Die Betriebsunterbrechungsversicherung dient der Risikovorsorge und schützt Firmenkunden vor den finanziellen Einbußen und Belastungen, die durch die zeitweise Unterbrechung des Betriebs entstehen können. Als Grund für die Unterbrechung der Betriebstätigkeit können ein Sachschaden, Naturgewalten oder ähnliches in Frage kommen.
Neben den variablen Kosten und den Fixkosten, die das Unternehmen weiterhin für Personal, Miete, Fahrzeuge und ähnliches zu tragen hat, kommen bei Eintritt des Versicherungsfalles auch Verdienstausfälle auf den Versicherungsnehmer zu, da z.B. die Produktion stillgelegt werden muss und Waren nicht ausgeliefert werden können. Die Betriebsunterberechungsversicherung kommt in einem solchen Falle für die laufenden Kosten auf und leistet einen angemessenen Ersatz für alle Verdienstausfälle. Auch Zinsen und Tilgungsleistungen für aufgenommene Finanzierungen können durch die Betriebsausfallversicherung abgedeckt werden. Durch den Schutz der Versicherung ist gewährleistet, dass das Unternehmen durch die Unterbrechung der Betriebstätigkeit finanziell nicht zu Schaden kommt und in seiner Existenz nicht bedroht ist. Die Versicherungsleistungen werden so lange erbracht, bis der Schaden, der die Unterbrechung herbeigeführt hat, behoben ist und die gewohnte Betriebstätigkeit wi eder aufgenommen werden kann.
Bei der Festlegung der Versicherungssumme, die angibt in welchem Maße Leistungen erbracht werden, spielt die Art und die Größe des Unternehmens sowie die bisherigen Umsatzerlöse und laufenden Kosten eine wichtige Rolle. In jedem Fall sollte die Versicherungssumme großzügig kalkuliert werden, so dass ein zu geringer Versicherungsschutz ausgeschlossen werden kann und im Schadensfalle alle Kosten durch die Versicherung gedeckt werden können.
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