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SIGNAL UNFALLVERSICHERUNG

Absicherung gegen Unfallfolgen bei der Signal

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind in der Regel alle Arbeitnehmer, sowie Kinder, Schüler und Studenten pflichtversichert; Ansprüche auf Sach- und Geldleistungen, wie zum Beispiel Krankenbehandlungen und Unfallrenten können jedoch nur bei bestimmten Unfällen geltend gemacht werden. Dazu zählen insbesondere Arbeits- und Wegeunfälle sowie das Auftreten von Berufskrankheiten.

Statistiken haben ergeben, dass sich die meisten Unfälle im Freizeitbereich ereignen, wie beispielsweise beim Sport oder bei Renovierungsarbeiten. Solche Ereignisse werden nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, so dass die dabei entstandenen Schäden allein vom Verunglückten getragen werden müssen, sofern er keine private Unfallversicherung abgeschlossen hat.

Die Signal Unfallversicherung bietet finanzielle Absicherung bei Unfällen mit schwerwiegenden, dauerhaften Folgen. Wer sich für dieses Versicherungspaket entscheidet, kann zwischen drei Tarifoptionen wählen: Der Kompakt-AKTIV, der Optimal-AKTIV sowie der Exklusiv-AKTIV Variante.

Während die erste Option einen guten Grundschutz bietet, enthalten die anderen zwei individuellere Zuschnitte beziehungsweise einen hochwertigeren Versicherungsschutz. Für den auftretenden Fall einer unfallbedingten Invalidität bietet die Signal Unfallversicherung Leistungen in Form eines Kapitalbetrags, dessen Höhe von der gewählten Versicherungssumme und der Schwere der Behinderung abhängt.

Darüber hinaus hat der Versicherte unter anderem auch Anspruch auf Unfall-Krankenhaus-Tagegeld, Genesungsgeld, Sofortleistungen bei Schwerverletzungen oder die Erstattung von Bergungskosten. Dabei richtet sich der Umfang der Leistungen immer nach der gewählten Tarifoption des Versicherten. Während der Kompakt-AKTIV Tarif am günstigsten ist, sind die Kosten für die anderen zwei Varianten höher. Entsprechend sind auch die Leistungen für anfallende Unfallkosten hochwertiger.

Sinn macht die private Unfallversicherung vor allem für Hausfrauen, Selbstständige und Nichtberufstätige, da sie durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht umfasst werden.

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