Erbringt ein Unternehmen eine Leistung für einen Kunden, so entsteht daraus eine Forderung – die Forderung nach Vergütung der erbrachten Leistung. Nicht selten bleibt eine solche Forderung jedoch unerfüllt. Gründe dafür können eine mangelnde Zahlungsmoral oder eine akute Krisensituation des Kunden sein. In beiden Fällen bleibt das Unternehmen auf der Forderung für die erbrachte Leistung sitzen – es droht der komplette Ausfall. Zur Absicherung eines solchen Risikos können Firmen heute eine Forderungsausfallversicherung abschließen.
Forderungsausfallversicherungen werden mitunter auf bestimmte Aufträge hin abgeschlossen. Die Summe des Beitrages richtet sich dabei maßgeblich nach der Höhe des Auftragsvolumens. Der Abschluss der Police kommt jedoch erst nach einer positiven Bonitätsprüfung des Kunden durch den Versicherer zustande. Damit lässt die Forderungsausfall Versicherung für den Unternehmer nebenbei bereits wertvolle Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit seines Kunden zu.
Ein Forderungsausfall besteht jedoch nicht erst, wenn der Kunde des Unternehmens Insolvenz anmeldet. Viele Versicherungsgesellschaften sehen bereits bei zweimonatiger Verzögerung der Zahlung nach Fälligkeit den Nichtzahlungstatbestand als erfüllt und springen hier in die Bresche. Das kann vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einer nur geringen Kapitaldecke existenzrettend sein.
Die Leistung der Forderungsausfallversicherung beschränkt sich jedoch nicht auf die Zahlung der entgangenen Gelder. Sie steht dem Unternehmer außerdem im Falle des Zahlungsverzuges bei einem Mahnverfahren zur Seite und eröffnet das Inkassoverfahren gegen den säumigen Schuldner. Je nach Vertragskonditionen der Versicherung gelten Forderungsausfallversicherungen auch für Forderungen, die im Ausland bestehen.
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