Jeder Mensch besitzt grundlegende Fähigkeiten, wie beispielsweise hören, sehen, sprechen und laufen. Der Verlust einer oder mehrerer Grundfähigkeiten führt unter anderem zu großen finanziellen Problemen. Aus diesem Grund wird alternativ zur Berufsunfähigkeitsversicherung von verschiedenen Versicherungsgesellschaften die Grundfähigkeitsversicherung angeboten. Durch diese ist auch nach einem Schicksalsschlag die finanzielle Absicherung gewährleistet. Der Leistungsfall tritt ein, wenn bestimmte Grundfähigkeiten verloren gehen. Dieser Verlust kann entstehen durch Krankheiten, Unfällen oder altersbedingten Verschleiß. Hierbei ist es unwesentlich ob aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin ein Beruf ausgeübt wird.
Vorteile und Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung • obwohl es sich um eine Risikoversicherung handelt sind die Beiträge günstig • bei Verlust einer Grundfähigkeit erfolgt Zahlung einer monatlichen Rente • bereits Kinder ab sechs Jahren können versichert werden • bei weiterer Berufsausübung dennoch Leistungsgewährung
Anhand eines Fähigkeiten - Kataloges wird der Leistungsfall durch den Versicherer beurteilt. Liegt eine Beeinträchtigung aufgrund von Krankheit, Kräfteverlust oder Körperverletzung vor, wird die Leistung gewährt. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung ist gegeben, wenn laut ärztlicher Bescheinigung ununterbrochen mindestens zwölf Monate eine der nachfolgenden Aktivitäten ohne fremde Hilfe nicht mehr ausgeführt werden kann. Der Fähigkeiten-Katalog ist unterteilt in A und B. Die Leistung wird gewährt, wenn unter A mindestens eine Aktivität nicht mehr durchführbar ist.
A. • Sehen: wenn die Sehfähigkeit auf beiden Augen nicht mehr als vier Prozent beträgt. • Sprechen: keine Fähigkeit zur verständlichen Aussprache • Orientieren: zeitliche sowie örtliche Orientierungslosigkeit • Hände: sowohl rechts und links nicht möglich einen Stift zu halten
B. Hat der Versicherungsnehmer mindestens drei der nachfolgenden Fähigkeiten verloren, wird die Versicherungsleistung gewährt. • Hören: nicht hören, keine Wahrnehmung von Geräuschen • Gehen: nicht fähig eine ebene Strecke von 200 Metern ohne Pause zurückzulegen • Treppen steigen: es besteht nicht die Fähigkeit ohne Pause eine Treppe(12 Stufen) hinauf oder hinab zu steigen • Knien oder Bücken: nicht mehr fähig sich zu bücken oder niederzuknien um einen kleinen Gegenstand vom Boden zu nehmen und sich anschließend wieder aufzurichten • Sitzen: nicht mehr möglich auf einem Stuhl mindestens 20 Minuten zu sitzen • Stehen: nicht fähig ohne Abstützung 10 Minuten frei zu stehen • Greifen: weder mit der linken noch mit der rechten Hand ist die Greiffähigkeit vorhanden • Arme bewegen: Zum Beispiel kann eine Jacke nur noch mit fremder Hilfe angezogen werden. • Heben und Tragen: Bereits leichte Gegenstände können weder mit dem linken noch mit dem rechten Arm gehoben und eine kleine Entfernung getragen werden. • Autofahren: wenn aus gesundheitlichen Gründen die Erteilung eines Führerscheins nicht möglich ist oder aus selbigen Gründen dieser entzogen wird
Die Beiträge zur Versicherung können als Vorsorgeaufwendung in der ESt-Erklärung geltend gemacht werden. Insbesondere für Personen, welche nicht erwerbstätig sind, ist eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll. Ein vorheriger Versicherungsvergleich sowie eine individuelle Beratung sind zu empfehlen.
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