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WIE RECHNET MAN MIT ZAHNVERSICHERUNGEN AB? |
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Wie leisten die Zahn-Zusatztarife?
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Die meisten Bundesbürger sind bereits mit dem Thema "Zuzahlungen bei Zahnbehandlungen beim Zahnarzt" konfrontiert worden. Dabei geht es um den Teil der Zahnarztrechnung, der nicht über den gültigen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgedeckt ist. Dieser Katalog umfasst eine sehr detaillierte Aufstellung, für welche Zahnbehandlung die GKV in welcher Höhe Leistungen erbringen muss. Das vielleicht einfachste Beispiel ist die "normale" Füllung, eine Plombe. Während die GKV im Allgemeinen nur die Behandlung unter Verwendung des Materials Amalgam ersetzt, kann der Kunde durch eine Zahn-Zusatzversicherung ein höherwertiges Material wählen, ohne die zusätzlich anfallenden Kosten allein tragen zu müssen. Er reicht vielmehr die Zahnarztrechnung an seinen privaten Krankenversicher weiter und beantragt die tariflich vereinbarte Leistungsquote als Zuschuss zur Rechnung. So kann ein Zahnarzt beispielsweise eine einfache Zahnfüllung unter Beachtung des Leistungskataloges durch die GKV berechnen. Hierbei fließen sowohl die Arbeitsleistung des Arztes selbst als auch die Material- und Laborkosten in die Gesamtrechnung mit ein. Entscheidet sich der Patient jedoch für die Verwendung eines anderen Materials und einer anderen Behandlungsmethode (z. B. Keramik statt Amalgam oder eine höherwertige Arbeitstechnik bei der Behandlung selbst), so bezuschusst der private Krankenversicherer die dann erfolgten Mehrkosten der Behandlung nochmals im vereinbarten Leistungsumfang. So ist es dem Kunden möglich, ein höherwertiges Material oder eine aufwändigere Behandlung zu wählen, ohne die Überschreitung des durch den Leistungskatalog festgesetzten Zuschuss der GKV allein tragen zu müssen.
Der Versicherungsmarkt bietet eine große Vielfalt solcher Versicherungen an. Dabei handlt es sich nicht nur um private Versicherer, auch die Krankenkassen selbst bieten meist eine Absicherung der Mehrkosten bei Leistungen an, die durch den grundsätzlichen Zuschuss nicht gedeckt sind.
Die Höhe der Kosten und Leistung der privaten Versicherungen sind im Allgemeinen relativ leicht überschaubar. Es geht meist um eine prozentuale Bezuschussung der gesamten Zahnarztrechnung (also inklusive Material- und Laborkosten), eine prozentuale Bezuschussung der Restkosten nach Abzug der Leistung durch die GKV oder sogar die Bezuschussung bis zur vollständigen Höhe der jeweiligen Rechnung. Bei sämtlichen Formen dieser Versicherungen ist jedoch der Vergleich von Beitragshöhe und Leistung immer anzuraten. Auch spielt das Alter des Antragsstellers grundsätzlich eine wchtige Rolle. Zu beachten ist darüber hinaus, dass es im Allgemeinen recht lange Wartezeiten gibt, in denen der nun privat zusatzversicherte keine Leistung zu erwarten hat. Die durch einschlägige Fachzeitschriften durchgeführten Tests und Beurteilungen bieten dahingehend meist einen guten Überblick und zeigen Beispiele auf, an denen sich die Patienten orientieren können.
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Zahn-Ergänzungsversicherungen
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