Eine gesetzliche Unfallversicherung schützt den Versicherten im Falle eines Arbeitsunfalls vor finanziellen Belastungen und Engpässen aufgrund von temporärer Erwerbsunfähigkeit. Sie ist verpflichtet, alle notwendigen Kosten für die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und somit der Arbeitsfähigkeit des Versicherten zu übernehmen.
Bereits seit 1884 existiert der Vorläufer der Unfallversicherung, wie wir sie heute kennen. Als Stütze des neuen Sozialstaates war sie von Anbeginn fester Bestandteil der neu eingeführten Sozialversicherungen. In ihrem Kern hat sich bis heute nichts an der Grundidee der Unfallversicherung verändert.
Die monatlich erhobenen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bemessen sich anhand des Bruttoverdienstes des Angestellten. Sämtliche Beiträge werden jedoch vom Arbeitgeber getragen. Dies ist für den Zweig der Sozialversicherungen, zu denen die gesetzliche Unfallversicherung zu zählen ist, untypisch. Alle weiteren Kosten für Sozialversicherungen sind vom Arbeitnehmer zumindest mitzutragen.
Generell sollen sowohl die gesetzliche als auch die private Unfallversicherung im Falle einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit, also Invalidität, einen finanziellen Ausgleich für den Versicherten schaffen. Dieser wird in Form einer Einmalleistung oder monatlicher Rentenzahlungen gewährleistet.
Eine private Unfallversicherung ist besonders freiberuflich oder selbständig tätigen Menschen zu empfehlen. Da sie ein selbständiges Arbeitsverhältnis bestreiten, sind sie somit nicht gesetzlich unfallversichert. Dies kann - im Falle eines Arbeitsunfalls - jedoch finanziell schwerwiegende Folgen haben. Ein Vergleich der privaten Unfallversicherungen untereinander, um eine möglichst günstige Unfallversicherung zu finden, lohnt sich hier in jedem Fall, da die preislichen Unterschiede der einzelnen Anbieter untereinander teilweise recht gravierend sein können. Auch die verschiedenen Leistungsapekte einer günstigen Unfallversicherung sollten im Vorfeld abgeklärt werden.
Eine private Unfallversicherung kann zumeist nach eigenen Schwerpunkten mit Zusatzleistungen ergänzt werden. So bietet die Unfallversicherung oftmals finanzielle Unterstützung bei kosmetischen Operationen, bei schweren Knochenbrüchen und bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Auch die Übernahme von Krankenhaustagegeld und eine Kurkostenbeihilfe sind möglich.
Für Arbeitnehmer, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, ist eine private Unfallversicherungen optional. Der Versicherungsschutz kann - wie oben beschrieben - mit zusätzlich gewünschten Leistungsaspekten oder Zusatzoptionen sinnvoll ergänzt werden. Solch eine Zusatzoption kann beispielsweise eine Beitragsrückzahlung an einem gewissen Lebensalter sein.
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