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NACHRANGDARLEHEN

Bei Insolvenz nachrangig bediente Kredite

Ein Nachrangdarlehen ist ein Darlehen, das dem Darlehensnehmer auch ohne Sicherheiten gewährt wird. Der Darlehensgeber wird im Insolvenzfall nachrangig befriedigt, weshalb oft auch die Zinsen wesentlich höher sind als für andere Kredite. Das Nachrangdarlehen tritt oft als Gesellschafterdarlehen auf und ist so der Unternehmensfinanzierung zuzuordnen.

Die Gewährung von Nachrangdarlehen erfolgt meist nur nach einer umfassenden Prüfung des Darlehensnehmers (u. a. durch Schufa-Abfrage). Erst wenn sämtliche Entscheidungskriterien erfüllt sind, wird ein Nachrangdarlehen genehmigt. Ob sich die Aufnahme eines Nachrangdarlehens wirklich lohnt, muss vorher betriebswirtschaftlich genau kalkuliert werden, da die höheren Zinsen in der Regel mit einem höheren Umsatz ausgeglichen werden müssen – generell sind die Konditionen bei Nachrangdarlehen aber immer besser als bei Kontokorrentkrediten.

Auch in der Immobilienfinanzierung findet der Begriff Nachrangdarlehen Anwendung. Hier spielt das Nachrangdarlehen (auch als Nachfinanzierung bekannt) eine Rolle, wenn die Hauptfinanzierung (z. B. für Neubau, Modernisierung oder Umbau) nicht ausreichend ist. Für die Nachfinanzierung bestehen hier zwei Möglichkeiten. Zum einen kann man ein „echtes“ Nachrangdarlehen beantragen, das durch den Eintrag ins Grundbuch abgesichert wird. Zum anderen gibt es das so genannte Blankodarlehen ohne Absicherung durch Grundbucheintrag. Auch bei der Immobilienfinanzierung ist das Nachrangdarlehen oft teurer als die Hauptfinanzierung. Gerade aus diesem Grund sollten schon vor Beantragung des eigentlichen Darlehens die Baukosten genau kalkuliert werden, um die Aufnahme eines Nachrangdarlehens zu vermeiden.

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