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SONDERKÜNDIGUNGSRECHT

Recht zur Sonderkündigung eines Vertrags

Ein Sonderkündigungsrecht ist das Recht zur Kündigung eines Vertragsverhältnisses abweichend von den Fristen einer normalen Kündigung. Das Sonderkündigungsrecht kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn der Vertragspartner einseitig die Versicherungsbedingungen ändert.

Der häufigste Fall ist die Beitragserhöhung einer Versicherung. Mit dem neuen Beitragsbescheid muss der Versicherer den Versicherten darauf hinweisen, dass er das Sonderkündungsrecht in Anspruch nehmen kann. So kann er z.B. seine Kfz-Versicherung doch noch wechseln, obwohl er die Kündigungsfrist für die reguläre Kündigung versäumt hat.

 
Beitragserhöhung bringt Sonderkündigungs-Recht

Beitragserhöhung bringt Sonderkündigungs-Recht (© M & S Fotodesign / Fotolia)

Außerordentlich kündigen bei Beitragserhöhung

Auch bei einer Sonderkündigung aufgrund einer Beitragserhöhung gilt es, die Frist zu beachten. Meist liegt diese bei einem Monat ab Zugang des Schreibens der Versicherung. Wird die Frist versäumt, erklärt der Versicherte auch automatisch seine Zustimmung zu dem höheren Tarif.

Ebenso steht einem Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wird. So kann z.B. das Versicherungsunternehmen den Vertrag kündigen, wenn der Kunde seine Beiträge nicht bezahlt. Oder ein Verbraucher kann seinen Telefonanschluss kündigen, wenn dieser nicht richtig funktioniert und vom Anbieter nichts unternommen wird, das Problem zu beseitigen.

Auch Mietern wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt z.B. wenn der Vermieter eine Modernisierung der Wohnung ankündigt, der Vermieter stirbt oder unter bestimmten Bedingungen auch bei einer Mieterhöhung. Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn die Wohnung unbewohnbar wird, z.B. aufgrund eines Wasserschadens. (22.01.2008)

Siehe auch:

Sonderkündigungsfrist

Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

Neues Auto, neue Autoversicherung?

Kündigung KFZ-Versicherung


Sonderkündigungsfrist |
 
Todesfallleistung



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