Eine Direktversicherung im zweiten Sinne sichert die Versorgung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitegeber. Der Arbeitgeber fungiert in diesem Fall als Versicherungsnehmer und schließt einen Lebensversicherungsvertrag für seinen Arbeitnehmer bei einem in Deutschland anerkannten Versicherungsunternehmen ab. Die Direktversicherung ist in diesem Sinne eine sehr interessante Form der betrieblichen Alterversorgung, die als Rentenversicherung, Kapital-Lebensversicherung, aber auch als Grundlage von Investmentfonds abgeschlossen werden kann.
Im Prinzip bieten fast ausschließlich die größeren Unternehmen diese Form der Altersvorge ihren Arbeitnehmern. Bei Kleinbetrieben ist diese Art der Versicherung eher nicht die Regel, aber auf jeden Fall sollte man nachfragen. Vielleicht lässt sich mit dem Weihnachts- oder Urlaubsgeld eine Direktversicherung finanzieren.
Beiträge aus dieser Sonderzahlung (Weihnachts-/Urlaubsgeld) sind sogar bis Ende 2008 solzialversicherungssteuerfrei. Aus ökonomischer Sicht ein wichtiger Pluspunkt für den Abschluss einer Altersvorsorge.
Diese Leistung kann aber nur in einem Hauptdienstverhältnis abgeschlossen werden, also nicht in einem Nebenjob. Verfügt der Arbeitgeber im Versicherungsvertrag, dass dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen die Leistungen zukommen sollen, so sind diese als lohnsteuerlicher Anteil beim Arbeitslohn zu berücksichtigen.
Bei der Direktversicherung wird der Versicherungsbetrag in der Abrechnung des Arbeitnehmers ausgewiesen und direkt vom Arbeitgeber an der Versicherer überwiesen.
Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden, kann der Arbeitgeber ein Pauschsteuersatz von 20 % für die Lohnsteuer angesetzen plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Hier sind 1752,-- Euro als jährlicher Beitrag zur Direktversicherung zulässig.
Die Berufsunfähigkeit sollte beim Abschluss eines solchen Vertrages nicht außer acht gelassen werden. Für vorstehend genannten Fall darf der Vermerk der Beitragsbefreiung nicht fehlen. Ebenso eine Rentenzahlung für evtl. Berufsunfähigkeit.
Das neue Altersvermögensgesetz ermöglicht nun auch die Nutzung der der Zulagen der Riester-Rente. Das heißt, der Vertrag lauft zunächst - während der Ansparung - steuerfrei und wird erst im Alter versteuert. Beim Eintritt ins Rentenalter besteht nun die Möglichkeit, sich das angesparte Guthaben als monatliche Rente auszahlen zu lassen oder aber als Einmalzahlung - eine Wahl die es für Gewinner mancher Gewinnspiele gibt.
Die monatliche Auszahlung unterliegt der vollen Versteuerung und dient als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Beitragszahlung zur Krankenversicherung. Der Nachteil der Einmalauszahlung liegt in der sofortigen Versteuerung. Lohnend ist die Direktversicherung immer, allein der staatlichen Förderung wegen. Zudem können diese sog. Betriebsrentenbeiträge nicht gepfändet werden, falls einmal eine Überschuldung des Unternehmens auftritt und eine Unternehmensberatung z.B. über diverse Zwischenfinanzierungen und Überbrückungsdarlehen eine Umschuldung einleiten muss.
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