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VORFINANZIERUNGSKREDIT

Gebundene Mittel vorzeitig verfügbar machen

Der Vorfinanzierungskredit wird nicht unbedingt zur Deckung eines tatsächlichen Kreditbedarfs aufgenommen. Vielmehr wurde er konzipiert, um die eigenen Mittel des Kreditnehmers verfügbar zu machen, da diese zu dem Zeitpunkt da sie benötigt werden nur schwer oder gar nicht zugänglich sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Kreditnehmer, bei dem es sich um einen Geschäftskunden oder einen Privatkunden handeln kann, den benötigten Betrag in einer Lebensversicherung, einem Bausparvertrag, auf einem Festgeldkonto oder in einer anderen Investition angelegt hat, die nur schwer vor ihrer Fälligkeit liquidiert werden kann. Durch die Inanspruchnahme des Vorfinanzierungskredites kann der Zeitraum bis zur Fälligkeit der Geldanlage überbrückt werden und die benötigte Summe ist frei verfügbar, ohne dass die Investition gekündigt werden müsste. Dies hätte oft negative Auswirkungen auf die Rendite der Anlage.

Da die vorzufinanzierende Geldanlage nicht nur gewährleistet, dass der Kreditnehmer eine gute Bonität hat, sondern auch, dass die bereitgestellten Mittel zurückgezahlt werden, besteht für die Bank bei der Bewilligung eines Vorfinanzierungskredites nur ein geringes Risiko. Die Rückzahlung des Kredites erfolgt durch die Geldanlage in einer Summe am Ende der Kreditlaufzeit, die mit der Laufzeit der Geldanlage übereinstimmt. Der Umfang des Vorfinanzierungskredites entspricht maximal dem angelegten Betrag, so dass sichergestellt ist, dass für die Kreditrückzahlung genug Kapital vorhanden ist. Nur wenn es sich bei der vorzufinanzierenden Geldanlage um einen Wertpapiersparplan oder eine andere spekulative Investition handelt, müssen Wertverluste einkalkuliert werden. Diese können sich z.B. aus Kursschwankungen oder Wechselkursrisiken ergeben und könnten dazu führen, dass zum Zeitpunkt der Tilgung nicht genügend Kapital vorhanden ist. Aus diesem Grund wird im Falle einer solchen Geldanlage ein prozentual geringerer Vorfinanzierungskredit zur Verfügung gestellt, so dass der Bank kein Verlust entstehen kann. Damit sichergestellt ist, dass der Kreditnehmer die vorfinanzierte Anlage nicht kündigt und doch vor Fälligkeit über sie verfügt, wird die Geldanlage durch eine Pfändung als Kreditsicherheit an die Bank verpfändet. Der Vorfinanzierungskredit wird zur freien Verwendung vergeben.

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