Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt zur Auszahlung, wenn der Arbeitnehmer in seinem momentanen Beruf aufgrund eines Unfalls oder auch einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Sie kommt nicht nur für die volle Berufsunfähigkeit auf, auch deckt sie zusätzlich eine teilweise Berufsunfähigkeit ab. Arbeitnehmer können auch eine sogenannte Einmalleistung erhalten, wenn sie nur teilweise berufsunfähig sind. Zum Tragen kommt diese beispielsweise für eine Wiedereingliederung in das Berufsleben für einen behindertengerechten Umbau oder auch für eine Rehabilitationsmaßnahme.
Die Berufsunfähigkeit der Nürnberger Versicherung ist in dieser Angelegenheit sehr flexibel. Im Falle einer Berufsunfähigkeit erhält der Versicherungsnehmer von der Nürnberger Versicherung eine garantierte Rente mit einem zusätzlichen Guthaben an Fonds beispielsweise als: - Sofortrente - einer zusätzlichen Rente.
Für den Fall des Ablebens des Versicherten, zahlt die Berufsunfähigkeit der Nürnberger Versicherung das gesammelte Fondsguthaben an die Begünstigten aus.
Erlebt der Versicherte das Vertragsende bzw. läuft die Versicherung aus, zahlt die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung das ersparte Fondsguthaben an diesen aus. Aufgrund von hohen Wertsteigerungen der Fondsanlage und der Versicherungsdauer, welche zumeist lang ist, übersteigt es leicht den Wert der tatsächlich gezahlten Beiträge. Auch hier hat der Versicherte die Möglichkeit, die Auszahlungen als Sofortrente, die Auszahlung in Anteilsscheinen oder eine Auszahlung einer lebenslangen Rente zu fordern.
Eine Beleihung der Nürnberger Versicherung zur Berufsunfähigkeit kann vom Versicherten bei Bedarf beantragt werden.
Das Eintrittsalter ist festgelegt auf Personen im Alter von 6 bis maximal 50 Jahren. Die Versicherungsdauer beläuft sich auf mindestens 15 Jahre. Eine Jahresrente ist möglich von 600 Euro bis 60.000 Euro, Der Mindestbeitrag der Nürnberger Berufsunfähigkeit beträgt 10 Euro. Wird seitens des Versicherten eine Schulunfähigkeitsabsicherung gewünscht, so erhöht sich der monatliche Beitrag auf 5 Euro.
Über die Berufsunfähigkeit der Nürnberger Versicherung kann man auch verschiedene Zusatzbausteine dem Grundvertrag hinzufügen.
Die Nürnberger SchnellHilfe gibt unkompliziert und schnell finanzielle Entlastung. Tritt eine schwere Erkrankung ein, bekommt der Versicherte umgehend finanzielle Stütze, auch wenn er nicht berufsunfähig ist.
Stellt sich bei der versicherten Person aufgrund einer seelischen, geistigen oder körperlichen Krankheit eine Pflegebedürftigkeit ein, greift die Nürnberger Pflegerente.
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