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INVALIDITÄTSVERSICHERUNG |
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Absicherung bei Unfällen mit Invaliditätsfolge
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Als Invaliden werden Personen bezeichnet, welche aufgrund einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall ihrer erlernten beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können. Aber auch während der Berufsausübung können geistige oder körperliche Schäden davon getragen werden. Beispielsweise Herz- und Kreislauferkrankungen oder Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates. Ebenso können Depressionen oder Krebserkrankungen zu einer Berufsunfähigkeit führen. Bei Vorliegen von Invalidität spielen neben den gesundheitlichen Problemen auch finanzielle Aspekte eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund zählt die Invaliditätsversicherung zu den wichtigsten privaten Vorsorgen. Bereits vor Beginn des Rentenalters ist es vielen Menschen nicht mehr möglich aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf auszuüben. Besonders gefährdet sind spezielle Berufsgruppen, welche besonders schweren seelischen oder körperlichen Belastungen ausgesetzt sind. Invalidität liegt demnach vor, wenn dauerhaft die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Um weiterhin den Lebensunterhalt für sich und die eigene Familie abzusichern, können geeignete Versicherungen zum Erhalt des gewohnten Lebensstandards abgeschlossen werden. Dies ist möglich mit der Invaliditätsversicherung. Dabei handelt es sich um eine Risikoversicherung. Das bedeutet, wenn kein Schadensfall eintritt, erfolgt auch keine Leistung. Dennoch sollte eine Absicherung erfolgen.
Die Hauptleistung der Versicherung besteht im finanziellen Ausgleich bei dauerhafter Erkrankung. Der Verdienstausfall wird in der Regel durch eine Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente gezahlt. Bei Versicherungsabschluss sollte darauf geachtet werden, dass die Leistungen in Abhängigkeit vom Grad der Invalidität ansteigen.
Zu den Invaliditätsversicherungen gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung. Wird die Berufsunfähigkeit, welche krankheits-oder unfallbedingt ist, ärztlich bestätigt, erhält der Versicherungsnehmer eine Rentenzahlung. Einige Versicherungsgesellschaften beteiligen sich außerdem an Rehabilitationskosten sowie an den Kosten für den beruflichen Neuanfang. Bei der Beitragsberechnung werden die Versicherungsnehmer meist in bestimmte Risikogruppen eingestuft. Weiterhin sind bei der Beitragshöhe unter anderem das Eintrittsalter sowie der Gesundheitszustand maßgebend. Die Leistungsgewährung erfolgt bis zur Gesundung, Ausübung eines anderen Berufes oder das vereinbarte Vertragsende.
Eine weitere Alternative der Invaliditätsabsicherung ist eine Unfallversicherung mit Invaliditätsleistung. Hierbei werden durch einen Unfall hervorgerufene dauerhafte Schäden abgesichert. Bei einer vereinbarten Invaliditätsleistung wird in der Regel ein einmaliger Betrag gezahlt.
Vor Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist es sinnvoll, Versicherungsvergleiche durchzuführen und eine persönliche Beratung zu vereinbaren.
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