Das Genesungsgeld stellt einen zusätzlich zu versichernden Part innerhalb einer privaten Unfallversicherung dar. Es muss auf jeden Fall explizit abgeschlossen werden, gilt also nicht automatisch bei jeder abgeschlossenen Unfallversicherung. Ab und an bieten auch private Krankenversicherungen innerhalb ihrer Vertragsleistungen das Genesungsgeld an. Nähere Auskünfte sind bei der jeweiligen Versicherungsagentur zu erfragen bzw. im Beratungsgespräch zu erhalten. Zumal hier sehr unterschiedliche Vertragsbedingungen zwischen den einzelnen Anbietern gelten.
Die Auszahlung des Krankenhaustagesgeldes erfolgt normaler Weise nach der Entlassung aus dem Krankenhaus. Das Genesungsgeld wird dann im gleichen Zeitabstand an den Geschädigten ausbezahlt. Bei langer Krankheit können mit der Versicherung auch Zwischenzahlungen vereinbart werden. Ideal ist der Abschluss einer Unfallversicherung inklusive Genesungsgeld dann, wenn eben genau der lange Krankheitsfall eintritt. Der Geschädigte keine Gehaltseinkünfte mehr verbuchen kann und somit einen finanziellen Ausgleich mit dem Genesungsgeld schaffen kann. Zumal die laufenden Lebenskosten trotz Krankheit weiterlaufen.
Aufgrund der Globalisierung werden immer häufiger auch internationale Versicherungsunternehmen sowie deren Leistungen in Anspruch genommen. Oftmals schon deshalb, weil äußerst günstige Vertragskonditionen angeboten werden, was bei den doch teuren Unfallversicherungen sicherlich eine wichtige Rolle spielt. In diesen Fällen ist es den Verbrauchern unbedingt anzuraten, sehr exakt die geltenden Bedingungen der einzelnen Anbieter zu erfragen, um später nicht auf eine korrekte Auszahlung verzichten zu müssen. Denn gerade Genesungsgeld sollte problemlos und ohne Streitigkeiten von den Versicherungen ausbezahlt werden, um auch wirklich eine Gesundung des Kranken zu fördern und nicht zu gefährden.
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