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ZAHNVERSICHERUNGEN

Ergänzende Zahn-Versicherungen zur GKV

Grundsätzlich werden die Kosten beim Zahnarzt für Zahnbehandlungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Im Bereich des Zahnersatzes ist es allerdings so, dass inzwischen maximal 65 Prozent der Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, und das auch nur dann, wenn man über mindestens 10 Jahre hinweg jedes Jahr eine Kontrolle beim Zahnarzt nachweisen kann. Ist dieses nicht der Fall, beträgt der Zuschuss nur noch 60 Prozent (bei Kontrollen in den letzten fünf Jahren) oder nur 50 Prozent. Aus diesem Grunde ist eine private Zahnzusatzversicherung fast unverzichtbar geworden.

Das heute verfügbare Angebot an ergänzenden Zahnversicherungen ist mittlerweile sehr groß, sodass sich der Kunde zwischen einer großen Auswahl entscheiden kann.

Die Kosten für eine private Zahnversicherung richten sich vor allem nach dem Eintrittsalter des Versicherten: Für Kinder ist die Zahnversicherung beispielsweise schon für wenige Euro im Monat zu erhalten, ein 30-jähriger Mann zahlt einen durchschnittlichen Beitrag von rund 10 Euro im Monat.

Die private Zahnversicherung übernimmt die Differenzkosten zwischen dem Rechnungsbetrag des Zahnarztes im Rahmen einer Zahnersatzbehandlung und dem Anteil, den die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. Dieses geschieht entweder in voller Höhe, oder auch zu einem bestimmten Anteil von zumeist 80-90 Prozent der Differenzkosten.

Neben der Kostenerstattung für Zahnersatz, bieten viele Zahnversicherungen in ihrem Tarif auch an, dass man hochwertigere Materialien bei der Zahnbehandlung kostenmäßig erstattet bekommen kann. So können zum Beispiel auch optisch ansprechendere Materialien wie Keramik verwendet werden, wofür die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht übernehmen würde.

Beim Abschluss einer Zahnversicherung sollte man darauf achten, dass in den meisten Fällen eine so genannte "Sperrfrist" nach Vertragsabschluss gilt. Diese beträgt zumeist sechs Monate und besagt, dass in diesem Zeitraum nach Abschlussdatum noch keine Behandlungen erstattet werden. Damit will die Versicherung vermeiden, dass man sich nur aufgrund anstehender teurer Behandlungen versichert.

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