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KATZENVERSICHERUNG: KATZENKOSTEN ABSICHERN

Die Katze – risikoreiches Leben

Dass Katzen so allerlei anstellen, wenn sie unbeaufsichtigt sind, ist allgemein bekannt. Und auch, wenn Herrchen und Frauchen gleich daneben sitzen, ist das noch längst keine Garantie, dass die Katze sich ordentlich benimmt. Katzen sind spontan, spielfreudig und immer bereit, etwas Neues auszuprobieren. Dadurch kommt es schnell mal zu brenzligen Situationen: die Katze springt aus einer zu großen Höhe herab, frisst Dinge, die sie nicht fressen sollte, zieht sich einen Wespenstich zu oder rauft sich zu doll mit der Katze des Nachbarn und kommt mit einem angebissenem Ohr oder noch schlimmeren Verletzungen wieder nach Hause. Denn obwohl Katzen nachgesagt wird, dass sie neun Leben haben, bestehen auch sie aus Fleisch und Blut und sind damit so verletzlich wie alle anderen Lebewesen – und aufgrund ihrer Lebendigkeit vielleicht sogar noch mehr.

 
Tierarzt behandelt Katze

Tierarzt behandelt Katze © Jens Klingebiel / Fotolia

Behandlungen gehen ins Geld

Neben all diesen möglichen Verletzungen, die sich Katzen durch ihre ausgeprägte Spiel- und Erkundungslaune zuziehen können, kann es natürlich auch vorkommen, dass Katzen ganz einfach "nur" krank werden. Doch dabei von "nur" zu sprechen kann täuschen. Egal, ob es sich um eine Verletzung oder eine Krankheit handelt: die betroffene Katze muss von einer Ärztin oder einem Arzt behandelt werden, damit es ihr möglichst bald wieder besser geht. Tierärztinnen und -ärzte, die meisten auch sehr kompetent, gibt es zum Glück viele. Einige davon bieten auch Notuntersuchungen eines verletzten Tieres sowie Wochenend- und Hausbesuche an. In dieser Hinsicht ist die Katze also gut umsorgt. Doch Tierarztbesuche sowie die bei einem solchen Besuch eventuell verordneten Medikamente oder eine Sonderernährung kosten Geld – und nicht immer wenig. Ist die Katze gar länger krank oder neigt sie dazu, sich auf ihren Ausflügen oder einfach im Alltag zu verletzen, kann das ganz schön zu Buche schlagen.

Katzenversicherungen als mögliche Lösung

Die Lösung: eine Krankenversicherung für Katzen. Was es für Menschen schon lange gibt, gibt es inzwischen auch für Haustiere, und das nun auch schon seit geraumer Zeit. Das Prinzip ist dasselbe wie bei den Versicherungen für Menschen: man zahlt einen bestimmten monatlichen Betrag an den Versicherer und kann dafür im Falle einer Krankheit vorher festgelegte Leistungen im vereinbarten Umfang in Anspruch nehmen bzw. sich diese gegen Vorlage einer ordentlichen Arztrechnung, einer Medikamentenverordnung oder auch Quittungen erstatten lassen. Die Anbieter von Katzenversicherungen bieten dabei unterschiedliche Leistungen in unterschiedlichem Umfang an, ebenso wie die Zusatzkrankenversicherungen für Menschen. Es empfiehlt sich also, vor Abschluss einer solchen Versicherung etwas Recherche zu betreiben, um sich dann gut informiert für den Anbieter zu entscheiden, dessen Angebot am besten mit den eigenen Vorstellungen und mit den Anforderungen an eine Katzenversicherung übereinstimmt.

 
Petplan: Krankenversicherung für Katze

Petplan: Krankenversicherung für Katze Screenshot www.petplan.de/die-krankenversicherung-fur-ihre-katze/ am 27.03.2015

Anforderungen an eine Katzenversicherung

Eine Katzenversicherung sollte alle Kosten abdecken, die jemals in Zusammenhang mit der Krankheit oder Verletzung einer Katze anfallen könnten – so der Idealfall. Praktisch sieht das anders aus und längst nicht alles, was etwas kosten könnte, ist abgedeckt. Zumindest abgedeckt sein sollten jedoch: Operationen und Notbehandlungen, Aufenthalt in der Klinik nach einer OP, "normaler" Arztbesuch ohne Notfall, nötige Medikamente sowie Vorsorgeuntersuchungen und -behandlungen wie z.B. Impfen. Das decken auch die meisten Anbieter ab – jedoch in unterschiedlicher Höhe und zu unterschiedlichen monatlichen Beiträgen. Noch dazu werden Katzenversicherungen gerne in zwei Varianten angeboten: Grob unterscheiden die meisten Versicherer zwischen einer OP-Versicherung und einer "Krankenvollversicherung" für die Katze. Die erstere greift nur im Notfall bzw. wie der Name schon andeutet bei Operationen; damit ist man also für den Notfall gesichert und mitunter reicht das auch. Die zweite Variante ist die Vollversicherung, also Leistungen im Falle einer Stationären Behandlung und OP plus Erstattung von Nicht-Notfall-Behandlungen. Eine weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal der Versicherungen, um das man unbedingt wissen sollte, hängt mit dem Gebührenordnung der Tierärzte zusammen, kurz GOT genannt.

 
Helvetia Katzenversicherung / Katzenkrankenkasse

Helvetia Katzenversicherung / Katzenkrankenkasse Screenshot www.helvetia.com/ch/content/de/privatkunden/privatversicherungen/tierversicherung/katzenversicherung.html am 27.03.2015

Grundlage der Abrechnung und Erstattung

Die Abrechnung für Behandlungen durch Tierärztinnen und -ärzte muss nach der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT) erfolgen. In dieser Gebührenordnung ist festgelegt, welche Leistung genau wie viel kostet und auch nur so in Rechnung gestellt werden kann. Dabei darf die Tierärztin oder der Tierarzt die Leistung bis zur dreifachen Höhe des in der Gebührenordnung aufgeführten Betrages in Rechnung stellen. Meist werden Behandlungen mit dem ein- oder zweifachen in der Gebührenordnung aufgeführten Satz abgerechnet; manchmal jedoch wird auch der dreifache mögliche Satz in Rechnung gestellt – wenn es sich etwa um eine Notbehandlung oder Operation am Wochenende handelt. Bei einer Katzenversicherung sollte also auch darauf geachtet werden, dass Leistungen im Fall des Falles möglichst auch in Höhe des dreifachen Satzes der Gebührenordnung erstattet werden. Es ist daher wichtig, genau zu schauen, ob bei der Versicherung nur der einfache, der zweifache oder der dreifache Satz der Gebühren erstattet wird. Sonst bleibt man doch schon mal schnell auf der Hälfte (oder gar mehr) der Kosten sitzen – und das trotz abgeschlossener Versicherung, die eben das verhindern sollte.

 

Youtube: Katzenversicherung - welche Versicherung ist für eine Katze sinnvoll?
(youtube.com/watch?v=9_wMucIAE0c)

Nicht versicherte Leistungen

Die Katzen-Krankenversicherungen unterscheiden sich auch hinsichtlich der Leistungen die nicht versichert sind. Im Regelfall werden Kosten für eine besondere Ernährung nicht übernommen, wenn also die Katze zum Beispiel mit Nierenproblemen diagnostiziert wurde und ein spezielles Futter erhalten soll, muss der Tierhalter dafür selbst aufkommen. Oft fallen auch Kastrationen – sowohl des weiblichen als auch des männlichen Tieres – nicht unter die Leistungen, für die anstandslos gezahlt wird. Nur wenn es sich um eine medizinisch notwendige Behandlung handelt, wenn zum Beispiel Tumore festgestellt wurden, die durch eine Kastration entfernt werden könnten, zahlen einige Versicherer doch, zum Beispiel die Helvetia (Helvetia PetCare) und die Allianz (Allianz Tierkrankenversicherung). Eine Kastration kostet um die 50 € bis 100 € und eine Kastration ist auch ein eher einmalige Sache; man muss diese Leistung also nicht unbedingt im Versicherungspaket haben.

 
Katze beim Arzt

Katze beim Arzt © Lemonade / Fotolia

Eintrittsalter und Höchstgrenzen

Je jünger die Katze ist, wenn sie in eine Versicherung eintritt, um so bessere Bedingungen gibt es. So werden bei der Uelzener Vollversicherung im Regelfall 80 % der Leistungen erstattet; wenn die Katze jedoch beim Eintritt älter als fünf Jahre ist, nur noch 60 %. Bei der Uelzener OP-Versicherung werden nach dem selben Prinzip 100 % bzw. 80 % der bei einer Operation angefallenen Kosten erstattet. Dafür setzt dieser Versicherungsanbieter jedoch keine Erstattungs-Höchstgrenzen – theoretisch kann die Katze also so oft und so viel krank werden, wie sie will, obwohl man das natürlich nicht hofft. Dabei muss man allerdings bemerken, dass Kosten nur maximal in der zweifachen Höhe des Satzes der Gebührenordnung übernommen werden.

Bei der AGILA, als Vergleich, gibt es standardmäßig eine Höchstgrenze; sie liegt bei 1.500 € im Jahr. Diese Grenze kann man mit dem Abschluss dieser Zusatzoption AGILA OP-Kostenschutz Exklusiv umgehen – sie entfällt dann.

 
AGILA Katzenkrankenversicherung

AGILA Katzenkrankenversicherung Screenshot www.agila.de/tierversicherungen/katzenversicherung/katzen-krankenversicherung am 27.03.2015

 

Bei den meisten Versiche rungen muss man beachten, dass eine Katzenversicherung nur bis zu einem bestimmten Alter (meist bis zum 7. oder 8. Geburtstag der Katze) abgeschlossen werden kann. Die Helvetia (zu erreichen unter www.helvetia.com/de/content/de/privatkunden/tierkrankenversicherung.html), hat als einer der einzigen Anbieter keine Altersbeschränkung für die Aufnahme einer Katze, verlangt dafür jedoch nach einer Gesundheitsuntersuchung für Katzen, die älter als vier sind. Bei dieser Versicherung, der Helvetia, kann man je nach eingeschätztem Bedarf an Leistungen – oder je nach monatlich für eine Versicherung verfügbarem Betrag – die Höchstgrenze für Erstattungen selbst wählen. Mit dem preiswerten Modell Basisschutz sind Kosten bis zu 2.000 € im Jahr gedeckt, ebenso mit dem reinen OP-Schutz. Mit der Option Komfortschutz dagegen entfällt die Höchstgrenze für Leistungen.

Als vierte Versicherung soll hier die Allianz aufgeführt werden, um das Spektrum möglicher Höchstgrenzen zu erläutern. Bei der Allianz (www.allianz.de/gesundheit/tierkrankenversicherung/) beträgt die jährliche Höchstgrenze 4.000 €. Das ist schon ganz viel, wobei man aber beachten muss, dass pro Fall nur maximal 1.000 € gezahlt werden. Sollte also eine teure Behandlung oder Operation anstehen, ist dies trotz der hohen Höchstgrenze nicht ideal.

 

Wartezeiten

Ähnlich wie bei Zusatzversicherungen für Menschen gibt es auch bei den Katzenversicherungen Wartezeiten. Innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel drei Monate) nach Abschluss der Versicherung werden Leistungen nicht erstattet. So will man dem Fall vorbeugen, dass ein Katzenhalter ein bereits krankes Tier noch schnell versichern will, um so eigene Kosten zu sparen. Wichtig hierbei ist, dass diese Wartezeit nur bei regulären Arztbesuchen greifen sollte, nicht aber bei OPs und Notbehandlungen im Falle eines Unfalls. Denn diese OPs sind in der Regel das wirklich Teure an einer ärztlichen Behandlung, also sollte das auch vom ersten Tag an abgedeckt sein. Bei den meisten Anbietern entfällt die Wartezeit bei Notbehandlungen – das sollte jedoch nicht einfach so angenommen sondern durch einen Blick in die AGB des entsprechenden Anbieters überprüft werden.

Die kleinen Extras

Viele Versicherungen locken mit kleinen Extras – Extraleistungen, die schön sind, wenn man sie erhält, aber nicht unbedingt notwendig. So erhält man bei der Uelzener Versicherung eine Rechtsschutzversicherung für Katzenhalter – nützlich, wenn die Katze ein draufgängerischer Freigänger ist, aber nicht unbedingt notwendig, wenn die Katze sich ausschließlich in der eigenen Wohnung aufhält.

Ähnliches bietet die Allianz Versicherung: eine Erstberatung in einem Rechtsfall im Zusammenhang mit dem versicherten Haustier.

Die AGILA bietet die meisten Extras, die sich durchaus rechnen können. So bekommt man zum Beispiel seine Reisekosten erstattet, wenn eine Reise aufgrund der Krankheit der versicherten Katze nicht angetreten werden kann. Wenn man die Katze dagegen nicht zu Hause lässt sondern auf Reisen mitnimmt, werden im Notfall die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport des Tieres übernommen. Und für den schlimmsten Fall, den Tod der Katze, gibt es sogar das Angebot einer Trauer-Hotline, also einer Telefonnummer, unter der man Hilfe und Beistand erhält.

 
Statistik: Katze ist häufigstes Haustier

Statistik: Katze ist häufigstes Haustier Laut dieser Erhebung hatten in 2014 rund 12,71 Millionen Personen (über 14 Jahren) eine Katze im Haushalt (Quelle: STATISTA / IfD Allensbach)

Die Beiträge der einzelnen Versicherungen

Nicht nur eventuelle Extras sondern auch die grundsätzlichen Leistungen schlagen sich in der Beitragskalkulation der Versicherung nieder. Stellvertretend werden hier die Preise der AGILA und der Uelzener Versicherung untersucht.

Die AGILA operiert mit fixen Beiträgen, unabhängig von der Laufzeit des Vertrages oder der Anzahl der zu versichernden Tiere; die Uelzener dagegen bietet Rabatte hinsichtlich dieser zwei Punkte an. Da bei den Versicherungen grundsätzlich zwischen einer OP-Versicherung und einer Vollversicherung unterschieden wird, wird diese Unterscheidung auch in der folgenden Übersicht beibehalten.

Zuerst zur reinen OP-Versicherung: Bei der AGILA liegen die monatlichen Beiträge je nach gewähltem Umfang des Schutzes zwischen 9,90 € und 18,90 €. Der Vertrag wird hier immer auf ein Jahr abgeschlossen; es gibt also keine Möglichkeit, einen Rabatt für eine längere Vertragslaufzeit zu erhalten. Die Uelzinger Versicherung macht das anders und bietet Rabatte: für eine Laufzeit von fünf Jahren 10 % Rabatt und für eine Laufzeit von zehn Jahren gar 20 % Rabatt. Dazu kommt, dass jede weitere unter dem Vertrag versicherte Katze für einen weiteren Preisvorteil von jeweils 10 % sorgt. Noch mehr kann man sparen, wenn man sich statt für eine vierteljährliche Abbuchung für eine halb- oder jährliche Zahlung des Beitrags entscheidet. So kommt man im günstigsten Fall auf einen jährlichen Beitrag von 65,55 € (Erstattung des einfachen GOT-Satzes) bzw. 90,62 € (Erstattung des zweifachen GOT-Satzes). Im ungünstigsten Falle kostet die Erstattung des einfachen GOT-Satz es 21,56 € vierteljährlich (also 86,25 € jährlich) oder gar 29,81 € (119,24 € jährlich) für den zweifachen GOT-Satz.

 
Angebotsrechner der Uelzener

Angebotsrechner der Uelzener Screenshot vom 27.03.2015

Beiträge für eine Vollversicherung

Bei der Katzenvollversicherung gestalten sich die Preise ähnlich gestaffelt und können bei Bedarf auch auf den Webseiten der einzelnen Anbieter in Detail nachgelesen werden.

• Den Beitragsrechner der Uelzener Versicherung findet man unter www.uelzener.de/katzen-versicherungen/katzen-voll-schutz/onlinerechner.html.

• Der Kosten-/Beitrags-Rechner der AGILA ist unter dem Link www.agila.de/tierkrankenversicherung-hunde-katzen/tierversicherung-vergleich-tarife abrufbar. Dort kann man sehen, dass man für einen Vollschutz mit um die zwanzig Euro monatlichem Beitrag rechnen muss.

Mit den bereits angesprochenen Rabatten kommt man bei der Uelzinger etwas günstiger weg: den billigsten Vertrag gibt es da für etwas über zweihundert Euro im Jahr. Bei der Helvetia, um einen weiteren Anbieter in die Preisübersicht einzubeziehen, gestalten sich die Preise sehr übersichtlich und reichen von 15,90 € bis zu 22,90 € Monatsbeitrag.

 

Youtube: Wie Tiere länger leben - Moderation Edgar K. Geffroy youtube.com/watch?v=bXAGT1mrk88)

Text vom 18.01.2014



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