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KAPITALVERSICHERUNG

Was genau ist eine Kapital-Versicherung?

Die Kapitalversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der zum Ende der Laufzeit des Vertrages entweder eine feste monatliche Rente bis zum Lebensende ausbezahlt oder aber eine einmalige Zahlung vorgenommen wird.

Die Kapitalversicherung dient sowohl der Vorsorge für das eigene Alter als auch der Absicherung von hinterbliebenen Angehörigen im Falle des Todes. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf des Vertrages, so wird die volle Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin angefallenen Überschussanteile ausbezahlt. Unter Überschussanteilen versteht man die Zinsen, die sich durch die Kapitalbildung im Laufe der Versicherungszeit angesammelt haben.

Im so genannten Erlebensfall erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme selbst. Je früher eine Kapitalversicherung abgeschlossen wurde, desto höher wird die spätere Auszahlungssumme und desto niedriger sind die im Verlauf zu zahlenden Beiträge. Eine Kapitalversicherung kann darüber hinaus auch auf den jeweils individuellen Bedarf des Versicherungsnehmers zugeschnitten werden. Je nach Priorität kann zum Beispiel die Versicherungssumme für den Todesfall doppelt so hoch abgeschlossen werden, wie die Summe für den Erlebensfall. Dies macht unter Umständen Sinn bei noch sehr jungen Familien mit bislang wenig eigenem Kapital, um diese sinnvoll für den Ernstfall abzusichern.

 
Wer früh einzahlt, hat am Ende mehr

Wer früh einzahlt, hat am Ende mehr (© MH / Fotolia)

Auch als dynamisch wachsende Variante

Eine Form der Kapitalversicherung ist die so genannte dynamische Versicherung. Hierbei wird berücksichtigt, dass der Lebensstandard mit den Jahren wächst und der Wert des Geldes gleichzeitig sinkt. Entsprechend höher kann der finanzielle Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt im Vergleich zum Zeitpunkt des Abschlusses der Kapitalversicherung sein. Beim dynamischen Versicherungsmodell erhöhen sich die Summe der Versicherung und daraus resultierend auch die Beiträge in regelmäßigen Intervallen (siehe auch Beitragsdynamik). Als Erhöhungsmaßstab gilt hierbei üblicherweise die gesetzliche Rentenversicherung im Kontext der Steigerung des hier gegebenen Höchstbeitrages. (21.01.2008)


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