Die VGH Versicherungen mit Sitz in Hannover gehören zu den größten regionalen Versicherern. Das Versicherungsspektrum der VGH umfasst auch eine Rechtsschutzversicherung, die aus den Sparten Privat, Gewerbe und Landwirtschaft ausgewählt werden kann. Bei der VGH Rechtsschutzversicherung Privat kann ein Versicherungsnehmer sich für einen von vier Schwerpunkten entscheiden: a) Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, b) Privat- und Berufsrechtsschutz, c) Verkehrsrechtsschutz und d) Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter.
Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung Privat decken alle Schadensfälle in den gängigen Konfliktsituationen ab. Der Arbeitsrechtsschutz umfasst Kündigungen, Streitigkeiten bei der Arbeitsvertragsauslegung und zum Mutterschutz. Mit dem Vertrags- und Sachenrecht werden Kaufverträge, Verträge bei Fahrzeugreparaturen oder auch Versicherungsverträge eingeschlossen. Auch bei Problemen mit dem Strafrecht oder bei Schadenseratzforderungen kann die VGH Rechtsschutzversicherung Privat in Anspruch genommen werden.
Der Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz deckt den Streit um Sozialleistungen oder Bußgelder ab. Die Die Kosten zur Klärung strittiger Dienstvorschriftenverletzungen werden von der Rechtsschutzversicherung Privat ebenfalls abgedeckt. Darüber hinaus umfasst der VGH Rechtsschutz alle Prozesse vor dem Sozialgericht, bei denen es beispielsweise um die Höhe des Arbeitslosengeldes oder Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten geht. Auch gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt bei der Berechung der Einkommenssteuer werden von der VGH Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Das Risiko bei der kostenpflichtigen anwaltlichen Beratung in Fragen des Erbrechtes oder hinsichtlich des Familien- oder Lebenspartnerschaftsrechts kann von der Rechtsschutzversicherung Privat übernommen werden. Schließlich können Opfer von Straftaten die Kosten für ihren juristischen Beistand von der Versicherung übernehmen lassen.
Grundsätzlich gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Im Falle einer Risikoübernahme durch die VGH Versicherungen sind alle Kosten für Gerichte, Sachverständige, Zeugen und Anwälte der Versicherungsnehmer- und der gegnerischen Seite abgedeckt, auch wenn der Streitfall verloren gehen sollte.
Mit der VGH Gewerbe-Rechtsschutzversicherung werden vor allem Betriebs- und Verkehrsunfälle im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgedeckt. Auch die Risiken bei Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern des eigenen Unternehmens fallen unter den VGH Gewerbe-Rechtsschutz. Freiberufler können den Gewerbe-Rechtsschutz ebenfalls in Anspruch nehmen. Die Schadenshöhe darf jedoch 300.000 Euro nicht überschreiten.
Die landwirtschaftliche Rechtsschutzversicherung der VGH deckt den Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz ab. Optional kann die Versicherung um einen Strafrechtsschutz erweitert werden. Der VGH Rechtsschutz Landwirtschaft kann von Eigentümern, Pächtern oder Vermietern land- oder forstwirtschaftlich genutzem Grundbesitzes in Anspruch genommen werden. Typische Schadensfälle können sich dabei durch Unfälle, Tierseuchen, Umweltdelikte oder Naturkatastrophen sowie die ausstehende Begleichung von Rechnungen ergeben. Auch hierbei sind Schadensfälle bis zu 300.000 Euro abgedeckt. |