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HUNDEHALTERRECHTSCHUTZ |
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Rechtsschutzversicherung rund um den Hund
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Wer sich entschlossen hat, in der Zukunft einen Hund an seiner Seite zu halten, muss nicht nur an die regelmäßigen Untersuchungen für seinen vierbeinigen Freund denken. Auch die Erziehung des Hundes erfordert gerade dann einen hohen Zeitaufwand, wenn der das Tier als Welpe ins Haus kommt und alles lernen muss. Oftmals zeigt sich allerdings, dass die Tierhalter mit der Erziehung ihres Hundes überfordert sind und so eher das Tier mit dem Halter spazieren geht als andersherum. Angesichts dessen, aber auch weil ein Hund eben auch nur ein Tier ist und zuweilen nicht das tut, was sein Herrchen von ihm verlangt, ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hundebesitzer Pflicht.
Es gibt aber auch Situationen, in denen der Hund selbst das Opfer ist, wenn zum Beispiel nach einer notwendigen Operation bleibende Schäden festgestellt werden oder das Tier bereits beim Kauf eine nicht sichtbare Erkrankung hatte, die auf eine Überzüchtung oder einen Zuchtfehler zurückzuführen ist. Dass der Hundebesitzer hier Entschädigung erwarten und einklagen kann, steht außer Zweifel. Allerdings übernimmt die Kosten für einen solchen Prozess in der Regel nicht die vorhandene private Rechtsschutzversicherung des Hundehalters; vielmehr ist hier der Abschluss einer Hundehalter Rechtsschutzversicherung erforderlich. Und sollte der Hund gegen den Willen des Halters mit einem Maulkorbzwang belegt worden sein, zahlt auch hier für die Abwehr dieser Entscheidung der Ordnungsbehörde die Hundehalter Rechtschutz gegebenenfalls die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens. Als einziges deutsches Versicherungsunternehmen bietet die Uelzener Versicherung diese Tierrechtschutzversicherung als Hundehalterrechtschutz Versicherung mit einer Deckungssumme von maximal 500.000 € an.
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Letzte Änderung am Mittwoch, 1. Februar 2012 um 18:50:22 Uhr.
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