Die Holding Mannheimer AG ist die Obergesellschaft von dem Mannheimer Konzern. In Deutschland gehört zu der Mannheimer AG Holding die Mannheimer Versicherungs AG, die für Haftpflicht und Unfallversicherung des Mannheimer Konzerns zuständig ist und welche das Rückversicherungs- und das Investmentgeschäft betreibt. Eine weitere Tochtergesellschaft der Mannheimer ist die Mamay Lebensversicherung AG, die für das Lebensversicherungsgeschäft verantwortlich ist. Obwohl die Mannheimer Krankenversicherung AG eine Tochtergesellschaft der UNIQA ist, agiert sie als Teilnehmer der Mannheimer Gruppe.
Nach Angaben des Anbieters hat die Mannheimer Gruppe rund 600.000 Kunden und zurzeit fast 750.000 Versicherungsverträge laufen. Die in Mannheim im Jahre 1879 gegründete Gruppe war am Anfang nur als Transportversicherer aktiv. Aktuell ist sie neben der Haftpflicht und Unfallversicherung auch als Spezialist für Musiker, Künstler und Juweliere tätig.
Privatpersonen bietet die Mannheimer Versicherung ihre Dienstleistungen sowohl in der Absicherung als auch in Vorsorge. Über sie kann eine Hausrats Versicherung oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Ebenso hat die Mannheimer Versicherung Produkte wie Krankenversicherung, Risikolebensversicherung, Haftpflichtversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung in ihrem Angebot. Für Selbstständige besteht bei der Mannheimer Versicherung die Möglichkeit, sich mit der Rürup-Rente eine private Altersvorsorge aufzubauen.
Bei der privaten Krankenversicherung werden bei der Mannheimer Versicherung eine Voll- und eine Zusatzversicherung angeboten. Mit der Krankenvollversicherung verspricht der Anbieter im Krankheitsfalle eine Absicherung mit einem breiten Angebot. Die Mannheimer Versicherung wirbt damit, dass über verschiedene Vertragsmodelle sogar alternative Heilverfahren wie Akupunktur, Augendiagnostik, Chirotherapie, Anthroposophische Medizin, Eigenbluttherapie, Thermotherapie, Neuraltherapie und Homöopathische Medizin finanziert werden können. Das soll nach Angaben des Versicherers für Angestellte, Existenzgründer, Beamte und Selbstständige gleichermaßen gelten.
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