der Straf-Rechtsschutz.
Wartezeit: keine
Beispiele: Verletzung der Aufsichtspflicht als Eltern, Sportler, Jäger oder Tierhalter - Kosten des Verfahrens werden übernommen.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Unterstützt bei einem Vorwurf wegen einer Ordnungswidrigkeit und einem Bußgeldverfahren, selbst bei vorsätzlichen Taten.
Wartezeit: keine
Beispiel: Geschwindigkeitsübertretung

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Unterstützt im Rahmen von Disziplinar- und standesrechtlichen Vorschriften
Wartezeit: keine
Beispiel: Drohender Entzug der Rechtsanwalts-Zulassung.

Steuer-Rechtsschutz
Hilfe bei der Wahrung rechtlicher Interessen mit dem Finanzamt und vor dem Verwaltungsgericht. Häufig werden die außergerichtlichen Kosten von den Assekuranzen nicht getragen, sondern erst ab einem Widerspruchsverfahren.
Wartezeit: 3 Monate
Beispiele: Einspruch bei einem Bußgeldverfahren und auch bei einer ungerechtfertigten Forderung aus Strom-, Gas- oder Wasserlieferungen öffentlicher Einrichtungen.

Sozialgerichts-Rechtsschutz
Übernimmt die Kosten vor Gericht bei Auseinandersetzungen mit den deutschen Sozialversicherungen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).
Wartezeit: 3 Monate
Beispiel: Auseinandersetzung um das Arbeitslosengeld

Familien- und Erbrecht-Rechtsschutz
Anders als bei Steuer- und Sozialgerichts-Rechtsschutz werden hier nur die Kosten für die anwaltliche Beratung in Familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten übernommen und auch diese sind meist auf eine bestimmte Höhe begrenzt. Diese kann unter 1000 oder auch deutlich darüber liegen. Einzelne Versicherer bezahlen auch höhere Summen.
Wartezeit: keine
Beispiel: Scheidung

Eine Erweiterung für Ehe- und Unterhaltsstreitigkeiten ist gegen Aufpreis bei einigen Assekuranzen möglich.

Unterhalts-Rechtsschutz
Übernimmt die Konsultation eines geeigneten Anwalts bezüglich Unterhaltsangelegenheiten.
Wartezeit: 6 Monate
Beispiel: Vaterschaftsklage

Rechtsschutz in Unterhaltssachen
Deckt die Anwalts- und Gerichtskosten bei einer Auseinandersetzung um Unterhaltszahlungen.
Wartezeit: 1 Jahr
Beispiel: angebliche Vaterschaft

Rechtsschutz in Ehesachen
Unterstützt bei rechtlichen Auseinandersetzungen um eine Scheidung. Meist ist die Höhe der Kosten limitiert.
Wartezeit: 3 Jahre
Beispiel: Scheidung

Opfer-Rechtsschutz
Unterstützt die aktive Strafverfolgung von Gewaltstraftätern.
Wartzeit: keine
Beispiel: Als Opfer einer Gewaltstraftat aktiv als Nebenkläger in einem Prozess auftreten.

Mediations-Rechtsschutz
Außergerichtliche Einigung und schnellere Beilegung einer Auseinandersetzung mit Hilfe eines Mediators. Nicht jede Versicherung erlaubt die freie Wahl des Mediators.
Wartezeit: keine
Beispiel: Nachbarschaftsstreit

Online-Rechtsschutz
Unterstützt bei Streitigkeiten aufgrund von Online-Geschäften. Selbst, wenn der Anbieter seinen Sitz im Ausland hat.
Wartezeit: 3 Monate
Beispiel: Online-Shopping - Ware wird nicht geliefert.

Einige Rechtsschutz-Anbieter und Produkte

Hilfreich bei der Auswahl einer Rechtsschutzversicherung können Vergleiche sein, wie sie beispielsweise von der Stiftung Warentest, Focus Money sowie dem Handelsblatt in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

In einem Vergleichstest der Stiftung Warentest wurden 54 Familien-Tarife für Nichtselbstständige unter die Lupe genommen. Dabei handelte es sich um Rechtsschutz-Pakete bestehend aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz mit einer Selbstbeteiligung im Schadensfall in Höhe von 150 Euro. Optional lässt sich ein Miet-Rechtsschutz buchen.

Die fünf Erstplatzierten des Vergleichtests der Stiftung Warentest:
(Anbieter, Tarif, Jahresbeitrag/Jahresbeitrag inklusive Miet-Rechtsschutz)

Platz 1: D.A.S., Tarif „Premium“, 307 Euro/358 Euro
Platz 2: HDI-Direkt, „Rundum Sorglos-Tarif“, 277 Euro/342 Euro
Platz 3: HDI-Gerling, „Rundum Sorglos-Tarif“, 326 Euro/403 Euro
Platz 4: Alte-Leipziger, „T10 Topstar + erweit. Leist.“, 378/441 Euro
Platz 5: Bruderhilfe, Tarif „Plus“, 250 Euro/305 Euro

Im Hinblick auf die Höhe der Versicherungsbeiträge gibt es gravierende Unterschiede: Den günstigsten Tarif bietet die Bruderhilfe mit 305 Euro in diesem Vergleich an. Damit ist dieser Tarif 53 Euro günstiger als der Testsieger-Tarif der D.A.S.. Gegenüber der viertplatzierten Alten-Leipziger ist der Tarif der Bruderhilfe sogar 136 Euro günstiger.

Doch die Höhe des Versicherungsbeitrages gibt keine Auskunft über die Qualität und den Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung. Ganz im Gegenteil: Eine teure Versicherung ist keine Garantie auf den besten Tarif mit dem umfangreichsten Leistungspaket, und eine günstige Versicherung muss nicht zwangsläufig einen geringeren Versicherungsschutz bieten.

Die Unterschiede liegen im Detail: Beispielsweise deckt der Steuer-Rechtsschutz der Alten-Leipziger erst die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung, während die anderen platzierten Versicherungen bereits die Kosten bei einem Widerspruch tragen.

Wer an einer schnellen außergerichtlichen Beilegung eines Rechtsstreits interessiert ist, sollte beim Mediator-Rechtsschutz genau hinsehen. Hier bietet die Bruderhilfe als einziges Unternehmen die freie Wahl des Mediators. Einen neutralen, unparteiischen Mediator an seiner Seite zu wissen, kann gerade in der heutigen Zeit mit den überlasteten Gerichten ein unschätzbarer Vorteil sein.

Offensichtlicher ist der Unterschied zwischen den Versicherungen im Hinblick auf die Höhe der Deckungssumme für Streitfälle in Europa: Der Testsieger-Tarif der D.A.S. bietet eine unbegrenzte Deckung, ebenso die Alte-Leipziger auf dem vierten Platz. Dagegen limitiert die Bruderhilfe die Deckungssumme auf 1.000.000 Euro, während die HDI-Direkt und HDI-Gerling auf den Plätzen zwei und drei jeweils eine Deckung bis zu 750.000 Euro bieten.

Einige Versicherer bieten den Wegfall der Selbstbeteiligung, sofern der Streit nach einer anwaltlichen Erstberatung beigelegt wird - so auch bei diesen fünf erstplatzierten Tarifen. Allerdings verlangen einige der Assekuranzen die Konsultation eines Partneranwalts für die Erstberatung.

Alle fünf Unternehmen bieten eine unbegrenzte Erstberatung durch eine Hotline, die selbst Fragen zu nicht versicherten Bereichen beantwortet.

Wer einfach nur einen günstigen Rundum-Schutz haben möchte, ist mit dem Tarif "Plus" der Bruderhilfe gut bedient. Während die D.A.S. mit dem Tarif "Premium" den größten Leistungsumfang und eine unbegrenzte Deckungssumme bietet.

Darüber hinaus ist vor Vertragsabschluss eine gründliche Bedarfsanalyse notwendig. Welche Risiken bestehen und bedürfen einer Absicherung? Wie sind die persönlichen Lebensumstände? Nicht jeder benötigt den Verkehrs-Rechtsschutz, wenn nur die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden. Den passenden Tarif zu finden, ist eine große Herausforderung und bietet Sparpotential, denn überflüssige Vertragsbestandteile lassen sich aus der Versicherung herausnehmen. Am Ende findet sich der optimale, maßgeschneiderte Tarif zu einem fairen Preis.

Wesentliche Fragen zur persönlichen Bedarfsanalyse

Worauf ist bei einem Vergleich von Rechtsschutzversicherungen zu achten?
Die Qualität einer Rechtsschutzversicherung zeigt sich erst bei einem Schadensfall. Häufig spielen kleinste Details im Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung eine entscheidende Rolle, wenn der Schadensfall erst eintritt und es um die Deckungszusage geht. Gut, wer das Kleingedruckte genau gelesen und auch verstanden hat. Am besten sollte der Leistungsumfang Punkt für Punkt verglichen werden. Damit es zu keiner unerfreulichen Überraschung kommt, gilt es, einige wichtige Dinge zu beachten und eventuelle Einsparungen gegen den Nutzen abzuwägen.

Kausal- oder Folgeereignistheorie?
Unterschiede zwischen den Rechtsschutzversicherungen finden sich meist nur im Kleingedruckten. Dort ist ersichtlich, wie sich die Versicherung bei einem eventuellen Schadensfall verhalten wird. Sollen mit Hilfe des Schadensersatz-Rechtsschutzes Ansprüche durchgesetzt werden, hängt die Übernahme der Kosten davon ab, welcher Entstehungszeitpunkt für die Bewertung des Schadenfalls relevant ist. Einige Versicherungen arbeiten nach der Kausaltheorie, andere nach der Folgeereignistheorie. Die Schadensursache ist nicht immer gleich dem Schadenseintritt. Bei der Schadensursache handelt es sich um das Kausalereignis, beispielsweise die nicht korrekte Berechnung der Statik eines Hausdaches. Das äußere Ereignis, welches den Schaden auslöst, nennt sich Folgeereignis, beispielsweise der Einsturz des Daches. Folglich ist bei der Wahl des Rechtsschutzes darauf zu achten, dass die Versicherung verbraucherfreundlich nach der Folgeereignistheorie beurteilt. Denn dann kann die Schadensursache vor Vertragsabschluss liegen.

Wird eine Mediation unterstützt / bezahlt?
Eine außergerichtliche Einigung mit Hilfe einer Mediation wird aufgrund der völlig überlaufenen Gerichte immer interessanter. Diese spart nicht nur Kosten, sondern schont durch eine schnellere Beilegung des Rechtsstreits auch die Nerven. Dennoch wird die Mediation immer noch nicht von allen Assekuranzen übernommen und wenn doch, dann ist oftmals keine freie Wahl des Mediators erlaubt.

Schutz bei Streitigkeiten rund um Kapitalanlagen gewährt?
Lange Jahre kämpften Kapitalanleger um mehr Unterstützung der Rechtsschutzversicherungen im Fall von Fehlberatungen beim Aktienkauf. Mittlerweile gab es dazu mehrere wegweisende Grundsatzentscheidungen, und die Versicherer sollten ihre Leistungen angepasst haben. Leider haben immer noch nicht alle Unternehmen reagiert und ihre Leistungen nachgebessert. Im Bedarfsfall ist der Anbieter konkret nach seinen Leistungen zu fragen. Sind Streitigkeiten um Aktien und Fonds eingeschlossen? Bezahlt die Versicherung einen Fachanwalt für Kapitalfragen?

Gilt der Schutz auch außerhalb Europas?
Wichtig ist auch die Gültigkeit der Versicherung. Ist sie auf Europa und die Länder rund um das Mittelmeer begrenzt oder gibt es einen weltweiten Schutz? Wenn ja, ist der Auslandsaufenthalt zeitlich begrenzt? Abgesehen von der regulären Höhe der Deckungssumme, stellt sich auch diese Frage. Denn bei vielen Unternehmen ist die Deckungssumme außerhalb Europas und den Mittelmeer-Staaten deutlich niedriger.

Was ist eventuell noch von Bedeutung?

- Häufig ist ein Opfer-Rechtsschutz inklusive und einige Versicherer werben intensiv damit. Doch laut Statistik wird dieser selten benötigt beziehungsweise in Anspruch genommen. Denn im Fall einer Gewaltstraftat übernimmt ohnehin der Staatsanwalt die Anklage im Strafprozess.

- Wichtiger kann die Abdeckung einer anwaltlichen Beratung im Fall einer Privatinsolvenz sein oder die Frage, ob die Mietwohnung der Kinder ebenfalls im Miet-Rechtsschutz abgedeckt ist. Ebenso gilt es darauf zu achten, dass das eigene Fahrzeug der volljährigen Kinder ebenfalls Vertragsbestandteil des Verkehrs-Rechtsschutzes ist.

- Wie sieht es mit der telefonischen Rechtsberatung aus? Ist die Hotline unter einer kostenfreien oder regulären Festnetznummer zu erreichen? Wie viele Anrufe sind erlaubt? Werden auch Fragen zu nicht versicherten Rechtsschutz-Bereichen beantwortet?

- Gibt es einen Beratungsschutz für Patienten- und Vorsorgeverfügungen? Ist eine anwaltliche Konsultation in der Anwaltspraxis abgedeckt? Sind die Kosten limitiert? Ist eine mehrmalige Konsultation des Anwaltes möglich?

- Ab wann werden die Kosten im Steuer- und Sozialgerichts-Rechtsschutz getragen - bereits ab dem Widerspruchsverfahren oder erst bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung?

- Existiert eine (temporäre) Beitragsfreiheit im Fall einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit?

Sparpotentiale beim Vertragsabschluss

Sparmöglichkeiten gibt es einige. Die Versicherer locken beispielsweise mit Rabatten für Alleinstehende und beim Abschluss mehrjähriger Verträge. Leben weitere Familienmitglieder im selben Haus, können sie kostengünstig in eine bestehende Rechtsschutzversicherung eingebunden werden. Allerdings gilt es, den Nutzen einer solchen Sparoption genau abzuwägen. Bei einem Vertrag über 5 Jahre lässt sich der Vertrag erstmalig zum Ende des 3. Jahres regulär kündigen. Mit einem Ein-Jahres-Vertrag ist ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter möglich. Der Abschluss eines Rechtsschutz-Paketes mit mehreren Rechtsschutz-Bereichen ist ebenfalls günstiger als der Abschluss einzelner Rechtsschutzversicherungen.

Werden weitere Versicherungsverträge, beispielsweise eine Privat-Haftpflichtversicherung, bei demselben Unternehmen abgeschlossen, winken weitere Rabatte.

Ein großer Spareffekt lässt sich durch die Erhöhung der Selbstbeteiligung erzielen. In der Regel ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro angebracht. Dann sind die Jahresbeiträge auf einem durchschnittlichen Niveau, und im Schadensfall entstehen nicht zu hohe Kosten. Hilfreich kann in diesem Zusammenhang auch die Frage nach einem Partneranwalt sein, denn dann verzichten einige Unternehmen auf die Selbstbeteiligung.

Doch bereits mit der Wahl der einmaligen Zahlweise des Jahresbeitrages lässt sich (gegenüber monatlicher oder quartalsweiser Zahlweise) Geld sparen.

Das Angebot an Rechtsschutzversicherern ist nahezu unüberschaubar. Es empfiehlt sich, den einen oder anderen Online-Versicherungsvergleich durchzuführen und vor allem die Möglichkeit eines persönlichen Angebots in Anspruch zu nehmen.

 

Youtube: Max von 'friendsurance' zur Rechtsschutz-Versicherung (www.youtube.com/watch?v=QXZuAHtWRJ4)

Versicherungslaufzeit und Kündigung

Die reguläre Laufzeit einer Rechtsschutzversicherung beträgt 1 Jahr. Die Unternehmen locken mit einem Rabatt für mehrjährige Verträge. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Eine Rechtsschutzversicherung lässt sich zwar kündigen, allerdings nur unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen. Ein 5-jähriger Vertrag lässt sich beispielsweise erstmals zum Ende des 3. Jahres regulär kündigen.

Kündigung/Widerruf bei Neuabschluss: Nach dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Erhalt des Versicherungsscheines - ohne Angabe von Gründen.

Kündigung eines bestehenden Rechtsschutzvertrages: Bei einem 1-jährigen Rechtsschutzvertrag beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der Laufzeit. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr. Ein mehrjähriger Rechtsschutzvertrag ist erstmals regulär zum Ende des 3. Jahres zu kündigen – ebenfalls mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist. Dies gilt auch für Verträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden.

Sonderkündigungsrecht: Ein Sonderkündigungsrecht besteht immer dann, wenn der Jahresbeitrag bei gleichbleibenden Leistungen erhöht wird. Dieses erlaubt innerhalb 1 Monats nach Kenntnis der Beitragsanpassung die Kündigung. Diese Form der Beitragsanpassung kann gerade nach der Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vom August 2013 für viele Versicherungsnehmer aktuell sein. Denn die Rechtsanwaltskosten sowie sonstige Kosten stiegen um etwa 20 %. Die Versicherer müssen diese zunächst zwar tragen, doch werden sie die Kosten schnellstmöglich an die Kunden weiterreichen. Sollte also eine angepasste Beitragsrechnung für das neue Jahr ins Haus flattern, gilt es einen Blick auf die Leistungen zu werfen. Bei dieser Gelegenheit sollte auch die bestehende Rechtsschutzversicherung auf Aktualität überprüft werden.

Außerordentliche Kündigung im Schadensfall: Außerordentlich kann gekündigt werden, wenn zwei Schadensfälle innerhalb eines Jahres gemeldet wurden. Sollte die Versicherung bereits den ersten Schadensfall trotz Aussicht auf Erfolg ablehnen, ist eine Kündigung sofort möglich. Selbst wenn ein Schaden reguliert wurde, besteht für beide Seiten die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung binnen eines Monats nach der Schadensregulierung. In beiden Fällen gilt: Ob dabei erst zum Ende der Abrechnungsperiode oder sofort gekündigt wird, lässt sich frei entscheiden. Zuviel bezahlte Beiträge werden anteilig zurückerstattet.

Kündigung bei Tod: Der Rechtsschutz endet bei der nächsten Beitragsfälligkeit. Mitversicherte Angehörige genießen bis dahin Versicherungsschutz. Auf Wunsch können sie die Rechtsschutzversicherung übernehmen.

Fazit

Ein Grund, warum sich viele Menschen nicht gerne mit dem Thema Rechtsschutz befassen, liegt in der komplexen Materie und der geringen Transparenz am Versicherungsmarkt. Die Kunden erkennen oftmals nicht den Nutzen einer Rechtsschutzversicherung oder wissen nicht welche Rechtsschutzversicherung bei welchem Schaden eintritt.

Online-Rechtsschutz-Vergleiche können etwas Licht ins Dunkel bringen und die Vorauswahl erleichtern. Um allerdings den passenden Tarif zu finden, ist ein klein wenig detektivischer Spürsinn gefragt, denn die entscheidenden Unterschiede sind häufig nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Eine Gegenüberstellung der privaten sowie der beruflichen Lebenssituation mit den versicherbaren Risiken zeigt die Lücken in der Absicherung.

Auch die Kundenzufriedenheit ist ein guter Anhaltspunkt. Eine kompetente Unterstützung der Rechtsschutz-Kunden und eine hohe Schadensregulierungsquote spiegelt sich direkt in einer hohen Kundenzufriedenheit wieder.

Die Kunst ist, nicht den besten oder günstigsten Tarif zu finden, sondern den am besten passenden. Einen, der auf die persönliche Lebenssituation maßgeschneidert ist und die meisten Bereiche abdeckt. Um im Schadensfall nicht ohne Absicherung dazustehen, empfiehlt sich der Abschluss einer passenden Rechtsschutzversicherung zudem besser schon heute als morgen.

Weitere Informationen zu Rechtschutzversicherungen

Rechtsschutz-Vergleichsmöglichkeiten gibt es im Internet viele, zum Beispiel Online-Vergleichsportale wie check24. Aber auch die Online-Ausgaben der Zeitschriften von Stiftung Warentest mit www.test.de und Focus Money sowie das Handelsblatt sind zahlreich vertreten. Das wohl objektivste Bild vermitteln die Verbraucherschutzverbände, wenngleich man auch hier Glück haben muss mit dem konkreten Mitarbeiter, denn nicht jeder Mitarbeiter in den Verbraucherschutz-Beratungsstellen ist ähnlich kompetent wie ein guter Versicherungsmakler - dafür aber weniger Interesse- und Abschluss-getrieben. (Text 04.02.2014)


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