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TIERVERSICHERUNGEN IM ÜBERBLICK

Tierversicherung A-Z: Was Sie wissen müssen

Hund, Katze und Pferd - die Deutschen sind nach wie vor tierlieb, aber die geliebten Vierbeiner können doch signifikanten Schaden an Mensch und materiellem Eigentum anderer anrichten. Solche Schadenfälle lassen sich mit einer speziellen Tierversicherung abdecken. Neben der Tierhaftpflicht bzw. Tierhaftpflichtversicherung gibt es inzwischen sogar die eine oder andere Tierkrankenversicherung, denn die Kosten beim Tierarzt scheinen für viele auch von Jahr zu Jahr zu steigen. Doch welche Tierversicherung ist die richtige? Welche Tierhaftpflicht deckt wirklich die gängigen Schadens- und Versicherungsfälle ab? Und wo liegen die Grenzen in der Kostenübernahme von Tierkrankenversicherungen? In dieser Rubrik erfahren Sie mehr.

 
Katze beim Tierarzt

Katze beim Tierarzt (© Lemonade / Fotolia)

Tierversicherungen im Überblick

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Anbieter, Unterschiede, Vergleichsmöglichkeiten

In Deutschland sind Haustiere sehr beliebt. In jedem sechsten deutschen Haushalt lebt eine Katze und in jedem siebten hat ein Hund sein Zuhause. Wir Menschen schätzen ihre Gesellschaft. Hunde sind treue Begleiter und Katzen gesellige Partner. Sie leben mit uns, sind Teil der Familie und in manchen Fällen sogar eine Art Kindersatz. Die Vierbeiner sorgen für schöne und glückliche Momente in unserem Leben. Aus diesem Grund legen wir großen Wert darauf, dass es unserem Haustier gut geht. Wir möchten, dass auch sie sich bei uns wohlfühlen, auch wenn wir das Haustier dabei hin und wieder vermenschlichen und möglicherweise übertriebene Dinge tun. Alles nur, weil wir unseren Hund oder unsere Katze gut behütet wissen wollen.

Doch nicht immer haben wir das Wohl unseres Mitbewohners selbst in der Hand. Der Alltag bietet mannigfaltige Herausforderungen im Leben eines Tierbesitzers. Trotz aller Nähe und Fürsorge bleiben es Tiere mit einem eigenen Denken und Handeln. Schnell kann ein Unglück passieren: Ein Hund, der plötzlich und unerwartet einen Fremden beißt, nur weil sein Beschützerinstinkt geweckt wurde. Ein Verkehrsunfall, weil unser Hund auf der anderen Straßenseite eine Katze entdeckt hat und sein Jagdtrieb erwachte. In beiden Fällen muss der Besitzer für den entstandenen Schaden aufkommen. Glück für den Tierhalter, der auf einen solchen Zwischenfall vorbereitet ist.

Was liegt näher, als sich als Tierhalter Gedanken über eine Tierversicherung zu machen und sich folgende Fragen zu stellen:
• Welche Versicherung muss ich für mein Tier abschließen?
• Gibt es darüber hinaus weitere Tierversicherungen für mein Tier, welche ich zusätzlich abschließen kann?
• Falls ja, welche Risiken möchte ich zusätzlich absichern?
• Deckt eine bereits vorhandene Versicherung eventuell ein Teilrisiko ab?
• Worauf ist bei Abschluss einer Tierversicherung im Allgemeinen und im Speziellen zu achten?

Vielfalt der Produkte erschlägt viele Tierhalter

Wer Tierversicherungen recherchiert, ist schnell überfordert: Es gibt z.B. die Tierhalter-Haftpflichtversicherung, Tier-Krankenversicherung, die speziellen Tier-Operationsversicherungen, Tier-Lebensversicherung, Transportversicherung, Zwingerversicherung - willkommen in der Welt der Versicherungen. Viele Unternehmen verwenden unterschiedliche Namen für ein und denselben Versicherungsschutz und vernebeln dem nicht so versierten Tierhalter die klare Sicht im Versicherungsdschungel. Auf den ersten Blick gleichen sich die meisten Versicherungsprodukte und unterscheiden sich lediglich im Versicherungsbeitrag oder dem Selbstbehalt. Erst im Kleingedruckten finden sich die wesentlichen Unterschiede. Versicherungsvergleiche und grundlegende Informationen können bei der Entscheidung helfen.

Nutz- und Luxustiere, Tierhalter und Tieraufseher

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Nutz- und Luxustieren. Nutztiere sind beispielsweise Rettungs- oder Polizeihunde, also Tiere, die einer Erwerbstätigkeit dienen, während Luxustiere nur auf persönlichen Wunsch gehalten werden und nicht zur Erwerbstätigkeit des Tierhalters beitragen.

Die rechtlichen Grundlagen für Tierhalter in Deutschland ergeben sich aus den §§ 833 und 834 BGB. Dort ist die Haftungsfrage eines Tierhalters und Tieraufsehers definiert. Danach haftet der Tierhalter eines Luxustieres für alle Vermögens-, Sach- und Personenschäden, die sein Tier verursacht und zwar mit seinem gesamten heutigen und zukünftigen Vermögen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden vorsätzlich oder nur fahrlässig verschuldet wurde. Dagegen ist der Halter eines Nutztieres von der Haftung ausgenommen, sofern die notwendige Sorgfalt im Umgang mit dem Tier zu beobachten war.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Für die wichtige Tierhalter-Haftpflichtversicherung existieren am Markt verschiedene Namen / Bezeichnungen: Tierhaftpflichtversicherung, Tierhalterversicherung, sowie konkret Hundehaftpflichtversicherung, Hundehalter-Haftpflichtversicherung, Pferdehaftpflichtversicherung, Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt den Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Die Versicherung prüft, ob Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche gegebenenfalls ab. Die Versicherung leistet Schadensersatz bis zur Höhe der Deckungssumme. Wird die maximale Deckungssumme erreicht, müssen weitere Kosten vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Für den Halter eines Luxustieres gibt es keinerlei Haftungsausnahmen. Die Gefährdungshaftung besteht bereits mit dem Halten eines Luxustieres.

Kleine Haustiere: Die von kleinen Haustieren ausgehende Gefahr für Dritte ist relativ gering. Sie werden in der Regel im Haus oder Garten gehalten und stellen meist keine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Darunter fallen beispielsweise Schildkröten, Meerschweinchen, Kaninchen und Ziervögel. Halter von größeren Tieren wie Hunden oder Pferden sind einem wesentlich höherem Risiko ausgesetzt. Leicht kann sich ein Pferd erschrecken und losreißen und dabei eine Person verletzen oder einen Verkehrsunfall verursachen. Erwacht der Beschützerinstinkt eines Hundes, kann dieser die Ursache für einen Hundebiss sein. In beiden Fällen ist der Tierhalter in voller Höhe schadensersatzpflichtig.

Pflichtversicherung?: Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist ebenso wichtig wie die Privathaftpflichtversicherung für Personen. Obwohl es in gravierenden Fällen um die finanzielle Existenz des Tierhalters gehen kann, ist die Tierhalter-Haftpflichtversicherung weder für Hunde noch für Pferde eine Pflichtversicherung. Da die Zuständigkeit bei den Bundesländern liegt, existieren unterschiedliche Vorschriften. In einigen Bundesländern ist sie mittlerweile eine Pflichtversicherung für jeden Hundehalter. Handelt es sich bei dem Vierbeiner um einen sogenannten Listenhund, ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung obligatorisch.

Haftungsfrage bei fremder Aufsicht: Verursacht das Tier einen Schaden unter fremder Obhut, beispielsweise bei Familienmitgliedern oder Freunden, sind etwaige Schäden ebenfalls durch diese Versicherung abgedeckt. Vorausgesetzt, die Aufsicht erfolgt unentgeltlich und dem Schaden geht kein Vorsatz voraus. Handelt es sich jedoch um eine gewerbsmäßig ausgeübte Aufsicht, wie beispielsweise im Fall einer Hundepension, haftet nicht die Versicherung des Tierhalters, sondern die Versicherung der beaufsichtigenden Person.

Kosten einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung

Was kostet der Schutz?: Die Versicherungsbeiträge sind im Hinblick auf mögliche Schadensersatzforderungen geradezu gering mit 40 bis 80 Euro bei einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung und etwa 100 Euro für eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Versicherungsunternehmen gewähren älteren Tierbesitzern mit größerer Erfahrung im Umgang mit Tieren häufig einen Rabatt. Ebenso, wenn zwei oder mehr Tiere versichert werden.

Die Versicherungsbeiträge hängen von verschiedenen Faktoren ab:
• Alter des Tierbesitzers (Erfahrung)
• Rasse des Tieres (Schadenshäufigkeit)
• Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall
• Höhe der Deckungssumme im Schadensfall

Konkrete Beispiele (Januar 2014): Eine der günstigsten Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist der Tarif „THV Plus“ der Haftpflichtkasse Darmstadt mit 38 Euro pro Jahr und einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro. Ohne Selbstbeteiligung und mit einem ähnlichen Leistungspaket kommt der Tarif „Ideal“ der gleichnamigen Versicherung für 55 Euro in Frage. Bei beiden Tarifen beträgt die Deckungssumme 5 Millionen Euro. Allerdings deckt die Ideal keine Mietschäden an mobilen Gegenständen in Hotels ab. Hier empfiehlt sich eher die Hanse Merkur zum Preis von etwa 59 Euro.

Faire Sache: Behindertenbegleithunde, Hör- und Signalhunde sowie Blindenhunde sind bei einigen Assekuranzen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Besondere Formen für Hundehalterhaftpflicht

Zwingerhaftpflichtversicherungen sind Hundehalter-Haftpflichtversicherungen für mehr als einen Hund. Meistens handelt es sich bei dem Tierhalter um einen Hundezüchter. Die Hunde müssen nicht zwangsläufig in einem Zwinger gehalten werden. Der Name deutet lediglich auf eine Zucht mit mehreren Hunden hin. Hier gilt dasselbe wie bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Die Jagdhaftpflichtversicherung deckt weitere Risiken ab. Meist liegt die Deckungssumme bei 10 oder 15 Millionen und deckt Schäden im Zusammenhang mit der Jagd ab. In der Regel sind bis zu zwei Jagdhunde versichert. Inbegriffen ist eine Jagdrechtsschutzversicherung, die auch im Ausland gültig ist und Auseinandersetzungen bis zu einem Streitwert von 500.000 Euro beilegt. Zusätzlich lässt sich eine Jagdunfallversicherung mit 20 Euro Krankenhaustagegeld ab dem ersten Tag mit unbegrenzter Dauer abschließen.

Tier-Halter-Haftpflicht abschließen?

Trotz geringer Versicherungsbeiträge fragen sich viele Hunde- und Pferdehalter: Macht eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung überhaupt Sinn?

Vorteile der Tierhaftpflichtversicherung:
• sie schützt den Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen
• sie garantiert dem Geschädigten den Schadensersatz
• sie schützt zudem auch eine unentgeltlich beauftragte Dritte Person bei vorübergehender Aufsicht vor eventuellen Schadensersatzforderungen
• manche Versicherungsunternehmen bieten zusätzlich auch den Schutz bei einem ungewollten Deckakt durch männliche Tiere (teilweise mit Selbstbehalt und gegen Aufpreis)

Video zum Thema Tier & Haftpflicht

www.youtube.com/watch?v=zmdnYVvY3kE

Was sollte man zur Tierhaftpflicht noch wissen?

Mietsachschäden: Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers sind ausgeschlossen. Auch Schäden an Mietsachen sind in der Regel nicht durch die Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert. Einige Versicherer bieten jedoch gegen Aufpreis oder bei Abschluss einer zusätzlichen Privathaftpflichtversicherung den Einschluss der Schäden an Mietsachen an.

Zahme Haustiere: Kleine und zahme Haustiere sind meist ohne Aufpreis in der Privathaftpflichtversicherung bis zu einem bestimmten Schadensbetrag eingeschlossen, auch Bienen und Brieftauben. Vorausgesetzt, sie dienen nicht der Erwerbstätigkeit. Entgegen anderslautender Hinweise im Internet gibt es keine Katzenhaftpflichtversicherung. Katzen zählen zu den zahmen Haustieren und sind ebenfalls in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Auch hier darf die Katze nicht zur Erwerbstätigkeit beitragen. Ansonsten wäre eine Nutztierhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Deckungssummen: Die Versicherungen werden mit unterschiedlichen hohen Deckungssummen angeboten. Meist betragen sie 3, 5, 10 oder 15 Millionen Euro. Deckungssummen darunter sollten nicht akzeptiert werden, da der Schadensersatz bei einem Personenschaden, beispielsweise bei einem Unfall mit dauernder Lähmung einer Person, enorm hoch ausfallen kann. Ist die Differenz zum Versicherungsbeitrag mit der nächst höheren Deckungssumme nur gering, sollte nicht an der falschen Stelle gespart werden.

Worauf ist bei Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung noch zu achten?: Versicherungsschutz besteht im Übrigen auch im Ausland. Allerdings unterscheiden sich die Angebote im Umfang und Dauer des Versicherungsschutzes. Züchter sollten darauf achten, dass auch Neugeborene von Beginn an versichert sind und nicht erst wie normalerweise üblich ab der 8. Lebenswoche oder noch später. Meist sind nur Schäden innerhalb Europas abgesichert und auch die Dauer des Auslandsaufenthaltes ist häufig begrenzt auf einen Zeitraum zwischen 3 und 12 Monaten. Die Laufzeit einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung beträgt in der Regel 1 Jahr. Unternehmen bieten auch mehrjährige Versicherungsverträge an und locken mit einem Rabatt für die langfristige Bindung. Allerdings ist eine erstmalige Kündigung frühestens am Ende des 3. Jahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt meist 3 Monate zum Ende der Laufzeit.

Forderungsausfalldeckung: Immer häufiger werben die Unternehmen im Rahmen der Tierhalter-Haftpflichtversicherung / Tierhaftpflicht mit der Forderungsausfalldeckung als zusätzlichen Vorteil. Doch was ist eine Forderungsausfalldeckung? Wird der Versicherungsnehmer selbst zum Geschädigten stehen ihm Schadensersatzansprüche zu. Ist der Schuldner weder versichert noch in der Lage, die Forderungen zu erfüllen, besteht theoretisch die Möglichkeit, dass die eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung einspringt und den Versicherungsnehmer selbst entschädigt. Allerdings gibt es in der Praxis einige Hintertüren, bevor die Versicherung den Forderungsausfall tatsächlich begleicht. Einige Unternehmen verlangen einen Zuschlag für die Forderungsausfalldeckung, doch selbst wenn sie im Leistungspaket der Versicherung bereits enthalten ist, kann die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche schwierig und langwierig sein. Meist haftet die Versicherung erst ab einer Mindestschadenshöhe von 2500 Euro und einige Versicherungen erwarten eine Selbstbeteiligung. Zunächst benötigt der Gläubiger einen vorliegenden Schuldtitel gegen den Verursacher oder dessen notariell beurkundetes Schuldanerkenntnis. Des Weiteren muss ein erfolgloser Versuch der Zwangsvollstreckung stattgefunden haben und nicht zu vergessen: Die meisten Versicherer haften nicht im Fall von Vorsatz. Sicherer ist in diesem Fall der Weg über eine Gewaltopferschutzversicherung. Viele Versicherungsgesellschaften bieten einen solchen Schutz an. Dieser leistet selbst dann Schadensersatz, wenn der Schuldner vorsätzlich gehandelt hat. Dennoch gibt es in Zusammenhang mit der Forderungsausfalldeckung auch etwas Positives zu vermelden: Immer häufiger gehen die Unternehmen dazu über, die Höhe der Schadensregulierung an die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung zu koppeln. Damit haften sie dann tatsächlich bis zur maximalen Deckungssumme.

 
Haftpflichtkasse Darmstadt Tierhalter-Haftpflicht

Haftpflichtkasse Darmstadt Tierhalter-Haftpflicht Die Darmstädter Haftpflichtkasse bietet sowohl Haftpflichtversicherungen für Halter von Hunden als auch für Pferdehalter (Screenshot www.haftpflichtkasse.de/hk/public/privatkunden/haftpflicht/Tierhalter am 02.02.2014)

Nächster Aspekt: die Tierkrankenversicherung

Selbst wenn es zu keiner Gefährdung Dritter kommt, können Haustiere trotz bester Fürsorge einmal krank werden. Katzen ziehen sich dann meist zurück und tauchen erst wieder auf, wenn es ihnen besser geht. Was aber, wenn der Gesundheitszustand sich nicht verbessert und einem der Gang zum Tierarzt nicht erspart bleibt? Glücklicherweise macht der medizinische Fortschritt auch bei der Behandlung von Tieren nicht halt. In der Tiermedizin bieten sich heute annähernd die gleichen Möglichkeiten wie in der Humanmedizin - das hat jedoch seinen Preis. Intensive Behandlungen oder gar eine Operation sind teuer. Nicht jeder Tierbesitzer hat ein finanzielles Polster und ist in der Lage, diese unerwarteten Kosten selbst zu tragen. Die Versicherungsunternehmen haben darauf reagiert und bieten Versicherungsschutz für eventuelle Operationen oder für den Krankheitsfall an.

Tierkrankenversicherung: Diese Versicherung wird häufig unter den Namen Katzen-, Hunde- oder Pferdekrankenversicherung angeboten. Hin und wieder ist auch der Begriff Vollversicherung zu lesen. Damit ist bereits angesprochen, welche Tiere in erster Linie dafür in Frage kommen. Dennoch werden neuerdings auch andere Tierarten wie Kaninchen, Meerschweinchen und Chinchilla krankenversichert. Interessant ist die Krankenversicherung jedoch vor allem für anfällige Rassekatzen und Rassehunde sowie bei wertvollen Pferden, wie beispielsweise Turnierpferden oder Deckhengsten.

Die Krankenversicherung für Tiere ist ähnlich strukturiert wie die für Menschen. Die Versicherung übernimmt die Kosten der Tierarztrechnung bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Auch Präventivmaßnahmen wie die jährlichen Impfungen und Wurmkuren werden bis zu einem Betrag zwischen 35 und 100 Euro ersetzt.

Vorsorgeleistungen, die meist übernommen werden:
• präventiver Gesundheitscheck
• Wurmkuren
• Impfungen
• Floh- und Zeckenmittel

Manche Leistungen werden in der Regel komplett übernommen, andere nur teilweise und wieder andere Kosten werden grundsätzlich nicht erstattet. Häufig gibt es eine Selbstbeteiligung. Die Kosten einer Krankenversicherung für Hunde beträgt zwischen 30 und 50 Euro pro Monat, abhängig von der Tierart, der Rasse und dem Alter. Meist ist das Eintrittsalter begrenzt und liegt im Fall von kleinen Haustieren bei 6 Jahren. Ältere Tiere können auf Antrag und mit einem Gesundheitsgutachten zu teureren Konditionen dennoch versichert werden. Allerdings sind auch in diesen Fällen Therapiekosten für vorhandene Krankheiten nicht abgedeckt. Die Katzen-Krankenversicherung ist mit 17 bis 25 Euro im Monat etwas günstiger, doch es stellt sich sicherlich die Frage nach der Wirtschaftlichtkeit. Selbst wenn die Versicherungsbeiträge auf den ersten Blick kostspielig erscheinen, so bietet die Tierkrankenversicherung einen erstaunlich umfangreichen Versicherungsschutz:

Leistungen, die in der Regel durch eine Krankenversicherung abgedeckt wird:
• Arzneimittel
• Diagnostik (Labor, Ultraschall, Röntgen, EKG, CT usw.)
• chirurgische Eingriffe
• physikalische Therapie (Wärme, UV-Licht und auch Massagen)
• Kosten der Unterbringung in der Tierklinik
• auch eine homöopathische Behandlung

Leistungen, die meist durch eine Krankenversicherung abgedeckt sind:
• Erstellung von Gutachten und Bescheinigungen
• Kennzeichnung des Tieres (Tätowierung, Chipimplantat)
• Ergänzungs- oder Diätfuttermittel
• Bedarfsgegenstände und Pflegezubehör
• Sterilisation und Kastration

Worauf bei Abschluss einer Krankenversicherung zu achten ist:
• Werden die Kosten für die Kennzeichnung des Tieres übernommen? Dies ist besonders wichtig, da die Kennzeichnung Voraussetzung für die Versicherung ist.
• Wie lange ist die Wartezeit nach Abschluss der Versicherung?
• Werden die Kosten einer Sterilisation oder Kastration übernommen?
• Wie sind die Höchstgrenzen pro Schadensfall oder pro Jahr?
• Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadensfall?
• Ist die Kostenübernahme bei einem Unfall unbegrenzt?
• Ist bei einem Unfall ebenfalls eine Wartezeit einzuhalten?

 
Hund beim Tierarzt

Hund beim Tierarzt (© IKO / Fotolia)

Was kosten Tierkrankenversicherungen?

Für einen Rundum-Schutz, sprich eine Hunde-Krankenversicherung, betragen die Kosten mindestens 30 Euro im Monat. Wer einen umfassenderen Versicherungsschutz bevorzugt, muss dafür etwa 50 Euro pro Monat bezahlen. Hier eignet sich beispielsweise die AGILA Versicherung mit dem Tarif „Exklusiv“.

Eine relativ günstige Krankenversicherung bietet die Helvetia für die Stubentiger, die auch Freigänger sein dürfen. Einen umfangreicheren Versicherungsschutz bietet die Allianz mit dem Tarif „Optimal“ für 22 Euro monatlich.

Was aber, wenn das Tier sich bester Gesundheit erfreut und auch nicht mit einer Krankheit zu rechnen ist? Für diese Fälle bieten die Assekuranzen eine interessante und günstige Alternative, die zumindest bei großen Rechnungen - wie im Fall einer Operation - die Kosten übernimmt: die Operationskostenversicherung für Tiere.

Sonderform: Tier-OP-Versicherungen

OP-Versicherungen werden auch allgemein Operations-Versicherung oder konkret Katzen-OP-Versicherung oder Hunde-OP-Versicherung beziehungsweise Pferde-OP-Versicherung genannt. Der Fortschritt in der minimalinvasiven Chirurgie ist beachtlich und bringt viele neue Möglichkeiten. Doch die Anschaffungskosten der Geräte sind sehr hoch, was sich auf die Behandlungskosten auswirkt und für den Tierhalter eine zusätzliche große und nicht allein zu bewältigende finanzielle Belastung darstellen kann.

Die OP-Versicherung für Tiere federt unerwartete und notwendige Behandlungskosten finanziell ab. Je nach Tarif werden dabei bis zu 100 % der Operationskosten und vielfach auch die medizinische Nachversorgung für eine bestimmte Dauer übernommen. Meistens ist die Voraussetzung für eine Kostenübernahme eine Operation unter Vollnarkose. Bei Teilnarkose werden die Kosten der OP nicht oder nur anteilig erstattet. Wie die Krankenversicherung eignet sie sich vor allem bei Rassekatzen und Rassehunden sowie wertvollen Reitpferden, oder um auf Nummer sicher zu gehen, falls kein finanzielles Polster für Notfälle vorhanden ist. Im Gegensatz zur Krankenversicherung sind die Beiträge der OP-Versicherung deutlich günstiger. Aus diesem Grund erfreut sich die OP-Versicherung bei Katzen-, Hunden- und Pferdebesitzern großer Beliebtheit.

Leistungen, die von einer OP-Versicherung übernommen werden:
• Operationskosten, egal ob durch Unfall oder Krankheit verursacht
• Kosten der Nachbehandlung und der notwendigen Medikamente

Leistungen, die nicht von der OP-Versicherung getragen werden:
• Operationen unter Teilnarkose (eventuell teilweise abgedeckt)
• Behandlung von angeborenen Fehlentwicklungen
• Behandlung von Vorerkrankungen
• Zahnbehandlungen oder Zahnkorrekturen
• Sterilisation und Kastration

Worauf ist bei Abschluss einer OP-Versicherung zu achten?
• Existiert eine Wartezeit nach Vertragsabschluss?
• Für welche Dauer ist die Nachbehandlung nach einer OP mitversichert?
• Wie ist der Höchstsatz pro Schadensfall oder pro Jahr?
• Der zusätzliche Einschluss der Leistung „Krankenhaustagegeld“ gegen Aufpreis ist nicht zu empfehlen.

 
Katze vor der OP bei Tierärztin

Katze vor der OP bei Tierärztin (© Daniel Rajszczak / Fotolia)

Was kosten Tier-Operations-Versicherungen?

Ein gut aufgestellter Versicherer ist hier die Uelzener. Zwar sind die Preise der Uelzener Versicherung nicht immer die günstigsten, doch das Unternehmen hat als Tierversicherer einen guten Ruf unter Tierhaltern. Ein Hunde-OP-Versicherung ohne Selbstbeteiligung gibt es bei der Uelzener Versicherung ab etwas über 10 Euro pro Monat (130 EUR / Jahr). Eine OP-Versicherung ohne jegliche Einschränkung bietet AGILA. Der Tarif „Exklusiv“ kostet allerdings fast 29 Euro im Monat.

Bei Katzen verhält es sich ähnlich: Die Katzen-OP-Versicherung ist eine günstige Alternative zur Katzen-Krankenversicherung. Auch hier bietet die AGILA einen günstigen Tarif für monatlich etwa 10 Euro an. Den umfassenderen Schutz hat AGILA mit dem Tarif „Exklusiv“ zum Monatspreis von 16 Euro im Programm.

Video zum Thema Katzenkrankenversicherung

YOUTUBE: Was leistet eine OP-Versicherung für Katzen? Brauche ich die wirklich? (www.youtube.com/watch?v=OFQX8l8gl6M)

Besonders anspruchsvoll: Pferde versichern!

Pferde-Versicherungen: Pferde haben aus Sicht der Besitzer einen materiellen und einen ideellen Wert. Vor allem Turnierpferde oder Deckhengste gelten wirtschaftlich gesehen als Vermögenswerte. Eine solche Geldanlage will geschützt werden. Deshalb gibt es für Pferde zahlreiche Versicherungen für ganz spezielle Zwecke.

Pferdehaftpflichtversicherung: Die Pferdehaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. Dennoch sollte sich jeder Pferdebesitzer darüber im Klaren sein, was auf ihn zukommt, sollte das Pferd von der Koppel türmen und auf der Straße einen Verkehrsunfall verursachen. Glück im Unglück, wenn dabei ledig ein Sachschaden entsteht. Sind jedoch auch Personen verletzt, kann die Schadensersatzforderung schnell in den sechsstelligen Bereich oder noch höher steigen. Berufsunfähigkeit und lebenslange Rentenforderungen des Geschädigten können einen Pferdehalter leicht in eine finanzielle Schräglage bringen. Wie unschwer an einem solchen Szenario zu erkennen ist, sollte in jedem Fall eine Pferde-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Selbst wenn keine Koppel zur Verfügung steht und das Pferd demzufolge keinen Koppelgang hat, kann es sich beim Führen erschrecken und losreißen. Die geringen Versicherungsbeiträge einer solchen Versicherung stehen in keinem Verhältnis zu einem etwaigen Schaden. Günstige Pferdehaftpflichtversicherungen mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 125 bis 150 Euro gibt es zu einem Jahresbeitrag zwischen 60 und 90 Euro. Ohne Selbstbeteiligung werden die Pferdehaftpflichtversicherungen für 80 bis 200 Euro im Jahr angeboten. Aufgrund dieser günstigen Angebote sollte nicht an der falschen Stelle gespart werden.

Was beachten bei Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung?
Abhängig von der Höhe der Selbstbeteiligung ist vor allem auf die Deckungssumme zu achten. Für ein paar Euro mehr, wird meist eine höhere Deckungssumme angeboten. Im Hinblick auf Personenschäden sollte hier nicht wegen einigen Euro gespart werden. Sind Flurschäden ebenfalls abgedeckt? Mietsachschäden, wie die Schäden an einer gemieteten Box oder der Reithalle, sind teilweise nicht mitversichert, können jedoch gegen Aufpreis optional versichert werden.

Tipps zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung bei Pferden: Besteht eine Selbstbeteiligung, ist von häufigen Bagatellschadensmeldungen Abstand zu nehmen. Sonst besteht zukünftig die Gefahr, bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen keinen Versicherungsschutz zu bekommen. Wurde ein Schaden reguliert, kann der Vertrag innerhalb eines Monats fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Aufgrund einer Beitragserhöhung kann ebenfalls innerhalb eines Monats gekündigt werden, sofern der Leistungsumfang nicht erweitert wurde. Wurde das Pferd verkauft oder ist es tot, entfällt das Risiko und der Versicherungsvertrag kann sofort aufgehoben werden. Zuviel gezahlte Beiträge werden anteilig erstattet.

Pferdehalter-Haftpflichtversicherungsanbieter - Tarif-Beispiele:
Günstig ist die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung „THV Plus“ der Haftpflichtkasse Darmstadt, kurz HKD, mit einem jährlichen Beitrag von 80 Euro ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall. Mit 125 Euro Selbstbeteiligung liegt der Beitrag bei 60 Euro. Positiv fällt der sehr große Leistungsumfang der "THV Plus" in der langen Liste der Pferdehalter-Haftpflichtversicherer auf. Ein Versicherungsvergleich der Zeitschrift Öko-Test zeigt die HKD Versicherung auf einem vorderen Platz. Da Pferdehalter oftmals gleichzeitig auch Hundebesitzer sind, können Hunde und Pferde in einem Versicherungsvertrag gemeinsam versichert werden. Diese Kombination kostet 169 Euro jährlich. Die Versicherungssumme beträgt 10 Millionen Euro und ist ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall. Wird bei der HKD zusätzlich eine Hausrat- oder Unfallversicherung abgeschlossen, lassen sich weitere 5 beziehungsweise 10 % sparen. Wer eine höhere Versicherungssumme und die bestmögliche Absicherung wünscht, findet mit dem Tarif „Exklusiv“ von Maxpool für 105 Euro jährlich eine Alternative.

Video zum Thema Pferde-Versicherungen

YOUTUBE: Reitergeschichten Teil 2 - Thema Pferdekrankenversicherung (www.youtube.com/watch?v=OwEyUb2LazY)

Weitere Versicherungen für Pferde / Pferdebesitzer

Pferdetransportversicherung – aber welche? - Egal, ob das Pferd zum Reitturnier gefahren wird oder für ein Training zu einer anderen Reitanlage transportiert wird. Reitsport ist sehr beliebt und unterwegs kann viel passieren. Deshalb bieten Versicherungen so genannte Transportversicherungen für Pferde an. Doch aufgepasst, nicht alles was sich Transportversicherung nennt, ist auch eine. Häufig werden unter diesem Begriff nur einfache Pferdelebensversicherungen angeboten!

Pferdetransportversicherung in Form einer Lebensversicherung
Mit einer Pferdelebensversicherung für das Risiko „Transport“ sind das Ein- und Ausladen sowie Verletzungen während der Fahrt abgedeckt. Diese Versicherung gibt es für einmalige Fahrten, ideal für einen Transport nach dem Pferdekauf, oder als Jahresvertrag für beliebig viele Transporte. Eine Transportgamaschen-Pflicht besteht nicht. Die Tierarztkosten für eine notwendige Behandlung werden nicht erstattet. Diese Lebensversicherung deckt nur das Risiko „Leben“ ab und tritt im Fall des Todes oder der Nottötung ein - und nur bei einem Transport an Land. Bei der Jahresversicherung lässt sich das Risiko „Diebstahl“ auf Wunsch optional versichern. Der maximal versicherbare Wert liegt in der Regel bei maximal 15.000 Euro. Bis zu einem Tierwert von 5.000 Euro werden 100 % ausbezahlt, darüber hinaus lediglich 80 % des Wertes.

Die Pferdetransportversicherung
Sie deckt die Schäden am Tier, welche durch ein Umstürzen des Anhängers oder einen Zusammenstoß, das Pferd verletzen können. Auch Elementarereignisse wie Brand, Blitz und Explosion sind während des Transports abgesichert. Der Versicherungsbeitrag für die Pferdtransportversicherung beträgt in der Regel 1 % der Versicherungssumme, wenn das Risiko beim Ein- und Ausladen ausgeschlossen ist. Soll dieses ebenfalls abgesichert werden, fallen 1,5 % der Versicherungssumme als Beitrag an. Einige Unternehmen verlangen jedoch deutlich höhere Versicherungsbeiträge. Die Versicherungssumme kann beliebig gewählt werden und orientiert sich normalerweise am Marktwert des Pferdes. Soll ein Pferd im Wert von 10.000 Euro versichert werden, beträgt der Versicherungsbeitrag 100 beziehungsweise 150 Euro pro Jahr. Damit sind alle Fahrten innerhalb Europas abgedeckt. Ersetzt werden nicht nur die Kosten bei Totalverlust, also bei Tod oder Nottötung, sondern auch die Behandlungskosten. Die Beine des Pferdes müssen allerdings während des Transports durch Transportgamaschen geschützt sein. Die Auszahlungssumme im Todesfall beträgt 100 %. Diebstahl und Einbruch sind nur versichert, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass der Transporter bei einem Aufenthalt von mehr als zwei Stunden abgeschlossen auf einem Pferdesportgelände geparkt war.

Pferdelebensversicherung
Versichert ist das Leben des Pferdes. Allerdings wird zwischen der Grunddeckung und einer erweiterten Deckung unterschieden. Bei der Grunddeckung sind Tod und Nottötung infolge von Unfall oder Krankheit abgedeckt. Die lebenslange Unbrauchbarkeit, beispielsweise bei Sterilität oder aufgrund eines Unfalls, wird als erweiterte Deckung angesehen. Bei beiden Varianten geht das Pferd meist in das Eigentum der Versicherung über. Auf Wunsch und gegen Zahlung des Restwertes kann der Versicherungsnehmer das Pferd erwerben und als Gnadenbrotpferd halten.

Teilweise sind die Risiken Diebstahl und Raub abgedeckt. Die Entschädigung beträgt meist 80 % der Versicherungssumme. Bei 9- bis 11-jährigen Pferden jedoch nur 70 %. Die Versicherungssumme ist frei wählbar. Pferde, die das 11. Lebensjahr bereits vollendet haben, werden bei einigen Versicherungen nicht akzeptiert. Für bereits versicherte Pferde endet die Versicherung nicht.

Weitere wichtige Punkte: Es ist darauf zu achten, dass bei Turnierpferden die Sportuntauglichkeit durch Unfall und Krankheit ebenfalls abgedeckt ist. Bei einigen Versicherern verbleibt das Pferd ohne die Zahlung eines Restwertes im Besitz des Versicherungsnehmers, beispielsweise als Gnadenbrot- oder Beistellpferd. Allerdings unterscheiden sich die Versicherungen hier ganz erheblich von Unternehmen zu Unternehmen. Deshalb gilt es, das Kleingedruckte ganz genau zu beachten.

Pferdeoperationsversicherung
Wie bei der Hunde- und Katzen-OP-Versicherung werden auch hier die Operationskosten inklusive der Vor- und Nachuntersuchung mit Medikamenten und Verbandsmitteln zu 100 % ersetzt. Meist ist eine freie Tierarzt- und Klinikwahl möglich. Es ist darauf zu achten, dass keine Höchstversicherungssumme pro Schadensfall oder Jahr den Leistungsumfang begrenzt. Bei manchen Unternehmen spielt das Alter des Pferdes beim Eintritt keine Rolle. Andere haben eine Altersgrenze bis zum vollendeten 11. Lebensjahr. Ältere Pferde werden dann nur auf Antrag gegen höhere Beiträge versichert. Dabei kann die Erstattungshöhe weniger als 100 % betragen. Unterschiede gibt es auch in der Erstattung der Tierarztkosten. Einige Unternehmen rechnen nach der alten Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) von 1999 ab, andere nach der GOT von 2008. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Höhe des Verrechnungssatzes. Tierärzte verlangen oftmals den zwei- oder dreifachen Satz der GOT. Wenn die Versicherung nur den einfachen oder zweifachen Satz bezahlt, muss der Rest der Behandlungskosten selbst getragen werden.

Wer mit der Pferde-OP-Versicherung auf Nummer sicher gehen möchte, sollte für eine Versicherung mit gutem Leistungspaket etwa 40 Euro monatlich einkalkulieren. Mit einer Selbstbeteiligung von 150 bis 300 Euro pro Schadensfall sinken die monatlichen Versicherungsbeiträge auf 14 bis 35 Euro.

Alternativ lassen sich Versicherungen für nur eine spezielle Operation abschließen. Beispielsweise für eine Chip- oder Kissing Spines-Operation und auch für eine Kastration. Dabei sind jedoch nicht die Behandlungskosten versichert, sondern das Leben des Pferdes.

Pferdekrankenversicherung
Wer einen kompletten Krankenschutz für sein Pferd möchte, muss sich für die Pferdekrankenversicherung entscheiden. Meist werden zwei Varianten mit unterschiedlichem Leistungsumfang angeboten. In der Regel sind folgende Leistungen versichert:
unterschiedlichem Leistungsumfang angeboten. In der Regel sind folgende Leistungen versichert:
• ambulante oder stationäre Tierarztbehandlungen inklusive Operationen werden zu 60 % erstattet
• keine Höchstversicherungssumme, keine Beschränkung der Rechnungshöhe
• freie Tierarztwahl
• bei einigen Unternehmen ist eine kleine Lebensversicherung inklusive (Diebstahl-, Transportunfall-, Blitz- und Brandschäden sind bis zu einer Versicherungssumme von 2500 Euro versichert, erstattet werden 80 %)
• Versicherung gilt auch für neugeborene Pferde (nicht bei allen Anbietern)
• der Versicherungsschutz endet nicht altersbedingt
• frei wählbare Laufzeitrabatte

Pferde-Krankenversicherungen kosten zwischen 70 und 90 Euro im Monat. Bei der Krankenversicherung gelten meist Altersbegrenzungen zum Eintritt in die Versicherung. Ebenso wie bei der OP-Versicherung ist auf die GOT-Vergütungssätze für Tierärzte zu achten.

Weitere angebotene Versicherungen für Pferde sind: Kranken-, Operations-, Transport- und Lebensrisiko werden auch spezielle Versicherungen wie Narkose-, Trächtigkeits-, Leibesfrucht-, Kastrations-, Zuchtunbrauchbarkeits-, Schulpferdehaftpficht-, Diebstahl-, Sattel-, Weide- und Flur-, Reiterunfallversicherung sowie Pferdehüter-Haftpflichtversicherung und Pferdehalter-Rechtsschutzversicherung.

 
Pferd wird geimpft / gespritzt

Pferd wird geimpft / gespritzt (© willnidd / Fotolia)

Weitere Tierarten versichern

Nagetiere: Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist nicht notwendig. Kleine Nagetiere wie Kaninchen, Meerschweinchen und Hamster sind ohne Aufpreis in der Privathaftpflichtversicherung bis zu einem bestimmten Schadensbetrag eingeschlossen. Relativ neu ist eine Krankenversicherung für Kaninchen, Meerschweinchen und Chinchillas bei der niederländischen Unigarant Versicherung, die auch einen Sitz in Deutschland hat. Die Produkte werden unter dem Namen Petplan vermarktet. Dahinter steht am Ende die Allianz Gruppe. Allerdings stellt sich die Frage, inwiefern eine solche Versicherung wirtschaftlich sinnvoll ist? Die OP-Versicherung liegt bei 5,90 Euro im Monat und die Krankenversicherung bei 9,90 Euro. Die Komfort-Variante mit einem besseren Leistungsangebot liegt sogar bei 15,90 Euro. - Bei Petplan sind neben Chinchillas, Hamstern, Kaninchen, Katzen, Hunden und Pferden weitere Tierarten versicherbar: Weidetiere, Esel, Schweine, Lamas, Dromedare, Kamele, Zebras, Strauße und Alpakas.

Reptilien und Exoten: Schlangen, Vogelspinnen, Skorpione, Echsen und Amphibien können ein erhöhtes Risiko für Dritte darstellen. Sollten diese Tiere ihrem Terrarium entkommen und in der Öffentlichkeit für Panik sorgen, können eventuelle Schadenersatzforderungen schnell mehrere tausend Euro betragen. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist nicht versiert im Umgang mit diesen Exoten und wird deshalb die Behörden alarmieren. Die Kosten eines solchen Einsatzes werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Gegen Aufpreis bieten einige Versicherungsunternehmen an, die Reptilien und Exoten im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitzuversichern. Andere Unternehmen bieten maßgeschneiderte Tierhalter-Haftpflichtversicherungen für Reptilien und Exoten. Wie bei der regulären Tierhalter-Haftpflichtversicherung leistet sie Schadensersatz für Schäden, die durch das Tier verursacht wurden. Zusätzlich ist häufig auch der Wert des Tieres bei Tod oder Nottötung mitversichert. Die Versicherungsbeiträge orientieren sich an den möglichen Schäden, der Deckungssumme und dem Versicherungsumfang. Auch eine Krankenversicherung lässt sich auf Anfrage bei einigen Unternehmen abschließen. Bleibt jedoch die Frage, wie viel Sinn eine Krankenversicherung bei einem Reptil mit 30 bis 50 Euro monatlich macht?

Aquarienbesitzer: Selbst wenn Fische in den seltensten Fällen aus dem Aquarium entkommen, sind Aquarien-Besitzer nicht vor Schadensersatzansprüchen gefeit. Auslaufendes Wasser kann Sachschäden an der Einrichtung und der Immobilie selbst verursachen. Mietsachschäden durch kleine Aquarien sind in der Regel durch die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Eine Hausratversicherung mit dem Zusatz „Wasserschäden an Mobiliar durch auslaufende Aquarien“ ersetzt nicht nur die unter Umständen teuren Aquarienbewohner, sondern auch die Schäden an Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen in der eigenen Wohnung durch Leitungswasser. Unterbringungskosten während der Renovierungszeit werden ebenso ersetzt wie die Aufräumkosten. Wichtig ist, dass Überspannungsschäden zu 100 % der Versicherungssumme ersetzt werden und das nicht nur im Hinblick auf die kostspielige Aquarientechnik. Ansonsten könnten teure technische Geräte nur zum Teil von der Versicherung übernommen werden. Natürlich darf die Wohnung keinesfalls unterversichert sein! Die Glasversicherung kann ein Bestandteil der Hausratversicherung sein, doch Aquarien beziehungsweise Glasbehälter sind meist nicht eingeschlossen. Das Aquarium muss gegen Glasbruch extra versichert werden. Teure Computer und andere kostspielige Elektronikgeräte sollten über eine extra Elektronikversicherung abgesichert werden. Handelt es sich um eigenes Wohneigentum, ist eine Elementarschadensversicherung notwendig. Diese ersetzt Schäden an der Immobilie, die durch Naturgewalten und beispielsweise Leitungswasser entstehen. Allerdings müssen Aquarien auch hier zusätzlich eingeschlossen werden.

Vögel und Ziervögel: Ziervögel fallen in der Regel unter die Privathaftpflichtversicherung. Exotische Vertreter wie ein Ara müssen eventuell extra versichert werden. Für Wellensittiche und andere gern gesehene Ziervögel sowie für Brieftauben und Papageien existiert eine Lebensversicherung. Sie ersetzt den Wert bei Tod und Nottötung, sowohl durch Krankheit als auch bei Unfall. Versichert sind die Vögel am Wohnort des Halters und auf dem Transport zu Ausstellungen innerhalb Deutschlands. Zusätzlich lassen sich die Risiken Diebstahl und Schäden durch Brand oder Blitzschlag gegen Aufpreis mitversichern. Bei Vögeln empfiehlt es sich, mehrere Assekuranzen bezüglich eines Angebotes anzuschreiben und ein maßgeschneidertes Angebot einzuholen.

Nutztiere: Darunter fallen Rinder, Mastbullen, Mastschweine, Pferde, Geflügel, Tauben und Bienen. Für diese Tierarten lässt sich eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen, die durch das Tier verursachte Vermögens-, Sach- und Personenschäden übernimmt.

Mehr im Web zum Thema

www.tierversicherung-uelzener.de/pferde-versicherungen.php
www.haftpflichtkasse.de/hk/public/privatkunden/haftpflicht/Tierhalter
www.agila.de
www.helvetia.com/de/content/de/privatkunden/tierkrankenversicherung.html

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