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WOHNUNGSRECHTSSCHUTZ

Vorsorge für die Kosten von Mietstreitigkeiten

Selbst wenn das Verhältnis zwischen Mieter und seinem Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses gut ist, kann es doch ganz schnell zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Die häufigsten Streitigkeiten entstehen bei der Jahresendabrechnung, wo sich die Mieter in aller Regel ungerecht behandelt fühlen und eine Überprüfung der Abrechnung vornehmen. Aber auch Mieterhöhungen werden von Mietern ungerne akzeptiert, sodass der Vermieter oftmals eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, um bei einem neuen Mieter einen höheren Mietzins anzusetzen.

Auch wenn der Eindruck entsteht, dass Vermieter grundsätzlich schlechte Menschen sind, so gibt es auch unter den Mietern solche, die ihren Vermietern das Leben schwer machen, indem sie unregelmäßig oder gar nicht ihre Miete zahlen; von so genannten Mietnomaden einmal ganz abgesehen.

Wenn sich der Streit zwischen den Parteien nicht auf gütlichen Wegen beilegen lässt, werden Anwälte mit der Durchsetzung der Interessen beauftragt. Und nicht selten landet der Streit vor Gericht und muss durch ein Urteil entschieden werden. Die Folgen sind oftmals ein zerrüttetes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter und eine ganze Menge an Kosten, die von der unterlegenen Partei alleine zu tragen sind. Konkret heißt das: Die unterlegene Partei zahlt sowohl die Kosten für den eigenen Anwalt und zusätzlich die Kosten des gegnerischen Anwalts und die entstandenen Prozesskosten. Dass dazu mitunter auch Kosten für ein Sachverständigen-Gutachten gehören, verteuert die ganze Angelegenheit noch zusätzlich.

Von daher ist jeder Mieter wie Vermieter gut beraten, eine Wohnungsrechtsschutz abzuschließen. Diese übernimmt alle Kosten, die bei einem Rechtstreit zwischen Mieter und Vermieter entstehen, inclusive der Kosten für ein Gutachten von Sachverständigen, wo das Gericht meist Architekten mit der Erstellung beauftragt um zu entscheiden, ob das Mieterhöhungsbegehren gerechtfertigt ist oder nicht.

Wo also die Wohnungsrechtsschutz für Vermieter zur Pflichtversicherung gehört, sollte diese Versicherung auch bei Mietern nicht fehlen. Allerdings kann eine solche Versicherung in der Regel nicht isoliert abgeschlossen werden, sondern der Versicherungsnehmer muss zuvor eine private Rechtsschutzversicherung bei dem Unternehmen abgeschlossen haben. Um die Prämie niedrig zu halten, werden Wohnungsrechtsschutz-Versicherungen oft mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen; zudem ist oftmals eine Wartezeit einzuhalten, bevor die Versicherung erstmalig in Anspruch genommen werden kann.


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