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SCHADENSFREIHEITSKLASSEN - WIE FUNKTIONIERT'S?

Erklärung des Begriffs "Schadensfreiheitsklasse"

Die Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) in der Autoversicherung bestimmt maßgeblich die individuelle Prämie, die ein Verbraucher für die Versicherung seines Fahrzeugs bei einem KFZ-Versicherer entrichten muss. Als Faustregel gilt hierbei: je länger der Fahrzeughalter unfallfrei gefahren ist, desto höher ist die so genannte Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse). Je höher wiederum die SF-Klasse ist, um so niedriger ist der Beitragssatz, den der Versicherte entrichten muss. Details können von Autoversicherung zu Autoversicherung leicht schwanken, aber als Beispiel:

* SF 0 = der Versicherte muss je nach Assekuranz zwischen 230% - 280% des Basisbeitrags bezahlen
* SF 5 = der Versicherte muss nur 60% des Basis-Beitrags bezahlen
* SF 22 entspricht 30% des 'normalen' Beitrags

Als Sonderform gewähren manche Versicherungen einem Neukunden einen vergünstigten Einstieg:

* SF 1/2 entspricht dann ca. 130-140% der Basis-Versicherungsprämie

Wichtig ist: die Schadenfreiheitsklassen werden separat geführt für die KFZ-Haftpflichtversicherung und die Vollkasko-Versicherung. In der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen.

Entsteht ein Unfall oder Schaden am Fahrzeug und muss die Versicherung diesen regulieren, erfolgt standardmäßig eine Rückstufung in eine niedrigere / schlechtere SF-Klasse. Entsprechend erhöht sich der Beitrag. Dabei erfolgt die Rückstufung aber nur in dem Teil der KFZ-Versicherung, der für die Regulierung zuständig war. Das heißt an einem konkreten Beispiel: Ein Fahrzeughalter hat für seinen Wagen eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. In beiden Bereichen fährt er bisher mit der Schadenfreiheitsklasse 6. Nun produziert er selbst verschuldet einen Unfall, bei dem ausschließlich sein eigener Wagen beschädigt wird (er fährt z.B. gegen einen Baum). Dieser Schaden wird von der Vollkasko reguliert (da kein Dritte geschädigt wurde und entsprechend keine Haftpflicht gegenüber anderen einsetzt). Entsprechend erfolgt nur eine Rückstufung (das heißt Verschlechterung) seines Schadenfreiheitsrabatts (Schadenfreiheitsklasse) in der Vollkasko-Versicherung, z.B. von SF 6 auf SF 5. Entsprechend wird im Folgejahr (wenn alle anderen Faktoren unverändert bleiben) der Beitrag zur Vollkasko für den versicherten Wagen teurer, während der Beitrag für die Haftpflicht gleich bleibt.

In diesem Zusammenhang gibt es noch so genannte Rabattretter oder Rabattschutz Optionen. Damit es zum Beispiel möglich, einen Unfall pro Jahr 'frei' zu bekommen, d.h. ohne Schlechterstufung. Diese Option bieten jedoch nicht alle Versicherungsgesellschaften, und bei manchem Autoversicherer ist die Nutzung dieser Option auch daran gebunden, dass man eine bestimmte Mindest-SF-Klasse erreicht hat. Sinnvoll ist die Regelung vor allem für Fahrzeughalter, die bereits seit Jahrzehnten unfallfrei fahren und sich bis auf 30% Schadensfreiheitsrabatt 'heruntergearbeitet' haben.

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