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REISE-UNFALLVERSICHERUNG

Finanzielle Absicherung bei Unfällen im Urlaub

Für den privaten Bereich haben viele Menschen eine eigene Unfallversicherung. Diese ist auch sehr sinnvoll, sie ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung der einzelnen Berufsgenossenschaften, jedenfalls, wenn der Mensch berufstätig ist. Doch kaum jemand denkt vor Antritt einer Reise in den Urlaub daran, dass eine Unfallversicherung auch in den Ferien nötig werden könnte. Schließlich will sich niemand den Gedanken an einen wundervollen Urlaub mit eventuellen Unfällen trüben lassen. Doch es kann schneller gehen, als man glaubt und in einzelnen Fällen trägt die Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung nicht, wenn der Unfall im Urlaub entstanden ist. Das gilt besonders bei solchen Versicherungen, die zum Beispiel einige Sportarten nicht mit einschließen. Passiert ein Unfall dann beispielsweise beim Winterurlaub beim Skilaufen oder Snowboarden, so kann es sein, dass die Unfallversicherung nicht greift, weil sie eben diese Sportarten ausgeschlossen hat.

Oft werden besonders unfallträchtige Sportarten nicht mit versichert, wie eben diverse Wintersportarten, was aber nur bei einigen Versicherungen der Fall ist, oder solche Dinge wie Fallschirmspringen oder Bungee Jumping. Dann muss sich der angehende Urlauber rechtzeitig entweder über eine Erweiterung seines Unfallschutzes informieren oder gleich eine zweite Unfallversicherung abschließen, die als Vertragsdauer nur die Zeit des Urlaubs einschließt.

Die meisten Reise-Unfallversicherungen übernehmen die Behandlung im Krankenhaus in der Höhe, in der auch die gesetzliche Krankenkasse die Kosten tragen würde. Hinzu kommt die Kostenübernahme für Krankentransport, eventuell den Rücktransport in das Heimatland oder auch die Übernahme des Krankenhaustagegeldes. Kann der Urlauber nach dem Unfall einige Zeit nicht arbeiten, übernehmen einige Versicherungen auch den Verdienstausfall, dies muss aber bei Abschluss der Versicherung bereits geklärt und im Versicherungsvertrag festgehalten werden.