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GENERALI UNFALLVERSICHERUNG

Finanzielle Unfallfolgen absichern

Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfall am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur Arbeit und zurück. Doch im Privatleben ist kein Schutz vorhanden. Deshalb ist eine zusätzliche private Unfallversicherung wie z.B. über die Generali Unfallversicherung recht sinnvoll.

Unfälle können im täglichen Leben passieren, im Haushalt, bei der Freizeit oder im Urlaub. Statistiken zeigen, dass alle 4 Sekunden ein Unfall geschieht und oft dabei der Mensch verletzt wird. So eine Verletzung kann langjährige Folgen nach sich ziehen und der Betroffene steht vor einer finanziellen Einbuße. Hier zahlt eine Unfallversicherung wie die Generali bis zur vereinbarten Abdeckungssumme.

Die Generali Unfallversicherung bietet Schutz vor existenzbedrohenden finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie versichert, wenn bei Folgen eines schweren Unfalls, gesundheitliche Einschränkungen zurückbleiben. Der Versicherte der Generali erhält dann die vereinbarte Kapitalsumme. Damit kann der Betroffene das Haus, die Wohnung oder das Auto behindertengerecht umbauen. Auch eine Umschulung ist mit der Kapitalsumme möglich.

Die Generali Unfallversicherung steht mit einer Neuheit an, die es bis zum Jahr 2007 bei Unfallversicherungen nicht gab. Die persönliche Hilfe durch einen Unfallassistenten. Er kümmert sich um notwendige Dinge, zum Beispiel rund um einen stationären Krankenhausaufenthalt, weiterhin kümmert er sich um die Reha Maßnahmen nach dem Krankenhausaufenthalt. Die Versicherung verspricht, dass der Assistent auch im sozialen Bereich Dinge erledigt, wie der Gang zu Behörden und die Wohnungsumbaumaßnahmen.

Angebotsbausteine sollten das Leistungsspektrum komplett machen. Der Basisschutz beträgt 500,- EUR monatliche Pflegerente, der Komfortschutz 1.000,- EUR und der Komfort Schutz Plus 1.500,- EUR. Die Einmalzahlung beträgt beim Komfortschutz 50.000,- EUR und beim Komfort Schutz Plus 100.000,- EUR. Natürlich ist der Beitrag bei zusätzlichen Angebotsbausteinen bedeutend höher. Ebenso ist es möglich ein Krankenhaustagegeld zu vereinbaren, das ist nicht im Basisschutz enthalten. Das Tagegeld wird bis zu einem Jahr für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach dem Unfall gezahlt.

Genesungsgeld solle die Angebotsbausteine komplett machen. Das Genesungsgeld wird solange gezahlt wie das Krankenhaustagegeld. Sollte der Unfall zum Tod führen, besteht ein Anspruch für die Hinterbliebenen auf die mit der Generali Unfall-Versicherung vereinbarte Todesfallsumme.


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