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NV UNFALLVERSICHERUNG

Finanzielle Unfallfolgen absichern bei der NV

Die NV Versicherung bietet zwei verschiedene Unfallversicherungen an. Zu differenzieren ist zwischen der UnfallSpar und der UnfallMaXX. Der Kunde hat somit bei der NV Unfallversicherung die Wahl zwischen einer günstigen Grundversorgung und einem erweiterten Versicherungsschutz.

UnfallSpar

Die UnfallSpar stellt eine Unfallversicherung dar, die die grundlegenden Bedürfnisse zu einem günstigen Tarif absichert. Bei der UnfallSpar tritt keine Verrentung von Kapitalzahlungen auf. Bei 50%iger Beeinträchtigung wird bis zu 6 Monaten eine Übergangsleistung gezahlt. Für maximal 1.000 Tage ist die Zahlung von Kranken- und Genesungsgeld während 5 Jahren gedeckt. Eine Kurkostenbeihilfe erfolgt in Höhe von 3.000 Euro, kosmetische Operationen werden bis zu 5.000 Euro bezahlt und die Roaming-In Gebühren werden bis zu 10 Tage mit 15 Euro bezuschusst. Innerhalb des ersten Jahres ist ein Neugeborenes mitversichert. Ein Verdienstausfall von maximal 500 Euro wird übernommen durch die NV UnfallSpar. Auch Schäden bei rettungsmaßnahmen und Vergiftungen mit Dämpfen und Gasen sind von der UnfallSpar gedeckt.

UnfallMaxx

Bei der UnfallMaXX Unfallversicherung steht nicht der kostengünstige Grundschutz im Vordergrund, sondern der erweiterte Unfallschutz. Dieses Produkt richtet sich insbesondere an Personen mit erweiterten Bedürfnissen auf dem Gebiet des Unfallschutzes. So sind von der UnfallMaXX Unfallversicherung wesentlich mehr und höhere Leistungen umfasst als von der UnfallSpar. Dies bezieht sich insbesondere auf die verbesserte Gliedertaxe, die von der UnfallSpar nicht gewährt wird. Die Roaming-In Kosten belaufen sich nicht wie bei der UnfallSpar auf 15 Euro pro Nacht, sondern auf 50 Euro. Eine Aufrechnung der Krankheiten sowie der gebrechen erfolgt erst ab 50%. Auch sind Gesundheitsschäden durch Tauchen, Ertrinken, Ersticken, Infektionen vor Vertragsbeginn, Schäden beim Impfen und durch Nahrungsmittelvergiftungen in den Unfallbegriff mit eingeschlossen. Bei Krankheiten durch Infektionen besteht bei der UnfallMaXX des Weiteren kein Mindestgrad an Invalidität. Auch eine Versehensklausel ist
bei diesem Produkt umfasst.

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