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LEBENSVERSICHERUNG | ALLES IM ÜBERBLICK

Das Wichtigste zu Lebensversicherungen

Sie sind so beliebt wie umstritten: Lebensversicherungen. Viele Menschen haben in den letzten Jahrzehnten eine Lebensversicherung abgeschlossen, entweder als Risikolebensversicherung oder als Kapitallebensversicherung. Es gibt am Markt viele verschiedene Spezialformen von Lebensversicherungen, was stark zu Lasten der Markttransparenz und Vergleichbarkeit verschiedener Angebote geht. Dazu kommt ganz sicher, dass immer mehr Interessenten für eine Lebensversicherung zunehmend verunsichert werden durch die immer wieder les- und hörbaren Vorwürfe, die Lebensversicherungen würden gemessen an alternativen Anlage-/Vorsorgemöglichkeiten eine unterdurchschnittliche Kapitalverzinsung / Rendite abwerfen. Auch steuerlich ist heute manches nicht mehr so attraktiv wie früher. Doch eins nach dem anderen.

 

DVAG Werbefilm: Ihr Vermögensberater erklärt... die Lebensversicherung (www.youtube.com/watch?v=eXtMv5-srKw)

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Lebensversicherung

Lebensversicherung Genaues Hinschauen bei Angeboten und Verträgen ist wichtig - in vielen Fällen lohnen sich Abschlüsse heute nicht so recht (© M. Schuckart / Fotolia)

Von vorne: Was ist eine Lebensversicherung?

Wie der Name schon sagt, sichern Lebensversicherungen Gefahren in wirtschaftlicher Hinsicht ab, die direkt mit dem Leben einer bestimmten Person verbunden sind und gehören im Bereich der Individualversicherungen zu den Personenversicherungen. Üblicherweise handelt es sich bei ihnen um Summenversicherungen, d.h. im Leistungsfall wird eine bestimmte Geldsumme ausgezahlt. Dabei müssen Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht zwangsläufig ein und dieselbe Person sein, allerdings muss es sich bei der versicherten Person immer um eine natürliche Person handeln.

Innerhalb einer solchen Versicherung können vielfältige Gefahren wie der Tod der versicherten Person, Auftreten einer schweren Krankheit, das Erleiden einer Berufs- oder sogar Erwerbsunfähigkeit als Versicherungsfall vereinbart werden, aber auch bestimmte Ereignisse im Leben des Versicherten, wie zum Beispiel der Beginn einer Ausbildung oder die Hochzeit.

Zur Unterscheidung kann diese Art der Versicherungen grob in zwei Kategorien unterteilt werden:

Kategorien von LVs:

Erlebensfallversicherungen und
Todesfallversicherungen.

Erlebensfall-Versicherungen

Bei den Erlebensfallversicherungen tritt der Versicherungsfall, also die zuvor vereinbarte Situation, welche zur Auszahlung der Versicherungssumme führt, zu Lebzeiten des Versicherten ein und wird im Regelfall an diesen selbst ausgeschüttet. Dadurch kann unter anderem eine finanzielle Vorsorge für das Alter oder andere Lebenssituationen vorgenommen werden. Beispiele hierfür sind Kapitallebensversicherungen, Berufsunfähigkeit-Versicherungen, aber auch Aussteuerversicherungen und Ausbildungsversicherungen.

Todesfall-Versicherungen

Bei den Todesfallversicherungen handelt es sich prinzipiell um Absicherungen, die im Todesfall der versicherten Person in Kraft treten und im Normalfall an den oder die Erben oder einen zuvor im Versicherungsvertrag schriftlich festgelegten Begünstigten ausgezahlt werden. Diese Art der Lebensversicherungen stellt somit eine finanzielle Absicherung für den oder die jeweiligen Hinterbliebenen dar. Risiko-Lebensversicherungen sind ein Beispiel für eine solche Lebensversicherung.

Entscheidend ist in beiden Fällen lediglich, dass der vereinbarte Versicherungsfall innerhalb der jeweiligen Vertragsdauer liegen muss. Viele Versicherungen bieten auf dem deutschen Markt auch Mischformen beider Arten an.

Zur Absicherung der Versicherungsnehmer sind die Gesellschaften nach Abschluss an die Verträge gebunden, unabhängig von der Entwicklung der wirtschaftlichen Lage oder einer Änderung der allgemeinen Lebenserwartung der Menschen.

Generell gilt, dass alle deutschen und europäischen Versicherer auf dem deutschen Markt Lebensversicherungen anbieten dürfen. Bei ausländischen Versicherern, deren Firma außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes liegt, muss hierfür eine Niederlassung zum Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassen sein.

Welche Formen gibt es auf dem deutschen Markt?

Eine der bekanntesten Arten ist die Todesfallversicherung in Form einer Risiko-Lebensversicherung. Hierbei wird als Versicherungsfall der Tod der versicherten Person innerhalb des Versicherungszeitraums festgelegt. Die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme wird dann an die begünstigte Person ausgezahlt; hierbei handelt es sich, falls im Versicherungsvertrag nicht explizit anders vereinbart, um den oder die gesetzlich festgelegten Erben. Diese Art der Lebensversicherung ist somit eine häufige Absicherung von Angehörigen, Darlehen oder anderen Verbindlichkeiten.

Eine Besonderheit stellt die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben dar. Hierbei gibt es mehrere versicherte Personen, die wirtschaftlich voneinander abhängig sind, wie z.B. Geschäftspartner, Lebensgemeinschaften oder Ehepaare. Bei dieser Form tritt der Versicherungsfall bei Tod einer der versicherten Personen ein und wird dann ausgezahlt.

Da es bei Risiko-LVs bei Ablauf der Vertragsdauer ohne Zustandekommen des vereinbarten Versicherungsfalls keine Zahlung durch den Versicherer gibt, liegen die Beiträge einer Risiko-Lebensversicherung deutlich niedriger als zum Beispiel bei einer Kapitallebensversicherung.

Im Unterschied zu einer Risikolebensversicherung wird bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung, häufig vereinfacht als Kapital-Lebensversicherung bezeichnet, über die Dauer der Vertragslaufzeit mithilfe der eingezahlten Beträge eine vorher vereinbarte Summe aufgebaut. Diese wird nach Ablauf der Vertragszeit entweder als Gesamtbetrag-Einmalzahlung ausgeschüttet, oder in Form einer Rentenleistung als monatlicher Betrag, meist bis zum Lebensende, ausgezahlt.

Mischformen verbreitet und sinnvoll

Die hierzulande am weitesten verbreitete Form ist die gemischte Lebensversicherung, die sowohl im Erlebens- als auch im Todesfall Leistungen vorsieht, wenngleich der Betrag im vorzeitigen Todesfall der versicherten Person je nach Laufzeit deutlich geringer ausfällt. Im Gegensatz zur Risiko-Lebensversicherung kommt es somit hierbei in jedem Fall zur Kapitalausschüttung. Diese Form der Lebensversicherung wird ebenfalls zur Absicherung von Angehörigen genutzt, auch verbundene Lebensversicherungen sind hier möglich. Hinzu kommt die Eignung als Sparvertrag (insbesondere auch mit dem Ziel der privaten, zusätzlichen Altersvorsorge), als Darlehenssicherung (besonders bei Immobilienfinanzierungen) sowie zur Kapitalanlage, auch wenn der Versicherungsnehmer vorzeitig verstirbt (z.B. in der Aussteuer- oder Ausbildungsversicherung).

Fondsgebundene LV als Variante der Kapital-LV

Die dritte große Form bildet die fondsgebundene Lebensversicherung (siehe auch hier), die in ihren Vertragsvarianten im Grunde denen der Kapital-Lebensversicherung entspricht, die eingezahlten Beiträge jedoch zur Kapitalbildung in Fonds angelegt und die Leistungen im Versicherungsfall in Form von Anteilen eines Fonds ausgezahlt werden. Die Rendite eines solchen Vertrages unterliegt den Schwankungen der Fonds auf dem Markt und kann somit deutlich höher oder niedriger ausfallen, als bei Vertragsbeginn vorausberechnet. Aufgrund der mittlerweile gültigen Mindestabsicherungen ist ein vollständiger Verlust des eingezahlten Kapitals heute aber nicht mehr möglich. Aufgrund dieses aber dennoch recht hohen Risikos stellt diese Form der Lebensversicherung nur eine eingeschränkte Möglichkeit für eine sichere Altersvorsorge dar. Wichtig ist dabei, dass die Anlage des Kapitals immer in mehreren verschiedenen Fonds vorgenommen wird. Dadurch sinkt das Risiko deutlich. Von daher ist zum Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung nur anzuraten, wenn die Kapitalanlage durch den Versicherer entsprechend umsichtig vorgenommen wird. Menschen mit einem geringen Einkommen ist vom Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung wegen des recht spekulativen Risikos daher eher abzuraten.

Spezialfall: Britische Lebensversicherung

Eine Sonderform der Kapital-bildenden Lebensversicherungen ist die sogenannte Britische Lebensversicherung, da es sich genaugenommen nicht um eine eigene Art von Lebensversicherung handelt. Im Gegensatz zu den an strenge, gesetzliche Auflagen gebundenen deutschen Lebensversicherern können britische Gesellschaften zur Kapitalgewinnung weit stärker auf unbeständige Kapitalanlagen wie beispielsweise Aktien oder riskantere Fonds mit hohen Renditeoptionen setzen. Die dadurch deutlich höheren Schwankungen der Erträge bieten somit weniger Sicherheit für die Verbraucher. Durch die in Deutschland 2008 vorgenommene, weitreichende Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sind hiesige Versicherer dazu verpflichtet, einen Großteil der Kapitalanlagen auf eine sicherere Basis zu stellen.

Lebensversicherung vs. Rentenversicherung

Allerdings dürfen die hier genannten Lebensversicherungen nicht mit den privaten Rentenversicherungen verwechselt werden. Auch wenn diese grundsätzlich per Definition zu den Lebensversicherungen gehören, werden sie auf dem Markt und insbesondere im allgemeinen Sprachgebrauch zum leichteren Verständnis von den Lebensversicherungen unterschieden. Im Gegensatz zu diesen sichern Rentenversicherungen das wirtschaftliche Risiko eines langen Lebens des Versicherungsnehmers ab und sollen somit ein möglichst hohes Einkommen auch im Alter sicherstellen. Daher wird bei einer privaten Rentenversicherung meistens eine monatliche Zahlung nach Erreichen des im Vertrag vereinbarten Zeitpunktes, häufig des offiziellen Renteneintrittsalters, vereinbart.

Ein großer Vorteil der privaten Rentenversicherung gegenüber einer Lebensversicherung besteht beim Antrag in dem Fehlen jeglicher Gesundheitsfragen, da gesunde Menschen durch ihre voraussichtlich höhere Lebenserwartung für die Versicherungsgesellschaften deutlich teurer sind, als Versicherungsnehmer mit bestehenden Krankheiten, die zu einer entsprechend kürzeren Lebenserwartung führen. Daher stellt für Menschen mit Vorerkrankungen, welche den Abschluss einer Lebensversicherung als Altersvorsorge für sie unmöglich machen, eine private Rentenversicherung eine gute und sinnvolle Alternative dar. Ebenso kann mit einer privaten Rentenversicherung die Lücke der gesetzlichen Rentenversicherung gerade bei Geringverdienern zu teilweise deutlich besseren Konditionen geschlossen werden, als es mit einer klassischen Lebensversicherung möglich wäre.

Riester-Rente statt Lebensversicherung?

Eine weitere, sinnvolle Vorsorge-Alternative zu einer klassischen Lebensversicherung kann die sogenannte Riester-Rente darstellen (vgl. hier). Aufgrund der staatlichen Förderung lohnt sich ein Abschluss einer solchen Zusatzrente beispielsweise zumindest / besonders für Familien mit mehreren Kindern, da für jedes vorhandene Kind ab 2008 jährlich 300 Euro Zuschuss vom Staat bezahlt wird, für ältere Kinder immerhin noch 184 Euro. Für jeden Erwachsenen gibt es einen Jahreszuschuss von 154 Euro. Allerdings müssen zum Erreichen der Maximalförderung monatlich mindestens vier Prozent vom Brutto als Anlagebetrag eingezahlt werden. Die Ausschüttung der Riester-Rente kann nur als Rentenleistung, also monatliche Summenzahlung nach Ablauf, vereinbart werden. Die Auszahlung einer größeren Teilsumme nach Ablauf ist hier nur bis maximal 30% des Gesamtbetrages möglich. Varianten wie z.B. Wohnriester können individuell auch eine interessante alternative Lösung sein.

Basisrente / Rürup-Rente im Vergleich

Auch die Basisrente (hier mehr) zählt zwar per Definition zu den Lebensversicherungen, wird aber im allgemeinen Sprachgebrauch als Rentenversicherung bezeichnet. Diese auch als Rürup-Rente bezeichnete Versicherung bietet unter anderem Selbständigen oder besonders viel verdienenden Menschen, die keine Riester-Rente abschließen können, eine sinnvolle Alternative. Ein Nachteil der Basis-Rente ist jedoch, dass sie im Gegensatz zu anderen Lebens- und Rentenversicherungen relativ unflexibel ist, da hierbei ausschließlich eine Rentenleistung zur Auszahlung möglich ist. Eine Auszahlung einer Kapitalsumme oder eines größeren Teilbetrages wie bei der Riester-Rente ist hier nicht gestattet.

Betriebliche Altersvorsorge vs Lebensversicherung

Eine dritte Option besteht in der Betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Diese steht ausschließlich Arbeitnehmern zu, da hierbei der Arbeitgeber einen Teil des Gehaltes seines Mitarbeiters direkt in die bAV einzahlt. Da diese Zahlungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden dürfen, ergibt sich hieraus für den Arbeitgeber ein Anreiz. Der Arbeitnehmer profitiert durch die etwas geringeren steuerpflichtigen Gehaltszahlungen von verhältnismäßig größeren Beitragszahlungen in seine Altersvorsorge, da diese für ihn steuerfrei sind. Gemäß dem Betriebsrentengesetz sind hierfür folgende fünf Optionen zulässig: Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktversicherung. In welcher dieser Formen der Leistungszusage der Arbeitgeber die Betriebliche Altersvorsorge abschließt, bleibt jedoch ihm überlassen.

Alle drei zu den privaten Rentenversicherungen zählenden Arten, die Basisrente, die Riester-Rente und die Betrieblichen Altersvorsorge haben gegenüber allen anderen Formen der Lebensversicherung einen entscheidenden, gesetzlichen Vorteil: Sie zählen zur sogenannten zweiten Schicht der Altersvorsorge und dürfen daher nicht gepfändet, beliehen oder im Falle der Arbeitslosigkeit auf das ALG II angerechnet werden. Die mangelnde Flexibilität bei der Ausschüttung der Leistungen macht sie für viele Menschen jedoch eher unattraktiv zur Lebensversicherung im Vergleich.

Gut zu wissen: Rendite von Lebensversicherungen

Verzinsung von Lebensversicherungen

Verzinsung von Lebensversicherungen Die Statistik zeigt die Entwicklung der laufenden Verzinsung der Lebensversicherer in Deutschland im Zeitraum von 1995 bis 2013. Abgebildet wird die durchschnittliche laufende Verzinsung oder auch Überschussbeteiligung der Branche (45 Lebensversicherer). Die laufende Verzinsung ist eine vertraglich vereinbarte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen aus dem Versicherungsgeschäft des Versicherers. Für das Jahr 2013 liegt die Überschussbeteiligung der Lebensversicherungsbranche bei durchschnittliche 3,6 Prozent. (Quelle: Statista, map-report, Assekurata)

Vertragsdetails: Voraussetzungen & Beschränkungen

Sowohl die Entscheidung einer Gesellschaft über die Annahme eines Antrages für eine Lebensversicherung als auch die vom Versicherungsnehmer zu leistenden Versicherungsbeiträge werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst: So spielen das Alter, das Geschlecht sowie der Gesundheitszustand, d.h. etwaige Vorerkrankungen der versicherten Person, eine große Rolle. Ebenso werden die angestrebte Versicherungsleistung und die Laufzeit berücksichtigt. Viele Versicherer beziehen zusätzlich noch bestimmte Berufsgruppen sowie einige als besonders riskant geltende Sportarten und Freizeitaktivitäten wie Motorsport, Klettern, Fallschirmspringen oder Kampfsport mit in die Entscheidung ein, insbesondere bei Teilnahme an Wettkämpfen.

Generell gibt es jedoch Altersgrenzen, ober- bzw. unterhalb derer eine Lebensversicherung nicht abgeschlossen wird. Diese variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft ein wenig. Gleiches gilt ebenso für die Höhe der Versicherungssummen.

Bei Abschluss einer Lebensversicherung werden im Vertrag alle relevanten Einzelheiten festgehalten. So finden sich dort neben dem Versicherungsfall, wann also der Versicherer konkret zahlen muss, Umfang des Auszahlungsbetrages bzw. Höhe der monatlichen Auszahlungen (z.B. bei Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen) sowie den vom Versicherungsnehmer zu leistenden Beitragszahlungen. Ferner werden in diesem Zusammenhang die Bezugsberechtigten festgelegt, falls die versicherte Person nicht gleichzeitig Leistungsempfänger sein soll, z.B. im Fall einer Sterbegeldversicherung (siehe hier). Daneben finden sich im Vertrag die Rückkaufwerte sowie die Summen für den Fall einer Beitragsfreistellung, sofern dies im Vertrag als Option mit vorgesehen ist.

Die mit dem eingezahlten Kapital von der Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten Überschüsse werden anteilig an die Versicherungsnehmer, in Form von Überschussbeteiligungen, mit dem zu zahlenden Beitrag verrechnet. Nur selten werden diese Überschüsse bei Fälligkeit der Versicherungssumme als Bonus mit ausgezahlt. Dies führt in der Regel zu einem deutlich niedrigeren Zahlbeitrag für den Kunden. Die einzige Ausnahme bilden hierbei fondsgebundene Lebensversicherungen, da die erwirtschafteten Kapitalerträge vollständig an Versicherungsnehmer ausgeschüttet werden.

Was geschieht bei vorzeitiger Kündigung? Optionen?

Da Lebensversicherungen immer über einen beträchtlichen Zeitraum laufen, oftmals mehrere Jahrzehnte und damit bis zur halben Lebensspanne eines Menschen, führen Änderungen in der Lebenssituation vieler Menschen dazu, dass sie ihre Lebensversicherungen nicht mehr weiter bezahlen können, oder aber zeitnah an Kapital herankommen müssen oder wollen.

Zum Schutz der Verbraucher in einem solchen Fall wurde vor einiger Zeit der sogenannte Rückkaufwert als verbindliche Mindestabsicherung eingeführt. Dieser bezeichnet den bei Vertragsabschluss festgelegten und zugesicherten Betrag, der im Falle einer vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung durch den Kunden vom Versicherer an diesen ausgezahlt werden muss. Dieser Betrag fällt jedoch, insbesondere innerhalb der ersten Jahre, deutlich geringer aus, als die Summe der einbezahlten Beiträge bzw. der im Versicherungsfall ausbezahlte Betrag. Somit bedeutet ein Rückkauf für den Verbraucher immer einen deutlichen, finanziellen Verlust.

Aufgrund dieser Tatsache hat sich im Verlauf der Jahre ein sogenannter Zweitmarkt für Lebensversicherungen gebildet. Hier kaufen Firmen die Versicherungsverträge von Versicherungskunden auf, meist zu einem deutlich über dem jeweiligen Rückkaufwert liegenden Betrag. Dies kann für den Verbraucher einen deutlich höheren Auszahlungsbetrag bedeuten. Allerdings warnen viele Verbraucherportale, unter anderem die Stiftung Warentest, vor unseriösen Firmen. Diese wollen oftmals Lebensversicherungsverträge nicht in einem Betrag, sondern in Raten bezahlen, oder sogar eine Gebühr verlangen und teilweise weniger als den tatsächlichen Rückkaufwert anbieten. Daher ist eine genaue Prüfung der Angebote vor Verkauf einer Lebensversicherung unbedingt notwendig. Das ZDF Magazin „WISO“ hat sich mit dem Thema „Rückkauf oder Verkauf einer Lebensversicherung“ ebenfalls beschäftigt. Zu finden ist der Beitrag auf YouTube unter folgender Adresse: www.youtube.com/watch?v=eWF3Mg4KnFU.

Im Großen und Ganzen gilt die Mitgliedschaft einer solchen Zweitmarktfirma im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) e.V. als ein deutliches und sicheres, wenn auch nicht alleiniges Qualitätsmerkmal.

Eine weitere Option des Versicherungsnehmers, falls die Beiträge für die Versicherung aufgrund veränderter, finanzieller Umstände nicht mehr gezahlt werden können, ist die Beitragsfreistellung seiner Lebensversicherung. Die Versicherungssumme wird dabei entsprechend der bislang gezahlten Beträge gesenkt, wird aber im Versicherungsfall ausgezahlt. Der Vertrag ruht somit beitragsfrei für den Kunden und kann bei erneuter Liquidität jederzeit wieder aufgenommen und weitergeführt werden. Diese Option stellt häufig die finanziell günstigere Alternative zum Rückkauf dar, da der im Versicherungsfall ausgezahlte Betrag in den meisten Fällen noch über dem Rückkaufwert liegt.

Wie findet man die passende Lebensversicherung?

Aufgrund der Vielzahl der Versicherungsgesellschaften und der Vielfalt der auf dem deutschen Markt angebotenen Lebensversicherungen ist es sinnvoll, sich vor Abschluss eines solchen Vertrages erst einmal umfassend zu informieren. Mittlerweile gibt es im Internet diverse Vergleichsportale wie check24.de, tarifcheck24.com, toptarif.de oder financescout24.de, auf denen man sich viele verschiedene Versicherungsgesellschaften und ihre Angebote anschauen kann, aber auch Anbieter wie focus.de oder finanztip.de, die unterschiedliche Angebote vergleichen haben.

Selbstverständlich werden auch immer wieder verschiedene Anbieter und deren Lebensversicherungsprodukte von Einrichtungen wie Stiftung Warentest und der Zeitschrift „Finanztest“ unter die Lupe genommen und eingehend geprüft und bieten daher ebenfalls eine gute Orientierungshilfe für Verbraucher. Aufgrund der schnellen Entwicklung auf dem Versicherungsmarkt und ständig neu auf den Markt kommenden Produkten in diesem Sektor kann man jedoch leider immer nur eine gewisse Zeit lang auf diese Vergleiche zurückgreifen, da sie recht schnell überholt sein können.

Möchte man jedoch ganz individuell die wirklich richtige und passende Lebensversicherung für sich selbst finden, dann sollte man sich nicht scheuen, einen unabhängigen Finanz- und Versicherungsmakler aufsuchen. Dieser kann aufgrund vieler Fakten wie beispielsweise Bewertungslisten von Ratingagenturen (z.B. Morgen & Morgen) sowie seiner Erfahrung aus der Vielzahl von Angeboten das jeweils beste und günstigste für den Kunden heraussuchen. Durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) von 2008 sind Makler im Gegensatz zu sonstigen Beratern gesetzlich verpflichtet, ausschließlich kundenorientiert zu beraten, da sie für jede Beratung in vollem Umfang haftbar sind (09.04.2013).

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