Medienversicherungen gehören zu den so genannten Spezialversicherungen. Sie wenden sich an Personen, bzw. Firmen und Unternehmen aus allen Bereichen, die in irgend einer Form mit Medien zu tun haben, so zum Beispiel an Musik- und Filmagenturen, Veranstalter, Filmproduzenten, Internet Provider, Tonstudios, Verlage, Fernseh- und Radiosender, Fotografen, Journalisten und so weiter.
Medienversicherungen sichern finanziell ab bei allen Arten von Ausfällen, Störungen, Zerstörungen etc. Die Versicherung ist für die jeweiligen einzelnen Bereiche sehr spezifisch und nach inhaltlicher Ausrichtung zugeschnitten. Die drei Hauptversicherungen bei den Medienversicherungen sind die Veranstaltungsausfallversicherung, die Filmversicherung und die Kinoversicherung.
Die Veranstaltungsausfallversicherung richtet sich an alle, die Veranstaltungen gewerblicher Art durchführen. Versichert sind hier alle Arten von Ausfällen, Terminverschiebungen, Programmänderungen und so weiter, die nicht einplanbar und vorhersehbar sind und die durch die Kosten von Gagen, Regressansprüchen und so weiter entstehen. Bei Vertragsstrafen oder fahrlässigem Verhalten greift der Versicherungsschutz nicht. Die Versicherungssumme richtet sich grundsätzlich nach den Veranstaltungskosten. Versichert wird hierbei immer nur eine konkrete einzelne Veranstaltung.
Kinoversicherungen richten sich an die Inhaber von Kinos bzw. an jene, die im Rahmen ihres Unternehmens einen Filmvorführungsbereich inklusive dazu gehörendem Equipment haben. Versichert sind hierbei einerseits die gesamte technische Ausrüstung, sowie die Waren aus einem dazu gehörigen Gastrobereich im Falle von Einbruch, Feuer, Diebstahl und so weiter. Darüber hinaus ist der Ausfall des Betriebes selbst versichert. Einschränkungen bestehen auch hier im Bereich von Vertragsstrafen und Fahrlässigkeit. Die Versicherungssumme wird im Zusammenhang mit dem Einrichtungs- und Warenwert berechnet, sowie aus der Anzahl der vorhandenen Sitzplätze des Kinos.
Die Filmversicherung deckt alle Vermögensschäden, die entstehen auf Grund von Unterbrechungen oder Störungen von Produktionen aus der Film- und Fernsehbranche. Die Versicherungssumme orientiert sich hier an den Produktionskosten des Films.
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