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RHEINISCHER GEMEINDEUNFALLVERSICHERUNGSVERBAND

Gesetzliche Unfallversicherung in NRW

Der Rheinische Gemeinde Unfallversicherungs Verband (GUVV) ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese ist wie beispielsweise die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten-, und Pflegeversicherung ein Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland.

Der GUVV ist ein Träger der öffentlichen Hand und leistet als solcher für die Angestellten und Beschäftigten der Kommunen und Verbände (Krankenhäuser, Sparkassen usw.) im Rheinland, der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf den Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz umfasst weiterhin, sofern die Einrichtungen von den Kommunen getragen werden, Kinder in Tageseinrichtungen und Schüler/Schülerinnen. Gemeinnützige Tätigkeiten, welche in Privathaushalten ausgeübt werden und auch der öffentlichen Hand unterliegen, sind ebenfalls versichert.

Der Versicherungsschutz für die vorgenannten Einrichtungen und Betreuten ist generell beitragsfrei. Die Finanzierung der Unfallversicherung wird durch die Städte und Gemeinden bzw. weiterer Mitgliedsunternehmen vorgenommen.

Der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband ist ein Dienstleister, welcher verschiedene Serviceangebote, respektive in der Beratung und Aufklärung übernimmt. Diese beinhalten unter anderem auch Schulungen für Versicherungsnehmer und die Mitgliedsunternehmen. Auch versteht sich der GUVV nicht als Privatversicherung mit Gewinnorientierung, sondern als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer eigenen Selbstverwaltung.

Die Selbstverwaltung wird durch den Vorstand und die Vertreterversammlung geführt. Laufende Geschäfte übernehmen hauptamtlich der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin als Verbandsvorsitz.

Der Verwaltungssitz in Düsseldorf beschäftigt ca. 300 Mitarbeiter, unter anderem UnfallsachbearbeiterInnen, BerufshelferInnen, ChemikerInnen, PädagogInnen, Juristen und ArbeitsmedizinerInnen. Diese sind für alle Belange, welche die Versicherungsnehmer antragen, zuständig.

Die Finanzierung erfolgt wie bereits erwähnt über die Mitgliedsunternehmen und Verbände. Diese Beiträge werden beispielsweise für gemeinnützige Tätigkeiten der nur zeitweise Versicherten, wie der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft usw., verwendet. Die Beitragsberechnung erfolgt seitens des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes nach der Einwohnerzahl der beteiligten Städte und Gemeinden berechnet. Aus Zinseinnahmen und Regressanträgen erhält der GUVV weitere finanzielle Mittel.

1998 erfolgte in den Städten Essen, Köln und Düsseldorf eine Eingliederung der Eigenunfallversicherungen. Seit dieser Zeit ist der Rheinische Gemeindeunfallversicherungsverband der alleinige und einzige öffentliche Unfallversicherungsträger in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf.

Die Arbeit des Verbandes ist durch eine ständig wachsende Zusammenarbeit von Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen geprägt. 1999 wurde ein Koordinierungsrat aus den öffentlichen Unfallversicherungsträgern (Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe, Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband, Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen) gebildet. Dieser bündelt in seiner Arbeit die Kompetenzen der vier Trägergesellschaften und nimmt Stellung bezüglich der Entwicklung in der Gesetzgebung der Unfallversicherung.

Über das Informationsblatt „infoplus“ und den Pressedienst „Presseplus“ werden in Regelmäßigkeit die Verbandsmitglieder, als auch die Versicherungsnehmer über Neuigkeiten informiert.


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