Die verschiedenen Risikovorsorgeversicherungen, die Versicherungsgesellschaften anbieten, dienen der Absicherung eines bestimmten Risikos wie beispielsweise der Berufsunfähigkeit, der Arbeitslosigkeit, der Erwerbsunfähigkeit oder eines Unfalls. Auch eine Risikolebensversicherung oder zum Beispiel eine Restschuldversicherung, die im Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme abgeschlossen werden kann, sind Risikovorsorgeversicherungen. Hierbei kann der Versicherungsschutz nicht nur dem Versicherungsnehmer selbst gelten, sondern auch den Hinterbliebenen, da es sich bei dem versicherten Risiko um den Todesfall des Versicherungsnehmers handeln kann. Wenn kein Versicherungsschutz besteht droht dem Geschädigten eine enorme finanzielle Belastung, da er z.B. unfähig ist seinem gelernten Beruf nachzugehen oder unfallbedingt zum Invaliden geworden ist und kostspielige Umbaumaßnahmen im Haushalt nötig werden. In einem solchen Falle muss ohne entsprechenden Versicherungsschutz auf das eigene Vermögen zurückgegriffen werden. Darüber hinaus kann im Todesfalle des Versicherungsnehmers eine große Belastung auf die Hinterbliebenen zukommen, wenn es sich bei dem Verstorbenen um den Hauptverdiener der Familie gehandelt hat oder wenn dessen Kredit-Verpflichtungen auf die Erben übergehen.
Um dies zu vermeiden ist der Abschluss einer Risikovorsorge sinnvoll. Diese leistet bei Eintritt des versicherten Risikos die vereinbarte Leistung, die je nach konkreter Versicherung als einmalige Kapitalzahlung, lebenslange Rentenleistungen oder Rehabilitationsleistungen erbracht werden kann. Darüber hinaus können je nach Art der Risikovorsorgeversicherung und je nach Anbieter weitere Leistungen vereinbart werden.
Die Höhe der Kapital- oder Rentenzahlungen wird entsprechend den konkreten Bedürfnissen des Versicherungsnehmers kalkuliert. Die Laufzeit der Risikovorsorgeversicherung beträgt meist mehrere Jahre oder Jahrzehnte und hängt von dem abzusichernden Risiko ab. Die Restkredit- oder Restschuldversicherung beispielsweise besteht nur für die Dauer der Kreditlaufzeit und die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte idealerweise solange bestehen, bis der Versicherungsnehmer in den Altersruhestand eintritt.
Für die Absicherung des jeweiligen Risikos verlangt die Versicherungsgesellschaft regelmäßige Prämien, die von dem Umfang des Versicherungsschutzes und dem abzudeckenden Risiko abhängen. Es ist wichtig, dass der Versicherungsnehmer den Beitragszahlungen ordnungsgemäß nachkommt, da im Falle ausbleibender Prämien der Versicherungsschutz eingeschränkt werden kann oder ganz erlöschen kann und so im Schadensfalle keine ausreichende Leistung erbracht wird. Wenn der Versicherungsnehmer Zahlungsschwierigkeiten hat und die laufende Prämie eine zu hohe Belastung darstellt, kann die Beitragszahlung nach Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft gestundet oder angepasst werden. Anders als bei einer kapitalbildenden Versicherung wie einer Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung eignet sich die Risikovorsorgeversicherung nicht im Rahmen der Geldanlage oder für den Vermögensaufbau. Dies liegt daran, dass das angesparte Kapital nur ausgezahlt wird, wenn der Versicherungsfall während der Laufzeit eintritt. Sollte dies nicht geschehen wird keine Leistung fällig.
|