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BERATUNGSRECHTSSCHUTZ

Rechtsschutz für Beratung

Selbst wenn man zu den Menschen gehört, die einen Streit lieber in einem klärenden Gespräch lösen, so hat man nicht immer das Glück, dass andere dies ebenso sehen. Und wenn die Worte nicht helfen, helfen meist nur Taten in Form von gerichtlichen Prozessen, denen zuvor anwaltliche Beratungen vorausgehen. Nur wer schon einmal einen Gerichtsprozess als Beteiligter erlebt hat kann nicht nur sagen, wie aufwendig ein Verfahren sein kann, sondern auch wie teuer es für den "Verlierer" wird. Dieser muss nämlich nicht nur die Verfahrenskosten tragen sondern neben seinen eigenen Kosten auch die des "Siegers" inklusive sämtlicher Anwaltshonorare. Da ist es nur von Vorteil, dass seitens der privaten Versicherungswirtschaft die Möglichkeit besteht, Rechtsschutzversicherungen abzuschließen, die diese Kosten in der Regel vollständig übernehmen. Aber auch in Fällen, wo Versicherte sich nur anwaltlichen Rat holen wollen, wenn es um Erbstreitigkeiten geht oder um die Frage, welche Dinge bei einer Ehescheidung zu beachten sind, zögern Anwälte in der Regel nicht lange, um dem Klienten bald nach dem Gespräch die Beratung in Rechnung zu stellen. Das sind keine hohen Kosten aber dennoch welche, die sich durch Abschluss einer Beratungsrechtsschutz vermeiden lassen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass die Versicherung lediglich die Kosten übernimmt, die beim ersten beratenden Gespräch mit dem Anwalt entstanden sind. Wird der Anwalt in der gleichen Sache mehrfach aufgesucht, übernimmt die Beratungsrechtsschutz keine Gebühren, sondern der Versicherte muss dafür eine neue, das entsprechende Risiko abdeckende Rechtsschutzversicherung abschließen.



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