Die private Unfallversicherung der Mannheimer Versicherungen bietet eine Reihe von Leistungen an, die über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz hinausgehen. Da der Großteil der Unfälle nicht während der Arbeitszeit passiert, deckt die Unfallversicherung Schäden ab, die bei Unfällen rund um die Uhr beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub auftreten.
Tritt als Folge eines Unfalls eine Invalidität beim Versicherten auf, wird unabhängig davon, ob eine körperliche oder eine geistige Behinderung bleibt, lebenslang eine Unfallrente ausgezahlt. Darüber hinaus erfolgt eine vertragsgemäße Kapitalzahlung, mit der die Kosten für die unmittelbaren Unfallfolgen, wie spezielle kostenpflichtige Behandlungsmethoden oder Verdienstausfall, kompensiert werden können. Bei einer Teilinvalidität wird ein entsprechender Anteil dieser Summe geleistet.
Erfordert der Unfall innerhalb von drei Jahren eine stationäre Behandlung, zahlt die Mannheimer Unfallversicherung ein Krankenhaustagegeld, bei ein em Krankenhausaufenthalt im Ausland wird der doppelte Satz geleistet. Nach Abschluss der stationären Behandlung erhält der Versicherte ein Genesungsgeld in gleicher Höhe des Krankenhaustagegeldsatzes über einen Zeitraum von bis zu einhundert Tagen.
Liegt nach einem Unfall nur eine vorübergehende Invalidität des Versicherten vor, erhält der Berechtigte eine anteilige Übergangsleistung. Wurde beim Abschluss der Unfallversicherung Invalidität mitversichert, übernimmt die Mannheimer Unfallversicherung verschiedene Zusatzleistungen, wie Kurmaßnahmen in Höhe von bis zu 2500 Euro nach einem Krankenhausaufenthalt sowie die Rettungs- und Bergungskosten, soweit sie 5000 Euro nicht überschreiten.
Nach dem Unfall erforderliche kosmetische Operationen oder Zahnersatzleistungen werden ebenfalls in der vertraglich vereinbarten Höhe übernommen. Im Todesfall des versicherten Unfallopfers erhalten die Hinterbliebenen eine Kapitalauszahlung, sofern zwischen Unfalltag und Todesdatum nicht mehr als zwölf Monate vergangen sind.
Die Mannheimer Unfallversicherung weist auch eine familienfreundliche Komponente auf: Neugeborene werden bis zu sechs Monate lang kostenfrei mitversichert, das dritte und alle weiteren Kinder sogar bis zum 18. Lebensjahr.
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