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MOFAVERSICHERUNG / ROLLER VERSICHERN

Die optimale Mofa-Versicherung

Mofa fahren erfreut sich einer ungebremsten Begeisterung. Dies gilt besonders für junge Menschen, für die ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen oftmals die erste Berührung mit dem motorisierten Straßenverkehr bedeutet. Um sich und andere vor den Risiken beim Führen eines solchen Fahrzeuges zu schützen, bieten beinahe alle Versicherungsgesellschaften eine Mofa-Versicherung an.

Die Mofa-Versicherung (auch Moped- oder Roller-Versicherung genannt) beinhaltet, je nach Vereinbarung, folgende Versicherungsmöglichkeiten:

 
  • Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung

Welche Fahrzeuge fallen unter die Mofa-Versicherung?

Grundsätzlich ist eine Mofa-Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge vorgeschrieben, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen. Diese sind im Einzelnen:

  • Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von 50 ccm oder weniger und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, bis 50 km/h (wenn sie vor dem 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind) und bis 60 km/h (wenn sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind).
  • Kleinkrafträder (mit zwei oder drei Rädern) mit einem Hubraum von 50 ccm und weniger und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, bis 50 km/h (wenn sie vor dem 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind) und bis 60 km/h (wenn sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind).
  • Leichtkraftfahrzeuge (vier Räder) mit einem Hubraum von 50 ccm und weniger und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle, motorisierter Rollstuhl, elektronische Mobilitätshilfen, Fahrräder mit elektronischer Anfahrtshilfe und/oder Tretunterstützung mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 25 und 45 km/h und Fahrräder und Kleinkrafträder mit Elektroantrieb und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.

Welche Fahrzeuge ein Versicherungskennzeichen benötigen, ist in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr festgelegt.

 
Mofa richtig versichern

Mofa richtig versichern © DeVIce - Fotolia.com

Das Versicherungsjahr bei Mofaversicherungen

Im Gegensatz zu anderen Versicherungszweigen besteht bei der Mofa-Versicherung ein vom Abschluss oder dem Kalenderjahr unabhängiges Versicherungsjahr. Das Mofa-Versicherungsjahr beginnt am 01. März und endet am 28. bzw. 29. Februar des darauffolgenden Jahres.

Haftpflichtversicherung von Mofas

Eine Mofa-Haftpflichtversicherung ist zum Führen eines Fahrzeugs mit Versicherungskennzeichen gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellt den Versicherungsnehmer, den Halter, den Eigentümer und den (berechtigten) Fahrer des Fahrzeugs von Schadensersatz-Ansprüchen frei, wenn durch die Benutzung des Fahrzeugs:

  • Personen getötet oder verletzt werden,
  • Sachen beschädigt oder zerstört werden und/oder
  • Vermögen geschädigt wird.

Zu den Leistungen der Mofa-Haftpflichtversicherung gehört es auch, unbegründete Schadensersatzansprüche abzuwehren.

Versicherungssummen bei der Mofaversicherung

Nach dem Pflichtversicherungsgesetz beträgt die Mindest-Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung für Personenschäden 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und für reine Vermögensschäden 50.000 Euro.

Grundsätzlich ist beim Betrieb eines Fahrzeugs mit Versicherungskennzeichen davon auszugehen, dass die Mindestversicherungssummen auskömmlich sind. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten jedoch für wenig Mehrbeitrag höhere Versicherungssummen an. So zum Beispiel HUK Coburg, Allianz und ADAC mit 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei die Personenschäden auf 12 Millionen je geschädigte Person begrenzt sind.

Räumlicher Geltungsbereich

Grundsätzlich ist der räumliche Geltungsbereich in der Regel auf die Länder Europas beschränkt. Mit einer Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) kann der Versicherungsschutz auch auf nichteuropäische Länder ausgeweitet werden.

Ausnahmen vom Versicherungsschutz

Wie bei allen Versicherungen ist Vorsatz, das bedeutet, Schäden, die absichtlich herbeiführt werden, vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die Mofa-Versicherung kommt auch nicht für Schäden auf, die am versicherten Fahrzeug entstanden sind, auf (siehe hierzu Kasko-Versicherung).

Interessant zu wissen ist es, dass Schäden an Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen und an beförderten Sachen (sofern sie nicht üblicherweise von Insassen mitgeführt werden, wie Brillen, Kleidung, Brieftaschen) nicht ersetzt werden.

 

Youtube: Sofa-Transport mit Mofa - Anhänger und beförderte Sachen sind nicht versichert ;-)
(www.youtube.com/watch?v=HP5Yc8wCOHQ)

Das Versicherungskennzeichen

Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhält der Versicherungsnehmer ein Versicherungskennzeichen, das am Heck des Fahrzeuges zu befestigen ist. Das Kennzeichen ist rechteckig und hochformatig. Für jedes Versicherungsjahr wird die Farbe der darauf abgedruckten Buchstaben, Ziffern und der Umrandung gewechselt. Im Versicherungsjahr 2013/14 ist die Farbe grün. Ab März 2014 wird der Aufdruck in schwarzer, 2015 in blauer und 2016 wieder in grüner Farbe erfolgen. Auf dem unteren Rand des Versicherungskennzeichens ist zusätzlich das Jahr aufgedruckt. Ein rot bedrucktes Kennzeichen dient für Überführungs- und Prüffahrten.

Das Schild ist zweizeilig bedruckt. In der oberen Zeile werden drei Ziffern dargestellt, in der unteren Zeile drei Buchstaben. Dabei stehen die drei Buchstaben für die Versicherungsgesellschaft, die das Schild herausgegeben hat.

Beim Service-Center der deutschen Autoversicherer und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kann online anhand der Buchstabenkombination auf dem Versicherungskennzeichen die Versicherungsgesellschaft ermittelt werden. Dies kann zum Beispiel im Schadensfall von Bedeutung sein.

Kasko-Versicherung von Mofas

Die Kasko-Versicherung reguliert Schäden, die am versicherten Fahrzeug entstanden sind. Diese Versicherung ist zum Führen eines Fahrzeugs mit Versicherungskennzeichen nicht vorgeschrieben.

Welche Risiken können mit der Kasko-Versicherung versichert werden? Grundsätzlich muss zwischen einer Teil- und einer Vollkasko-Versicherung unterschieden werden. Mit einer Teilkasko-Versicherung kann das Fahrzeug gegen folgende Schäden versichert werden:

  • Beschädigung
  • Zerstörung
  • Totalschaden
  • Verlust

Dabei müssen die Schäden verursacht worden sein durch:

  • Brand
  • Explosion
  • Diebstahl
  • Raub
  • Sturm (wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke acht)
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Lawine
  • Vulkanausbruch
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Kurzschlüssen

Eine Vollkasko-Versicherung, die längst nicht von allen Versicherern angeboten wird, versichert Schäden, die nach einem Unfall am eigenen Fahrzeug entstanden sind oder durch mut- oder böswillige Beschädigung nach Vandalismus verursacht wurden. Der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung lohnt sich besonders dann, wenn das Fahrzeug neu oder besonders hochwertig ist.

Was erstattet die Kasko-Versicherung?

Bei Verlust, Totalschaden oder Zerstörung des Mofas wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes erstattet. Dabei ist der Wiederbeschaffungswert deutlich vom Neupreis zu unterscheiden. Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die man aufwenden muss, um ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben. Der Neupreis hingegen ist der Betrag, den ein gleichwertiges, neues Fahrzeug kosten würde.

Ein Beispiel: Das Mofa wurde als Neufahrzeug zu einem Preis von 500 € erworben. Nach zwei Jahren wird das Fahrzeug durch schweren Hagelschlag so stark beschädigt, dass eine Reparatur kostspieliger ist als eine Neuanschaffung. Die Werkstatt, in der das Mofa begutachtet wurde, bietet 50 Euro für den Rest des Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges, zwei Jahre altes Mofa beträgt 300 Euro. Der Versicherungsnehmer erhält demnach von der Versicherung 250 Euro (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert).

Wird das Fahrzeug beschädigt, so werden die erforderlichen Kosten der Reparatur erstattet. Jedoch beträgt die Höchstgrenze der Erstattung den Wiederbeschaffungswert.

 

Youtube: Mopeds in Vietnam - Jeremy Clarkson's Motorworld - BBC (www.youtube.com/watch?v=kaP353v8JWY)

Selbstbeteiligung

Bei den meisten Kasko-Tarifen ist eine Selbstbeteiligung möglich. Dies bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass er im Schadensfall in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung an der Schadensregulierung beteiligt ist. Bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro und einem Schaden von 800 Euro zahlt die Versicherung 650 Euro.

Eine Selbstbeteiligung sollte jedoch nur dann vereinbart werden, wenn hierdurch eine relativ hohe Beitragsersparnis erzielt werden kann. Als Anhaltspunkt kann die Aufrechnung der Beitragsersparnis nach dem Motto sein: Wie lange muss man schadensfrei fahren, um durch die Beitragsersparnis eine Selbstbeteiligung zu erwirtschaften?

Bei einigen Versicherern ist eine Selbstbeteiligung von vornherein vorgesehen, so zum Beispiel bei der Allianz mit wahlweise 50 oder 150 Euro.

Wie optimiert man den Beitrag?

Ein Vergleich der Anbieter ist unerlässlich, will man die gewünschte Leistung zum optimalen Preis erzielen. Zunächst gilt es, den erforderlichen individuellen Schutzbedarf klar zu definieren und mit den angebotenen Leistungen zu vergleichen.

Grundsätzlich sollten für den Betrieb eines Fahrzeugs mit Versicherungskennzeichen die gesetzlichen vorgeschriebenen Versicherungssummen ausreichend sein. Gleichwohl lassen sich bei den Versicherungsgesellschaften durch einen geringfügig höheren Beitrag vergleichseise deutlich bessere Versicherungssummen vereinbaren.

Des Weiteren sollte geprüft werden, ob sich eine Kasko-Versicherung lohnt. Möglicherweise ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs so gering, dass der Versicherungsbeitrag dazu in keinem günstigen Verhältnis steht.

Der Beitrag zur Mofa-Versicherung ist monatlich gestaffelt. Das bedeutet, je später man im Mofa-Versicherungsjahr einsteigt, umso geringer ist der Beitrag. Die monatliche Staffelung hat weiter zur Folge, dass immer ein voller Monat berechnet wird, gleichgültig ob man am Ersten oder am Letzten eines Monats beginnt. Daher kann es sinnvoll sein, ein paar Tage zu warten, um die Versicherungszeit möglichst optimal auszunutzen.

Bei einigen Versicherungen ist das Alter der Fahrer von monetärer Bedeutung. Bei der HUK-Coburg und der Württembergischen Gemeinde Versicherung AG (WGV) beispielsweise wird für Fahrer unter 23 Jahren ein höherer Beitrag erhoben, bei der Concordia sind es 25 Jahre, bei der HDI Gerling liegt diese Altersgrenze sogar bei 29 Jahren.

Vergleichsmöglichkeiten

Bei den Auswertungen von Versicherungsvergleichen auf den einschlägigen Portalen sollte darauf geachtet werden, dass alle Versicherungsgesellschaften in dem Vergleich aufgenommen worden sind.

Die Stiftung Warentest hat 2011 einige ausgesuchte Tarife miteinander verglichen: Stiftung Warentest: Elektrofahrrad- und Mopedversicherung: Kfz-Haftpflicht mit und ohne Teilkasko.

Gute und seriöse Informationen zu diesem Thema halten auch die Verbraucherzentralen vor. (05.01.2014)



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