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HUNDEVERSICHERUNG(EN): ARTEN UND ANBIETER

Die Hundeversicherung: ein Muss für Hundebesitzer

Eine Versicherung für den besten Freund des Menschen: Die wenigsten denken beim Erwerb eines Hundes an eine Versicherung. Und wenn, dann doch eher an die Hundehaftpflichtversicherung. Aber kann man sich auch vor den Kosten schützen, die durch einen Tierarztbesuch entstehen? Wie sinnvoll sind solche Versicherungen? Wie viel kostet so etwas?

 
Junger Dackel beißt Mann in den Fuß

Junger Dackel beißt Mann in den Fuß (© a_wittich / Fotolia)

Zu aller erst: die Hundehaftpflichtversicherung

Im Allgemeinen kommt die Privathaftpflichtversicherung für Schäden auf, die kleine Haustiere, wie Hamster oder Wellensittiche, verursachen. Etwas anderes ist es, wenn ein Personen- oder Sachschaden durch einen Hund angerichtet wird. Sei es, dass Nachbars Blumenbeet verwüstet wird oder gar ein Mensch oder ein Tier gebissen wurde: Haftbar ist zunächst der Tierhalter - im Zweifelsfall mit seinem gesamten Vermögen.

Die Rechtsgrundlage findet sich in § 833 Bürgerliches Gesetzbuch: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen."

 

Youtube: Hund beisst zu - ein Beispiel
(www.youtube.com/watch?v=lcIUjGnCTgs)

Gesetzliche Verpflichtung?

Hunde sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. In einigen Bundesländern, wie Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt, ist eine Hundehaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. In einigen anderen Bundesländern gilt die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung nur für Kampfhunde.

Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung

Die Hundehaftpflichtversicherung reguliert Schäden bei Personen, Sachen oder im Vermögen bis zur vereinbarten Deckungssumme. Dabei prüfen die Versicherungen auch, ob und in welcher Höhe ein Schadensersatz berechtigt ist. Kommt die Versicherungsgesellschaft im Rahmen dieser Prüfung zu dem Ergebnis, dass nicht alle Ersatzansprüche auszugleichen sind, wehrt die Versicherung diese Ansprüche auf ihre Kosten ab.

Die richtige Deckungs-/Versicherungssumme

Zunächst muss man wissen, dass der Hundehalter uneingeschränkt für Schäden haftet, die sein Hund verursacht. Aus diesem Grund ist besonderes Augenmerk auf eine ausreichende Deckungssumme zu legen. In diesem Zusammenhang ist weiter zu beachten, dass sich der Ersatzanspruch, je nach Schaden, über Jahre hinweg erstrecken kann, dass heißt, auch zukünftiges Vermögen oder Einkommen des Hundehalters können gefährdet sein. Daher sollte die Deckungssumme fünf Millionen Euro nicht unterschreiten. Manche Gesellschaften bieten standardmäßig 15 Millionen Euro Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an (HUK-Coburg), während andere Versicherer (Ergo) bei drei Millionen Euro liegen.

Welche Leistungen sollten drin sein?

Bei der Wahl einer Hundehaftpflichtversicherung reicht es nicht aus, auf die richtige Höhe der Deckungssumme zu achten. Vielmehr sollte man dabei bedenken, ob die angebotenen Leistungen auch den individuellen Umständen des Versicherungsnehmers Rechnung tragen.

Sind Sie Mieter einer Wohnung, kann es wichtig sein, dass Ihre Hundehaftpflichtversicherung auch Schäden ausgleicht, die Ihr Hund am Eigentum des Vermieters verursacht. Beispielsweise seien hier die verunreinigte Auslegware oder der zerkratzte Türrahmen erwähnt.

Den Ausgleich von Mietsachschäden zu vereinbaren kann sich auch lohnen, wenn Sie oft verreisen. Zum Mietsachschadenersatz gehört auch das Mobiliar im Hotelzimmer oder in einer Ferienwohnung.

Vor dem Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sollte zudem geklärt werden, ob diese auch dann eintritt, wenn der Schaden passiert, während Ihr Hund durch eine dritte Person, Nachbarn, Bekannte oder Verwandte, geführt wird - sei es, dass Sie krank oder anderweitig verhindert waren.

Nicht zuletzt sollte die eigene Hundehaftpflichtversicherung in Leistung treten, wenn Ihr Hund oder Sie selbst geschädigt werden und der Schädiger nicht über eine (Hunde-)Haftpflichtversicherung verfügt oder den Schaden nicht durch eigene Mittel ausgleichen kann.

Wann leistet eine Hundehaftpflicht nicht?

Beinahe alle Versicherungsgesellschaften regulieren Ansprüche auch dann, wenn der Hund zum Schadenszeitpunkt nicht angeleint war. Sofern jedoch in dem betreffenden Ort ein Leinenzwang bestand, kann es geschehen, dass die Versicherung Ihnen eine Mitschuld anlastet und den Schadensausgleich nicht vollständig übernimmt.

Grundsätzlich übernimmt die Versicherung den Schutz nur bei einer privaten Hundehaltung. Gewerblich oder dienstlich genutzte Tiere müssen anderweitig versichert werden.

Zum Ausschluss jeglicher Versicherungsleistungen gehört Vorsatz. Auf die Einrede von grober Fahrlässigkeit wird hingegen von den meisten Gesellschaften verzichtet.

Wichtig ist auf jeden Fall zu wissen, dass Schäden an der eigenen Person, den eigenen Sachen oder Vermögen nicht durch die Hundehaftpflichtversicherung ersetzt werden.

Optimieren Sie Ihre Versicherung

Bei einigen Versicherern ist das Alter des Hundehalters mitausschlaggebend für die Höhe des Beitrags. Oftmals lässt sich durch einen Selbstbehalt, dass bedeutet, im Schadensfall beteiligt sich der Versicherungsnehmer mit einer vereinbarten Summe am Schadensausgleich, der Beitrag senken. Aber nicht immer lohnt sich ein Selbstbehalt, da die Beitragsersparnis oftmals nur minimal ist.

Auch bei der Zahlungsweise lässt sich sparen. In den meisten Fällen erheben die Versicherungsgesellschaften bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Beitragszahlung einen Aufschlag bis zu fünf Prozent. Empfehlenswert ist daher die Beitragsentrichtung ein Mal im Jahr.

Beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung sollte man auch prüfen, ob sich dadurch Rabatte bei bereits bestehenden Versicherungen realisieren lassen. Bei der HUK Coburg kann man beispielsweise ein Beitragsnachlass von fünf Prozent auf eine bestehende KFZ-Versicherung durch den Abschluss von zwei (anderen) Versicherungen erzielen.

Die Laufzeit eines Vertrages sollte ein Jahr nicht überschreiten, damit der Versicherungsnehmer flexibel bleibt.

Auch sinnvoll: die Hundekrankenversicherung

Mit einer Hundekrankenversicherung kann sich der Hundehalter vor finanziellen Belastungen schützen, die durch die Behandlung seines Lieblings entstehen können. Je nach Tarif und Vereinbarung übernimmt eine Hundekrankenversicherung die Kosten eines Tierarztes für:

• ambulante Behandlungen
• Vorsorge und Impfungen
• Wurmkuren
• Zecken- oder Flohprophylaxe

Weiter können dies auch die Kosten für eine Operation, für den Unfall- und Krankenschutz sein.

 

Youtube: Tierärzte im Einsatz
(www.youtube.com/watch?v=xaZ1FOmPkbU)

Leistungen in der Hundekrankenversicherung

Eine Hundekrankenversicherung bieten längst nicht alle Versicherungsgesellschaften an. Sie soll das Risiko der Kosten einer Behandlung durch den Tierarzt abdecken. Darüber hinaus kommen Aufwendungen durch den Aufenthalt des Tieres in einer Tierklinik oder die Kosten für Operationen in Betracht.

Wartezeit bei Krankenversicherungen für Hunde

Die meisten Versicherer arbeiten mit einer Wartezeit, nach deren Ablauf erst Leistungen beansprucht werden können. Diese Wartezeit liegt zwischen 30 Tagen und drei Monaten. Die Uelzener Versicherung verlangt beispielsweise eine Wartezeit von 30 Tagen, während Allianz, Helvetia und Agila drei Monate ausweisen. Dafür besteht bei den drei letztgenannten keine Wartefrist bei einem Unfall.

Erstattungsgrenzen

Einige Versicherer beschränken die Leistungen auf einen bestimmten Erstattungssatz pro Jahr. So zum Beispiel die Allianz für ambulante und stationäre Leistungen auf 3.000 Euro, die Helvetia in ihrem Basistarif auf 2.500 Euro im Versicherungsjahr.

Ein wichtiger Aspekt bei der Wahl der richtigen Versicherung kann die Antwort auf die Frage sein: Erstattet die Versicherung auch Aufwendungen für Impfungen und Vorsorge? Schließlich sind dies Kosten, die regelmäßig auf einen Hundehalter zukommen. Die Uelzener Versicherung schließt diese Leistungen aus, während im Komfort-Tarif der Helvetia 100 Euro und bei der Agila 65 Euro im Jahr erstattet werden.

Eintrittsalter und Höchsteintrittsalter

Wichtig zu wissen: Nicht alle Hunde werden uneingeschränkt in eine Hundekrankenversicherung aufgenommen. Bei der AXA können Hunde zum Beispiel erst ab dem vierten Lebensmonat aufgenommen werden, während Allianz und Agila schon von der achten Lebenswoche an versichern.

So wie es ein Mindest-Aufnahme-Alter gibt, existiert auch eine Höchstaltersgrenze, nach der keine Hunde mehr versichert werden.

Anbieter und Kosten solcher Hundeversicherungen

Wenig Auswahl? - Eine Hundehaftpflichtversicherung bieten die meisten Versicherungsunternehmen an. Anders sieht es für eine Hundekrankenversicherung aus: Hier gibt es nur wenige, meist spezialisierte, Anbieter. In beiden Fällen aber gilt: Vergleichen lohnt sich.

Während eine gute Hundehaftpflichtversicherung bereits für unter hundert Euro Beitrag im Jahr erhältlich ist, belaufen sich die jährlichen Beiträge für eine Hundekrankenversicherung schnell auf das Drei- bis Fünffache dieser Summe.

Vergleichsmöglichkeiten zur Hundeversicherung

Internetseiten, die Versicherungsvergleiche anbieten, gibt es zwischenzeitlich wie Sand am Meer. Allerdings sollte man Vergleiche auf mehreren Plattformen ausführen, da sich nicht immer alle Versicherer an den Vergleichsmöglichkeiten beteiligen oder beteiligt sind.

Hinzu kommt, dass Versicherungen ihre Tarife gerne so gestalten, dass ein Eins-zu-Eins-Vergleich unmöglich ist. Deshalb ist es unerlässlich, dass die eigenen Anforderungen klar definiert sind.

Auf der sicheren Seite ist der Versicherungsnehmer, wenn er sich an offizielle Test- und Beratungsmöglichkeiten wendet, wie Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentralen sie anbieten. (05.01.2013)

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