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TODESFALLLEISTUNGEN

Versicherungen mit Todesfall-Leistung

Versicherungen werden abgeschlossen, um bei unvorhergesehenen Ereignissen abgesichert zu sein. Doch nicht nur bei Sachschäden, auch bei Personenschäden und sogar im Todesfall können Versicherungen helfen, die finanziellen Probleme, die aus derartigen Situationen entstehen können, zu regulieren. Vor allem Familienmenschen, die für Andere sorgen, wollen ihre Hinterbliebenen im Todesfall gut versorgt wissen. Verschiedene Versicherungen bieten daher Todesfallleistungen, die dann im Versicherungsfall an die im Vertrag benannte Person ausgezahlt wird.

Die wohl am häufigsten abgeschlossene Versicherung für eine vorher vereinbarte Todesfallleistung von Lebensversicherungen. Hierbei unterscheidet man zum einen zwischen Risikolebensversicherungen, die einzig im Todesfall leistet. Die Höhe der Versicherungssumme kann jeder Versicherte mit seinem Versicherungsunternehmen individuell vereinbaren. Neben bestehenden Krediten und sonstigen Verpflichtungen sollte bei der Festlegung der Todesfallsumme auch das Einkommen des Versicherten beachten werden. Eine Faustregel besagt, dass die Todesfallleistung mindestens zwei Nettojahresgehälter abdecken sollte.

Neben der Risikolebensversicherung, die häufig im Zusammenhang mit Krediten abgeschlossen wird, gibt es Kapitallebensversicherungen, die neben der Todesfallleistung auch eine Erlebensfallleistung beinhaltet. Diese Erlebensfallleistung wird bei Ablauf des Versicherungsvertrages fällig und kann entweder als Einmalleistung oder aber als monatliche Rente ausgezahlt werden. Je nach Anlagementalität des Versicherten kann die Kapitallebensversicherung entweder verzinslich oder aber auf Basis von Investmentfonds abgeschlossen werden (vgl. fondsgebundene Lebensversicherungen). Letztere Form der Lebensversicherung ist zwar etwas risikoreicher, die Ertragschancen sind aber auch entsprechend höher.

Neben den klassischen Lebensversicherungen bieten aber auch andere Versicherungen Todesfallleistungen, die die Hinterbliebenen absichern kann. Todesfallleistungen können dabei z.B. bei einer privaten Unfallversicherung vereinbart werden. Geschieht ein Unfall mit Todesfolge, wird diese Versicherung die ebenfalls bei Vertragsabschluss vereinbarte Leistung an die Hinterbliebenen auszahlen.

Letztlich können auch bei Rentenversicherungen Todesfallleistungen abgeschlossen werden. Vor allem bei der staatlich geförderten Rürup-Rente kann es sinnvoll sein, eine Absicherung im Todesfall zu vereinbaren, denn andernfalls würden die zum Zeitpunkt des Todesfalls angesparten Gelder an die Versicherung fallen, die Hinterbliebenen erhalten keine Leistungen. Im Todesfall kann dann wiederum eine Einmalleistung oder aber die Auszahlung einer lebenslangen oder zeitlich begrenzten Rente vereinbart werden.

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